Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.04.2014 - 4 WF 78/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 35
Durchsetzung der Verpflichtung zur Klärung des Versicherungsverlaufs im Verfahren über den Zugewinnausgleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Klärung des Versicherungsverlaufs beim Versorgungsausgleich muss hinreichend bestimmt sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Klärung des Versicherungsverlaufs beim Versorgungsausgleich muss hinreichend bestimmt sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchsetzung der Verpflichtung zur Klärung des Versicherungsverlaufs im Verfahren über den Zugewinnausgleich
Verfahrensgang
- AG Schwelm, 10.02.2014 - 36 F 130/13
- OLG Hamm, 03.04.2014 - 4 WF 78/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1658
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 23.02.1989 - 16 WF 2/89
Versorgungsausgleich; Zwangsgeld; Androhung
Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 4 WF 78/14
Entsprechend ist der Partei im Hinblick auf ungeklärte Zeiten aufzugeben, im Einzelnen darzulegen, welche Erwerbstätigkeit sie bei welchem Arbeitgeber ausgeübt hat, wann innerhalb der Zeiträume Leistungen der Arbeitsverwaltung oder Krankengeld bezogen worden sind und welche Ausbildungszeit zurückgelegt worden ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.3.2006 - 10 WF 55/06 = FamRZ 2006, 1776; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.2.1989 - 16 WF 2/89 = FamRZ 1989, 651).Rn. 15 Die Bezugnahme in dem Androhungsbeschluss vom 14.1.2014 auf das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Westfalen vom 6.1.2014 lässt also nicht klar erkennen, welche konkreten Auskünfte das Gericht von dem Antragsgegner verlangt; das gilt - wie ausgeführt - selbst dann, wenn man das weitere Schreiben vom 26.8.2013 der Deutschen Rentenversicherung Westfalen mit zur Auslegung heranzieht, wogegen im übrigen unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Klarheit des Inhalts eines Gerichtsbeschlusses letztlich sogar rechtliche Bedenken bestehen können (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.2.1989 - 16 WF 2/89 = FamRZ 1989, 651).
- OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 10 WF 55/06
Versorgungsausgleichsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Anforderungen …
Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2014 - 4 WF 78/14
Entsprechend ist der Partei im Hinblick auf ungeklärte Zeiten aufzugeben, im Einzelnen darzulegen, welche Erwerbstätigkeit sie bei welchem Arbeitgeber ausgeübt hat, wann innerhalb der Zeiträume Leistungen der Arbeitsverwaltung oder Krankengeld bezogen worden sind und welche Ausbildungszeit zurückgelegt worden ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.3.2006 - 10 WF 55/06 = FamRZ 2006, 1776; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.2.1989 - 16 WF 2/89 = FamRZ 1989, 651).
- OLG Karlsruhe, 31.05.2023 - 20 WF 76/23
Voraussetzungen der Anordnung von Zwangsmitteln im Versorgungsausgleichsverfahren
Dem verpflichteten Beteiligten ist im Hinblick auf ungeklärte Zeiten im Versicherungsverlauf vielmehr aufzugeben, im Einzelnen darzulegen, welche Erwerbstätigkeit er bei welchem Arbeitgeber ausgeübt hat, wann innerhalb der Zeiträume er Leistungen der Arbeitsverwaltung oder Krankengeld bezogen und welche Ausbildungszeiten er zurückgelegt hat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 10 WF 34/15 -, Rn. 15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. April 2014 - II-4 WF 78/14 -, Rn. 8, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 5. Januar 2018 - 13 WF 1/18 -, Rn. 10, juris;… Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 35 Zwangsmittel, Rn. 6). - OLG Brandenburg, 05.01.2018 - 13 WF 1/18
Zwangsgeldverfahren wegen unterlassener Mitwirkung im …
Nicht einmal eine Auflage, Fehlzeiten, wie sie der Versorgungsträger mitgeteilt habe, aufzuklären und sodann die entsprechenden Zeiträume auszuführen, genügt dem (OLG Hamm, FamRZ 2014, 1658). - OLG Hamm, 17.11.2023 - 4 WF 131/23
Festsetzung eines Zwangsgeldes; Bestimmtheit der gerichtlichen Anordnung
Rn. 24 Die bloße Auflage, bestimmte vom Versorgungsträger mitgeteilte Fehlzeiten "aufzuklären", lässt demgegenüber nicht hinreichend deutlich erkennen, welche konkreten Auskünfte vom Beteiligten verlangt werden (…OLG Karlsruhe, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 03.04.2014 - 4 WF 78/14, FamRZ 2014, 1658; OLG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2015 - 10 WF 34/15, FamRZ 2015, 1221). - OLG Hamm, 04.03.2024 - 4 WF 26/24
Erhebung eines Zwangsgeldes wegen Nichtbeibringung von versorgungsrechtlichen …
Rn. 25 Die bloße Auflage, bestimmte vom Versorgungsträger mitgeteilte Fehlzeiten "aufzuklären", lässt demgegenüber nicht hinreichend deutlich erkennen, welche konkreten Auskünfte vom Beteiligten verlangt werden (…OLG Karlsruhe, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 03.04.2014 - 4 WF 78/14, FamRZ 2014, 1658; OLG Schleswig, Beschluss vom 27.02.2015 - 10 WF 34/15, FamRZ 2015, 1221). - OLG Brandenburg, 30.05.2024 - 13 WF 73/24
Sofortige Beschwerde gegen die zur Erzwingung einer Verpflichtung zur Mitwirkung …
Nicht einmal eine Auflage, Fehlzeiten, wie sie der Versorgungsträger mitgeteilt habe, aufzuklären und sodann die entsprechenden Zeiträume auszuführen, genügt dem (OLG Hamm, FamRZ 2014, 1658).
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