Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
FamFG § 6 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters in einer Kindschaftssache - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 6 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters in einer Kindschaftssache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Besorgnis der Befangenheit eines Richters in einer Kindschaftssache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 05.10.2018 - 101 F 68/18
- OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
- OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18 Amtlicher Leitsatz: 1
Papierfundstellen
- MDR 2019, 123
- FamRZ 2019, 544
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
Rn. 12 Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BGH, NJW-RR 2003, 1220; 2012, 61; BayObLGZ 86, 252 mwN; 87, 217; BayObLG NJW 1999, 1875; BAG, NJW 2013, 1180 Tz 18; sa Rn 8). - BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich befangen ist; unerheblich ist, ob er sich für (un-)befangen hält (BVerfGE 73, 335; 99, 56; BVerfG, NJW 2016, 2313) oder Verständnis für Zweifel an seiner Unbefangenheit aufbringt (BVerfGE 32, 290); entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 23; 102, 195; 108, 126; BVerfG, NJW 2014, 1227 Tz 24, stRspr; BGHZ 77, 72; 156, 270 Tz 5; NJW-RR 2015, 444 Tz 11; Günther ZZP 105 [1992], 22 f; hM;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42, RdNr.9). - BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ordnungsgemäße Besetzung des Senats und offensichtlich unzulässige …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich befangen ist; unerheblich ist, ob er sich für (un-)befangen hält (BVerfGE 73, 335; 99, 56; BVerfG, NJW 2016, 2313) oder Verständnis für Zweifel an seiner Unbefangenheit aufbringt (BVerfGE 32, 290); entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 23; 102, 195; 108, 126; BVerfG, NJW 2014, 1227 Tz 24, stRspr; BGHZ 77, 72; 156, 270 Tz 5; NJW-RR 2015, 444 Tz 11; Günther ZZP 105 [1992], 22 f; hM;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42, RdNr.9).
- BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13
ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich befangen ist; unerheblich ist, ob er sich für (un-)befangen hält (BVerfGE 73, 335; 99, 56; BVerfG, NJW 2016, 2313) oder Verständnis für Zweifel an seiner Unbefangenheit aufbringt (BVerfGE 32, 290); entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 88, 23; 102, 195; 108, 126; BVerfG, NJW 2014, 1227 Tz 24, stRspr; BGHZ 77, 72; 156, 270 Tz 5; NJW-RR 2015, 444 Tz 11; Günther ZZP 105 [1992], 22 f; hM;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 42, RdNr.9). - BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03
Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
Rn. 12 Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BGH, NJW-RR 2003, 1220; 2012, 61; BayObLGZ 86, 252 mwN; 87, 217; BayObLG NJW 1999, 1875; BAG, NJW 2013, 1180 Tz 18; sa Rn 8). - BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
Dies gilt aber nicht zwingend bei erheblichen Verfahrensverstößen, etwa wenn hiermit ein leichtfertiger Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen verbunden ist (vergleiche Zöller-Vollkommer, aaO, § 42, Rn. 24 mit Verweis auf BVerfG, NJW 2006, 2248). - BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
Rn. 12 Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BGH, NJW-RR 2003, 1220; 2012, 61; BayObLGZ 86, 252 mwN; 87, 217; BayObLG NJW 1999, 1875; BAG, NJW 2013, 1180 Tz 18; sa Rn 8). - BayObLG, 24.02.1999 - 2Z BR 18/99
Befangenheit eines Richters wegen Hinweises auf eine mögliche Verjährung von …
Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18
Rn. 12 Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BGH, NJW-RR 2003, 1220; 2012, 61; BayObLGZ 86, 252 mwN; 87, 217; BayObLG NJW 1999, 1875; BAG, NJW 2013, 1180 Tz 18; sa Rn 8).
- VerfG Brandenburg, 17.01.2025 - VfGBbg 1/23 Ein besonders schwerwiegender Verfahrensverstoß,der den Anschein der Willkür erwecken (…Gerken, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 42 Rn. 18; vgl. BGH…, Beschluss vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13 -, Rn. 38 ff., juris) oder auf einen leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen hindeuten könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2018 - II-4 WF 251/18 -, Rn. 10 f., juris), liegt darin aber ersichtlich nicht.
- OLG Oldenburg, 19.11.2020 - 11 WF 259/20
Darf bereits bewillige Verfahrenskostenhilfe aufgrund fehlender Mitwirkung am …
Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich befangen ist; entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. statt vieler OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2018 - 4 WF 251/18, juris Rn. 8 m.w.N.). - OLG Oldenburg, 23.11.2020 - 11 WF 259/20
Richterablehnung: Aufhebung einer Verfahrenskostenhilfebewilligung wegen …
Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich befangen ist; entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. statt vieler OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2018 - 4 WF 251/18, juris Rn. 8 m.w.N.).
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