Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.04.2016 - 4 Ws 109/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StGB § 63, StPO § 463, StPO § 454
Unterbringung, Fortdauer, Sachverständigengutachten - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 463 Abs. 4; StPO § 454 Abs. 2 S. 4
Sachverständiger, Fünfjahresfrist, mündliche Anhörung, Unbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 463 Abs. 4; StPO § 454 Abs. 2 S. 4
Sachverständiger; Fünfjahresfrist; mündliche Anhörung; Unbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - rechtsportal.de
StGB § 63
Erfordernis der Einholung eines Sachverständigengutachtens trotz hoher Wahrscheinlichkeit der Fortdauer des Maßregelvollzugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis der Einholung eines Sachverständigengutachtens trotz hoher Wahrscheinlichkeit der Fortdauer des Maßregelvollzugs
Verfahrensgang
- LG Bochum - IV StVK 11/16
- OLG Hamm, 07.04.2016 - 4 Ws 109/16
Papierfundstellen
- StV 2018, 365 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07
Voraussetzungen und Höchstfrist der Einholung eines anstaltsfernes …
Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2016 - 4 Ws 109/16
Diese wird aber zu einer zwingenden Regelung, wenn die Unterbringung schon länger andauert und nicht völlig unzweifelhaft ist, dass der Untergebrachte noch für die Allgemeinheit gefährlich ist (OLG Oldenburg NStZ 2008, 225 [OLG Oldenburg 07.09.2007 - 1 Ws 481/07];… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 463 Rdn. 10).
- FG Nürnberg, 29.04.2025 - 2 K 727/18
Unangemessene Benachteiligung, Hinterziehungszinsen, Steuerstrafverfahren, …
Hinsichtlich der Voraussetzungen des Arrestes verweist er insbesondere auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 06.02.2013 - XI B 125/12, zu der Zurechnung von Prostitutionsumsätzen auf die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20.02.2013 - GrS 1/12 und vom 17.02.2017 - V B 48/16, den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.05.2022 - 1 StR 475/21 und den Beschluss des Kammergerichts vom 29.07.2016 - 4 Ws 109/16 - 141 AR 281/16.Rn. 66 gg) Der Senat weicht mit seiner Beurteilung nicht von dem vom Kläger zitierten Beschluss des Kammergerichts vom 29.07.2016 - 4 Ws 109/16 - 141 AR 281/16 ab.
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