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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.04.2003 - 4 WF 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15797
OLG Köln, 11.04.2003 - 4 WF 31/03 (https://dejure.org/2003,15797)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.2003 - 4 WF 31/03 (https://dejure.org/2003,15797)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 2003 - 4 WF 31/03 (https://dejure.org/2003,15797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltspflicht (gesteigerte) - Ausnutzung der Arbeitskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 40 F 466/02
  • OLG Köln, 11.04.2003 - 4 WF 31/03
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 04.03.2002 - 4 WF 143/01

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 4 WF 31/03
    Soweit es danach um die vorliegend in erster Linie in Betracht kommende Ausnutzung der Arbeitskraft geht, bestimmt sich die Leistungsfähigkeit des Antragsstellers als Unterhaltsschuldner nicht allein nach seinem tatsächlichen Einkommen, sondern nach den in zumutbarer Weise erzielbaren Einkünften (vgl. Senat FamRZ 2002, 1426).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1998 - 3 UF 129/98
    Auszug aus OLG Köln, 11.04.2003 - 4 WF 31/03
    Das bedeutet, dass es auch einem Unterhaltsschuldner, der eine sichere Teilzeitbeschäftigungsstelle oder mehrere solcher Stellen hat, obliegt, sich nachhaltig um eine vollschichtige Erwerbstätigkeit zu bemühen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 25).
  • OLG Hamm, 10.10.2007 - 10 UF 235/06

    Unterhaltsanspruch: Bewerbung um eine weitere Teilzeitbeschäftigung ausreichend; …

    Auch ein Pflichtiger, der eine sichere Teilzeitbeschäftigung hat, muss sich nachhaltig um eine vollschichtige Erwerbstätigkeit bemühen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.04.2003 - 4 WF 31/03 -, veröffentlicht bei juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2000, 25; a.A. OLG Schleswig OLGR 2007, 325 für den Fall eines innegehaltenen krisensicheren Teilzeitarbeitsplatzes).
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