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Rechtsprechung
   KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34955
KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16 (https://dejure.org/2016,34955)
KG, Entscheidung vom 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16 (https://dejure.org/2016,34955)
KG, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16 - 141 AR 43/16 (https://dejure.org/2016,34955)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 304 Abs 1 StPO, § 310 Abs 1 Nr 1 StPO
    Untersuchungshaft: Zulässigkeit einer prozessual überholten Haftbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde

  • rechtsportal.de

    StPO § 304 Abs. 1 ; StPO § 310 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer prozessual überholten weiteren Haftbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 455
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    Rn. 12 2. In der Gesamtschau der persönlichen Lebensverhältnisse und bisherigen Verhaltensweisen des Verurteilten, die nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. im Einzelnen Senat StV 2012, 350 = StRR 2012, 155 mit zust. Anm. Burhoff) zu beachten und abzuwägen waren, bestand der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).

    Maßgeblich für die Beurteilung der tatsächlich zu erwartenden Rechtsfolgen ist zunächst der Erwartungshorizont des Haftrichters, in dessen Prognoseentscheidung allerdings die subjektive Vorstellung des Betreffenden selbst einzubeziehen ist (vgl. Senat NJOZ 2012, 1091 mwN).

  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    Auch kommt es im Hinblick auf das insoweit bestehende Rehabilitierungsinteresse nach neuerer verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung weder auf den konkreten Ablauf des einzelnen Verfahrens und den Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch darauf an, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden kann (vgl. BVerfG StraFo 2006, 20 mwN [auch zu anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen]).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2012 - Ws 162/12

    Haftbefehl; Haftbeschwerde; Haftanordnung; Weitere Haftbeschwerde

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    Rn. 8 Danach ist trotz der Unterschiede im zugrunde liegenden Sachverhalt auch in der vorliegenden Fallkonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seiner prozessual überholten (weiteren) Haftbeschwerde zugrunde liegenden Haftentscheidung gegeben (ebenso KG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 Ws 301/16 - vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - [mwN] sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, wobei im dortigen Fall der angefochtene Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sogar schon vor Einlegung der weiteren Beschwerde aufgehoben wurde; a. A. Thüringer OLG, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 Ws 345/10 - jeweils noch juris).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.2015 - 1 Ws 166/14

    Weitere Haftbeschwerde: Zulässigkeit trotz Aufhebung des Haftbefehls

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    Rn. 8 Danach ist trotz der Unterschiede im zugrunde liegenden Sachverhalt auch in der vorliegenden Fallkonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seiner prozessual überholten (weiteren) Haftbeschwerde zugrunde liegenden Haftentscheidung gegeben (ebenso KG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 Ws 301/16 - vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - [mwN] sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, wobei im dortigen Fall der angefochtene Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sogar schon vor Einlegung der weiteren Beschwerde aufgehoben wurde; a. A. Thüringer OLG, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 Ws 345/10 - jeweils noch juris).
  • OLG Jena, 25.08.2010 - 1 Ws 345/10

    Vorführhaftbefehl: Weitere Beschwerde gegen den nach der Entscheidung über die …

    Auszug aus KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16
    Rn. 8 Danach ist trotz der Unterschiede im zugrunde liegenden Sachverhalt auch in der vorliegenden Fallkonstellation ein Rechtsschutzbedürfnis des Verurteilten an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seiner prozessual überholten (weiteren) Haftbeschwerde zugrunde liegenden Haftentscheidung gegeben (ebenso KG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 Ws 301/16 - vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - [mwN] sowie OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, wobei im dortigen Fall der angefochtene Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO sogar schon vor Einlegung der weiteren Beschwerde aufgehoben wurde; a. A. Thüringer OLG, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 Ws 345/10 - jeweils noch juris).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19

    Untersuchungshaft: Beschwerde gegen einen bereits aufgehobenen Haftbefehl; …

    Auch wenn das Gericht über die Schuldfrage abschließend noch in der Hauptsache zu befinden hat, findet hinsichtlich des Haftgrundes keine inzidente Überprüfung statt, so dass dem Beschuldigten schon allein daraus ein Rehabilitierungsinteresse erwächst, welches die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls im gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug gebietet (Anschluss an KG Berlin, Beschl. v. 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16, StV 2017, 455, StraFo 2017, 29).

    Auch wenn das Amtsgericht über die Schuldfrage abschließend noch in der Hauptsache zu befinden haben wird, findet hinsichtlich des Haftgrundes keine inzidente Überprüfung statt, so dass dem Angeklagten schon allein daraus ein Rehabilitierungsinteresse erwächst, welches die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls im gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug gebietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 -, StV 2017, 455 = StraFo 2017, 29).

  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur …

    Darüber hinaus kann ein Feststellungsinteresse auch bei schwerwiegenden, tatsächlich aber nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffen zu bejahen sein (vgl. BVerfG NJW 1999, 273; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 BvR 3071/14 - m.w.N.; KG, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16 - OLG Celle StV 2012, 524).
  • KG, 22.06.2023 - 5 Ws 119/23

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der Organisationshaft

    Eine anderweitige Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit findet nicht statt, so dass dem Verurteilten schon allein daraus ein Rehabilitierungsinteresse erwächst, welches die nachträgliche Überprüfung im gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug gebietet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 -, juris Rn. 33 ff., - zur Abschiebehaft;… Brandenburgisches OLG, a. a. O.;… OLG Oldenburg, a. a. O., - jeweils zur "Organisationshaft"; KG, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 1 Ws 255/19 -, juris Rn. 2, - jeweils zur (weiteren) Haftbeschwerde;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., Vor § 296 Rn. 18 f.).
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