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| OLG Bremen, 12.11.2012 - 4 WF 137/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberlandesgericht Bremen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 198; FamFG § 21 Abs. 2
Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im Hinblick auf das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Vermittlungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im Hinblick auf das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren u. strafrechtlichen Vermittlungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Bremen - 70 F 1490/12
- OLG Bremen, 12.11.2012 - 4 WF 137/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 322
- MDR 2013, 161
- FamRZ 2013, 570
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EGMR, 27.10.2011 - 8857/08
[FRE]
Auszug aus OLG Bremen, 12.11.2012 - 4 WF 137/12
Soweit Rixe (Anmerkung zum Urteil des EGMR vom 27.10.2011, Beschwerde Nr. 8857/08, FamRZ 2012, 1123, 1124) die Neuregelung wegen des Fehlens einer gesetzlich geregelten Beschleunigungsbeschwerde für verfassungswidrig hält, ist dieser Auffassung nicht zu folgen. - OLG Brandenburg, 06.01.2012 - 13 WF 235/11
Auszug aus OLG Bremen, 12.11.2012 - 4 WF 137/12
Da sich der Gesetzgeber gegen die Einführung einer Untätigkeitsbeschwerde entschieden und sich auf die durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (BT-Drs. 17/3802) eingeführten Rechtsschutzmöglichkeiten beschränkt hat, fehlt es seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes an einer Regelungslücke, die durch die richterrechtlich entwickelte Untätigkeitsbeschwerde geschlossen werden könnte bzw. müsste (…so auch OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1076; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 06.02.2012 - 5 WF 19/12 sowie implizit Beschluss vom 14.11.2011 - 4 WF 183/11).
- BGH, 30.04.2014 - XII ZB 136/14
Betreuungssache: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde
Soweit sich der Betroffene mit der Beschwerde gegen die Untätigkeit des Amtsgerichts im Verfahren wendet, ist der früheren richterrechtlich entwickelten "Untätigkeitsbeschwerde" mit der Einführung der §§ 198 ff. GVG durch das Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen am 3. Dezember 2011 der Boden entzogen worden (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1161; OLG Bremen FamRZ 2013, 570). - VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 C 11.1707
Beamtenrecht; Untätigkeitsbeschwerde; Rechtsschutz bei überlangen …
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren vom 24. November 2011 die bestehende Regelungslücke geschlossen und einen abschließenden Rechtsbehelf geschaffen (vgl. Schleswig Holsteinisches OLG vom 30.8.2012 - 11 SchH 3/12 - juris; Hanseatisches OLG in Bremen vom 12.11.2012 - 4 WF 137/12 - juris; LSG Sachsen-Anhalt vom 1.10.2012 - L 2 AR 28/12 - juris).
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