Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 08.03.2017 - 4 WF 16/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 11 S 5 FamFG, § 17 Abs 1 FamFG, § 17 Abs 2 FamFG, § 39 FamFG, § 87 Abs 4 FamFG
Umgangsverfahren: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist der Beschwerde gegen eine vollstreckungsrechtliche Entscheidung bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung einer anwaltlich vertretenen Partei durch das Familiengericht - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
FamFG § 17 Abs. 2 ; FamFG § 87 Abs. 4 ; FamFG § 39
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine vollstreckungsrechtliche Entscheidung des Familiengerichts aufgrund unrichtiger Rechtsmittelbelehrung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den Entscheid des Familiengerichts über den Antrag auf Abänderung eines die einstweilige Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt aussprechenden Beschlusses; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halberstadt, 13.12.2016 - 8 F 542/15
- OLG Naumburg, 08.03.2017 - 4 WF 16/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 4 WF 16/17
Rn. 6 Vertrauen in die Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung kann ein Anwalt nur in solchen Fällen in Anspruch nehmen, in denen die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwalts geführt hat (BGH, FamRZ 2012, 1287). - BGH, 18.12.2013 - XII ZB 38/13
Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 4 WF 16/17
Von einem anwaltlichen Interessenvertreter ist zu erwarten, dass er unabhängig von einer Belehrung durch das Gericht zumindest den Gesetzestext für fristgebundene Rechtsmittel in Familiensachen kennt (vgl. BGH, FamRZ 2014, 643; OLG Stuttgart NJW 2010, 1978; OLG Naumburg MDR 2011, 387 ). - OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 17 UF 13/10
Wiedereinsetzung in eine versäumte Beschwerdebegründungsfrist: Anwaltsverschulden …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 4 WF 16/17
Von einem anwaltlichen Interessenvertreter ist zu erwarten, dass er unabhängig von einer Belehrung durch das Gericht zumindest den Gesetzestext für fristgebundene Rechtsmittel in Familiensachen kennt (vgl. BGH, FamRZ 2014, 643; OLG Stuttgart NJW 2010, 1978; OLG Naumburg MDR 2011, 387 ). - OLG Naumburg, 10.08.2010 - 8 UF 121/10
Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung bei Anwaltszwang
Auszug aus OLG Naumburg, 08.03.2017 - 4 WF 16/17
Von einem anwaltlichen Interessenvertreter ist zu erwarten, dass er unabhängig von einer Belehrung durch das Gericht zumindest den Gesetzestext für fristgebundene Rechtsmittel in Familiensachen kennt (vgl. BGH, FamRZ 2014, 643; OLG Stuttgart NJW 2010, 1978; OLG Naumburg MDR 2011, 387 ).
- BVerfG, 23.06.2025 - 1 BvR 545/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend gerichtliche Entscheidungen im …
Für diese Konstellation entspricht es langjähriger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass die zweiwöchige Beschwerdefrist aus § 87 Abs. 4 FamFG, § 569 Abs. 1 ZPO gilt und ein Irrtum anwaltlicher Verfahrensbevollmächtigter darüber nicht unverschuldet ist (vgl. Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 7. September 2011 - 9 WF 239/11 -, juris, Rn. 8, 13; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 3. Januar 2013 - 6 WF 182/12 -, juris, Rn. 9 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. März 2017 - 4 WF 16/17 -, juris, Rn. 5, 7). - OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 17 UF 156/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familiensache auf Rückführung …
Rn. 26 Was den Kenntnisstand eines Rechtsanwalts angeht, ist wiederum zu Grunde zu legen, dass vorausgesetzt wird, dass ein Rechtsanwalt - unabhängig von einer Belehrung durch ein Gericht - den Gesetzestext für fristgebundene Rechtsmittel in Familiensachen kennt (OLG Naumburg, BeckRS 2017, 124243; MDR 2011, 387).
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