Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.11.2013 - II-4 WF 242/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Verfahrenskostenhilfe, Mutwilligkeit bei gleichzeitigem Hauütsachenantrag und Antrag auf einstweiliger Anordnung im Gewaltschutzverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 76 FamFG, § 127 ZPO
Verfahrenskostenhilfe, Mutwilligkeit bei gleichzeitigem Hauptsachenantrag und Antrag auf einstweiliger Anordnung im Gewaltschutzverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Gewaltschutzverfahren; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei einstweiliger Anordnung und gleichzeitiger Anstrengung des Hauptsacheverfahrens
Verfahrensgang
- AG Schwelm, 19.09.2013 - 36 F 194/13
- OLG Hamm, 07.11.2013 - II-4 WF 242/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 585
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 09.12.2009 - 10 WF 274/09
Mutwilligkeit eines Antrags im Gewaltschutzverfahren bei gleichzeitiger …
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13
Rn. 14 Andererseits wird auch die Meinung vertreten, dass Verfahrenskostenhilfe einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden kann, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat (OLG Hamm, Beschluss vom 9.12.2009, Aktenzeichen 10 WF 274/09; OLG München, Beschluss vom 14.2.2012, Aktenzeichen 26 WF 128/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2010, Aktenzeichen 5 WF 329/10). - OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 2 WF 215/09
Maßnahmen des Gewaltschutzes nach Beendigung einer nichtehelichen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13
Rn. 13 Einerseits wird die Meinung vertreten, dass, falls antragsgemäß die Gewaltschutzsache durch einstweilige Anordnung entschieden wurde, für einen zeitgleich eingereichten Hauptsacheantrag, der auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichtet ist, Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit nicht zu bewilligen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, Aktenzeichen 2 WF 215/09; OLG Celle, Beschluss vom 10.5.2010, Aktenzeichen 10 WF 147/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.7.2011, Aktenzeichen 3 WF 150/11). - OLG Frankfurt, 07.07.2011 - 3 WF 150/11
Gewaltschutzsachen: Hauptsacheantrag neben Antrag auf einstweilige Anordnung
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13
Rn. 13 Einerseits wird die Meinung vertreten, dass, falls antragsgemäß die Gewaltschutzsache durch einstweilige Anordnung entschieden wurde, für einen zeitgleich eingereichten Hauptsacheantrag, der auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichtet ist, Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit nicht zu bewilligen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, Aktenzeichen 2 WF 215/09; OLG Celle, Beschluss vom 10.5.2010, Aktenzeichen 10 WF 147/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.7.2011, Aktenzeichen 3 WF 150/11).
- OLG München, 14.02.2012 - 26 WF 128/12
Verfahrenskostenhilfe: Hauptantrag im Gewaltschutzverfahren nach Erlass einer …
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13
Rn. 14 Andererseits wird auch die Meinung vertreten, dass Verfahrenskostenhilfe einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden kann, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat (OLG Hamm, Beschluss vom 9.12.2009, Aktenzeichen 10 WF 274/09; OLG München, Beschluss vom 14.2.2012, Aktenzeichen 26 WF 128/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2010, Aktenzeichen 5 WF 329/10). - OLG Celle, 10.05.2010 - 10 WF 147/10
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei gleichzeitiger Anbringung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13
Rn. 13 Einerseits wird die Meinung vertreten, dass, falls antragsgemäß die Gewaltschutzsache durch einstweilige Anordnung entschieden wurde, für einen zeitgleich eingereichten Hauptsacheantrag, der auf dasselbe Rechtsschutzziel gerichtet ist, Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit nicht zu bewilligen ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, Aktenzeichen 2 WF 215/09; OLG Celle, Beschluss vom 10.5.2010, Aktenzeichen 10 WF 147/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.7.2011, Aktenzeichen 3 WF 150/11). - OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 WF 329/10
Umgangsregelungsverfahren: Verfahrenskostenhilfe für ein Hauptsacheverfahren …
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13
Rn. 14 Andererseits wird auch die Meinung vertreten, dass Verfahrenskostenhilfe einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden kann, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat (OLG Hamm, Beschluss vom 9.12.2009, Aktenzeichen 10 WF 274/09; OLG München, Beschluss vom 14.2.2012, Aktenzeichen 26 WF 128/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2010, Aktenzeichen 5 WF 329/10). - OLG Stuttgart, 25.01.2010 - 18 WF 5/10
Gewaltschutzverfahren: Verfahrenskostenhilfe für Hauptsacheverfahren bei bereits …
Auszug aus OLG Hamm, 07.11.2013 - 4 WF 242/13
Rn. 19 Verfahrenskostenhilfe ist auch nicht allein deshalb zu bewilligen, weil eine ungeklärte Rechtsfrage vorliegt, die nicht im summarischen Verfahren der Verfahrenskostenhilfe zu entscheiden ist (so aber OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.1.2010, Aktenzeichen 18 WF 5/10).
- OLG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 WF 32/17
Verfahrenskostenhilfe in Gewaltschutzsachen: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung …
Dies gilt vor allem dann, wenn die auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gerichteten Anträge des Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung inhaltsgleich sind (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 07.07.2011 - 3 WF 150/11, juris Rn. 6; OLG Celle…, Beschluss vom 10.05.2010 - 10 WF 147/10, juris Rn. 5; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09, juris Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 07.11.2013 - 4 WF 242/13, juris Rn. 13; a.A. OLG München…, Beschluss vom 14.02.2012 - 26 WF 128/12, juris Rn. 12 für den Fall, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren noch nicht absehbar ist, ob der Antragsgegner die Entscheidung ohne Weiteres hinnehmen wird; a. A. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 09.12.2009 - 10 WF 274/09, juris Rn. 14 bei dreimonatiger Befristung im Verfahren auf einstweilige Anordnung und unbefristetem Antrag in der Hauptsache). - OLG Stuttgart, 08.08.2018 - 18 WF 24/18 Einerseits wird die Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit versagt, falls dem Gewaltschutzantrag im einstweiligen Anordnungsverfahren antragsgemäß stattgegeben wurde (OLG Hamm, Beschluss vom 07.11.2013, 4 WF 242/13 in FamRZ 2014, 585 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.02.2017, 18 WF 32/17 in NZFam 2017, 863; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 2 F 215/09 in NJW 2010, 540 ).
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