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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - II-4 WF 41/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6668
OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - II-4 WF 41/08 (1) (https://dejure.org/2008,6668)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2008 - II-4 WF 41/08 (1) (https://dejure.org/2008,6668)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2008 - II-4 WF 41/08 (1) (https://dejure.org/2008,6668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Erwerbsobliegenheit bei Betreuung eines 6-jährigen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570; EGZPO § 36 Abs. 1
    Betreuungsunterhalt nur bei konkreter Darlegung der fehlenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 1570 Abs. 2 S. 2 BGB als unabdingbar für einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach dem Tag des in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes (UÄndG); Rechtfertigung einer Ausweitung des Betreuungsunterhaltsanspruchs über das 3. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1532
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - 4 WF 41/08
    Maßgebliche Erwägungen, die der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung zum absoluten Mangelfall für den Ansatz des jeweiligen Eigenbdarfs (Existenzminimum) als Einsatzbetrag angestellt hat (BGH, FamRZ 2003, 363 ff.), gelten auch in der hier vorliegenden Konstellation: Die auf der Grundlage des jeweiligen Existenzminimums ermittelten Einsatzbeträge dienen auch hier dem Zweck, eine angemessene Verteilung des unter Berücksichtigung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen für den Unterhalt der gleichrangigen Berechtigten zur Verfügung stehenden Einkommens vorzunehmen.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - 4 WF 41/08
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus einer neuen Ehe bei der Bemessung des Unterhalts des ehemaligen Ehegatten (FamRZ 2003, 1821 ff.) festgestellt, dass steuerliche Vorteile, die der Gesetzgeber der bestehenden Ehe gewährt, bei dieser zu verbleiben haben und nicht durch das Unterhaltsrecht dem geschiedenen Ehegatten zugute kommen dürfen, indem sie dessen Unterhaltsanspruch erhöhen.
  • OLG Jena, 24.07.2008 - 1 UF 167/08

    Bedarf und Dauer des Betreuungsunterhalts

    Die Antragstellerin ist daher in Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf (6 Monate, Beschluss vom 19.03.2008, Az. 4 WF 41/08) und OLG Celle (2 Monate wegen anschließender Verwirkung, FamRZ 2008, 997) eine Überlegungsfrist zuzubilligen, die das Amtsgericht im vorliegenden Fall zu Recht mit einem Jahr bemessen hat.
  • AG Lemgo, 22.01.2010 - 7 F 124/08

    Betreuungsunterhalt, Erwerbsobliegenheit

    Dieses Altersphasenmodell wird allerdings von der Rechtsprechung erheblich kritisiert (vgl. OLG Düsseldorf, ZFE 2008, 273; OLG Celle, ZFE 2008, 275).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - II-4 WF 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10095
OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - II-4 WF 41/08 (https://dejure.org/2008,10095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2008 - II-4 WF 41/08 (https://dejure.org/2008,10095)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - II-4 WF 41/08 (https://dejure.org/2008,10095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3005
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00

    Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 4 WF 41/08
    Maßgebliche Erwägungen, die der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung zum absoluten Mangelfall für den Ansatz des jeweiligen Eigenbdarfs (Existenzminimum) als Einsatzbetrag angestellt hat (BGH, FamRZ 2003, 363 ff.), gelten auch in der hier vorliegenden Konstellation: Die auf der Grundlage des jeweiligen Existenzminimums ermittelten Einsatzbeträge dienen auch hier dem Zweck, eine angemessene Verteilung des unter Berücksichtigung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen für den Unterhalt der gleichrangigen Berechtigten zur Verfügung stehenden Einkommens vorzunehmen.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 4 WF 41/08
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus einer neuen Ehe bei der Bemessung des Unterhalts des ehemaligen Ehegatten (FamRZ 2003, 1821 ff.) festgestellt, dass steuerliche Vorteile, die der Gesetzgeber der bestehenden Ehe gewährt, bei dieser zu verbleiben haben und nicht durch das Unterhaltsrecht dem geschiedenen Ehegatten zugute kommen dürfen, indem sie dessen Unterhaltsanspruch erhöhen.
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