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| OLG München, 31.07.2012 - 4 Ws 134/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
1. Überraschungsentscheidungen verletzen den Antragsteller in seinem Grundrecht auf rechtliches Gehört (Art. 103 Abs. 1 GG).2. Bei Erledigung der Hauptsache und gestelltem Feststellungsantrag nach § 115 Abs. 3 StVollzG gebietet es die richterliche Fürsorge, den Antragsteller ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 27.06.2019 - 5 Ws 55/19
Widerruf von Vollzugslockerungen bei Verdacht einer Straftat
Als entscheidungserhebliche Gesichtspunkte kommen sowohl tatsächliche (BVerfG…, Beschluss vom 29. Mai 1991, a. a. O., juris Rdnr. 7; OLG Hamm…, Beschluss vom 17. Mai 2018 - III-1 Vollz [Ws] 153/18 und III-1 Vollz [Ws] 154/18 -, juris Rdnr. 18 ff.; OLG München, Beschlüsse vom 31. Juli 2012 - 4 Ws 134/12 [R] -, juris Rdnr. 13 und - 4 Ws 133/12 [R] -, juris Rdnr. 12; KG, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 2 Ws 363/13 Vollz - Senat…, Beschluss vom 27. Mai 2019, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.) als auch rechtliche (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2018, a. a. O., juris Rdnr. 2…, Beschluss vom 19. Mai 1992, a. a. O., juris Rdnr. 35 f., jeweils m. w. Nachw.) in Betracht. - BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24
Rechtliches Gehör und faires Verfahren
Als entscheidungserhebliche Gesichtspunkte kommen sowohl tatsächliche (BVerfG…, Beschluss vom 29.05.1991, a. a. O., juris Rn. 7; OLG München, Beschlüsse vom 31.07.2012 - 4 Ws 134/12 [R] -, juris Rn. 13, und - 4 Ws 133/12 [R] -, juris Rn. 12) als auch rechtliche (BVerfG…, Beschluss vom 19. Mai 1992, a. a. O., juris Rn. 35 f., jeweils m.w.N.) in Betracht (KG Berlin…, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 5 Ws 55/19 Vollz -, juris Rn. 20). - BayObLG, 28.10.2024 - 203 StObWs 471/24
Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Gefangenen bei (angeblichem) Verstoß gegen …
Ist die Strafvollstreckungskammer der Auffassung, dass die gerichtsbekannten Fakten und die Darlegung des Antragstellers zum Feststellungsinteresse nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 StVollzG genügen, gebietet es die richterliche Fürsorge, den Antragsteller auf die Versäumnisse hinzuweisen (OLG München, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 4 Ws 134/12 (R) -, juris Rn. 18).
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