Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- LG Würzburg, 23.03.2010 - 1 Qs 71/10
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2017 - 4 Ws 1/17
Da es sich um eine Frage der (von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfenden) sachlichen Zuständigkeit und nicht der örtlichen Zuständigkeit von Gerichten gleicher Ordnung handelt (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 48, 285 und B. v. 19.4.2000 -1 Ss 46/00; OLG Düsseldorf, VRS 59, 447), ist eine analoge Anwendung des § 225a Abs. 4 Satz 1 StPO zulässig und geboten (vgl. auch LG Würzburg, B. v. 23.3.2010 -1 Qs 71/10). - BGH, 20.04.1979 - 2 ARs 76/79
Einleiten von mit Öl vermischten Kühlwasser in den Neckar - Zuständigkeit des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2017 - 4 Ws 1/17
Ähnlich wie die Wirtschaftsstrafkammer eines Landgerichts aufgrund ihrer Sachkunde für bestimmte Straftaten - nach Zuweisung auch in anderen Landgerichtsbezirken (§ 74 Abs. 3 GVG) - zuständig ist, beruht auch die Regelung der Zuweisung bestimmter Strafsachen nach § 2 Abs. 3 BinSchVfG auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass die Beurteilung solcher Strafsachen eine besondere Sachkunde verlangt (BGH, B. v. 20.4.1979 - 2 ARs 76/79).In Folge zutreffender (analoger) Anwendung des § 225a Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 StPO ist die Beschwerde des Angeklagten nach § 225a Abs. 3 Satz 3 StPO unzulässig. - OLG Karlsruhe, 19.04.2000 - 1 Ss 46/00
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2017 - 4 Ws 1/17
Da es sich um eine Frage der (von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfenden) sachlichen Zuständigkeit und nicht der örtlichen Zuständigkeit von Gerichten gleicher Ordnung handelt (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 48, 285 und B. v. 19.4.2000 -1 Ss 46/00; OLG Düsseldorf, VRS 59, 447), ist eine analoge Anwendung des § 225a Abs. 4 Satz 1 StPO zulässig und geboten (vgl. auch LG Würzburg, B. v. 23.3.2010 -1 Qs 71/10).
- OLG Hamm, 24.03.2020 - 4 (s) Sbd I-4/20
Zuständigkeit; Schifffahrtsgericht; Schifffahrtsobergericht; …
Rn. 19 Für eine Entscheidung der Konkurrenz der allgemeinen sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen und der (besonderen) Zuständigkeit der Amtsgerichte als Schifffahrtsgerichte fehlt eine ausdrückliche Regelung (vgl. ebenso BGH NStZ-RR 2019, 92, 93; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 - juris Rn. 7).Diese Regelung beruht nämlich auf der gesetzgeberischen Erwägung, dass die Beurteilung von Strafsachen, die unter Verletzung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften begangen worden sind, eine besondere Sachkunde erfordert und deshalb Gerichten übertagen werden sollte, die hierfür über eine gesteigerte Kompetenz verfügen (vgl. hierzu Erster Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zum Entwurf eines EGStGB, BT-Drucks. 7/1261 S. 46; ebenso Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 - juris Rn. 7;… OLG Celle, Beschl. v. 16.05.2016 - 2 Ss 199/15 - juris Rn. 11; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 271; BayObLG …
Rn. 34 Insgesamt ist dabei ein großzügiger Auslegungsmaßstab zugunsten von Schifffahrtssachen angezeigt, um gerade in Strafsachen, von denen der Angeklagte i.d.R. besonders betroffen ist, die besondere Sachkompetenz der Schifffahrtsgerichte in Bezug auf die Verhältnisse der Binnenschifffahrt und den Ablauf des Bordbetriebes sowie ihre Erfahrung aus Havariesachen fruchtbar zu machen und damit eine gerechte Entscheidung in der Sache sicherzustellen (im Ergebnis ebenso Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 - juris Rn. 7, Bezug nehmend auf Schifffahrtsgericht Mannheim, Beschl. v. 02.03.2017 - 50 Cs 201 Js 33031/16 BSch - juris Rn. 14;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.04.2003 - 1 AR 35/02 - juris Rn. 15; v. Waldstein/Holland Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl. 2011, § 2 BinSchVerfG Rn. 11).
Es ist aber insbesondere vor dem Hintergrund der gebotenen großzügigen Auslegung der Zuständigkeitsnorm ausreichend, dass es sich vorliegend um schifffahrtspezifische Vorgänge handelt und im Vorfeld der vorgeworfenen Tat ein Verstoß gegen schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in Rede steht, welcher die besondere Sachkompetenz und Erfahrung des Schifffahrtsgerichts erfordert (vgl. Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 12.06.2017 - 4 Ws 1/17 - juris Rn. 7, Bezug nehmend auf Schifffahrtsgericht Mannheim, Beschl. v. 02.03.2017 - 50 Cs 201 Js 33031/16 BSch - juris Rn. 14).
- BGH, 27.11.2018 - 2 ARs 295/18
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; …
Für eine Konkurrenz der allgemeinen sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen und der (besonderen) sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts - Schifffahrtsgericht - in Strafsachen fehlt eine ausdrückliche Regelung (vgl. Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 4 Ws 1/17, juris Rn. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".