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Weitere Entscheidung unten: KG, 28.07.2005

Rechtsprechung
   KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02, 3 AR 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25000
KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02, 3 AR 8/02 (https://dejure.org/2005,25000)
KG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 4 Ws 153/02, 3 AR 8/02 (https://dejure.org/2005,25000)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02, 3 AR 8/02 (https://dejure.org/2005,25000)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Dieses Verfahrensstadium ist erst erreicht, wenn der Angeklagte das letzte Wort hatte (vgl. BVerfG NJW 1990, 2741 und 1987, 2427).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Strafrechtliche Auslagenentscheidung

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Dieses Verfahrensstadium ist erst erreicht, wenn der Angeklagte das letzte Wort hatte (vgl. BVerfG NJW 1990, 2741 und 1987, 2427).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde …

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Während teilweise ein hinreichender Tatverdacht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 126) für ausreichend erachtet wird, halten andere Gerichte diese Vorschrift dann für anwendbar, wenn ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer (gedachten) Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2002, 246; KG (5. Senat), Beschluß vom 14. Januar 1998 - 5 Ws 11 und 12/98 -).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Verjährung - Nationalsozialismus - Auslagenerstattung - Schuldspruch - …

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Die Ausnahmevorschrift ist also nur anwendbar, wenn das Gericht nach seiner Überzeugung beim Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit zu einem Schuldspruch gekommen wäre (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Er verkennt dabei nicht, daß auch die abweichenden Auffassungen mit der Unschuldsvermutung vereinbar und deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich sind, sofern keine Schuldzuweisung getroffen wird (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02

    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des …

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Während teilweise ein hinreichender Tatverdacht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 126) für ausreichend erachtet wird, halten andere Gerichte diese Vorschrift dann für anwendbar, wenn ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer (gedachten) Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2002, 246; KG (5. Senat), Beschluß vom 14. Januar 1998 - 5 Ws 11 und 12/98 -).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige …

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Während teilweise ein hinreichender Tatverdacht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 126) für ausreichend erachtet wird, halten andere Gerichte diese Vorschrift dann für anwendbar, wenn ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer (gedachten) Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2002, 246; KG (5. Senat), Beschluß vom 14. Januar 1998 - 5 Ws 11 und 12/98 -).
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00

    Absehen von Auslagenerstattung bei Vorliegen von Verdachtsmomenten

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Während teilweise ein hinreichender Tatverdacht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 126) für ausreichend erachtet wird, halten andere Gerichte diese Vorschrift dann für anwendbar, wenn ein erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer (gedachten) Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2002, 246; KG (5. Senat), Beschluß vom 14. Januar 1998 - 5 Ws 11 und 12/98 -).
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis, …

    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Die Ausnahmevorschrift ist also nur anwendbar, wenn das Gericht nach seiner Überzeugung beim Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit zu einem Schuldspruch gekommen wäre (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Ws 25/97
    Auszug aus KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02
    Die Ausnahmevorschrift ist also nur anwendbar, wenn das Gericht nach seiner Überzeugung beim Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit zu einem Schuldspruch gekommen wäre (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 406; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 288; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 127).
  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen; …

  • KG, 07.12.1998 - 4 Ws 190/98

    Kosten- und Auslagenentscheidung und Anspruch Strafverfolgungsentschädigung bei …

  • KG, 11.01.2008 - 1 Ws 286/07

    Auslagenentscheidung im Strafverfahren: Selbsttötung eines in der ersten Instanz …

    Rn. 4 Wann die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 -).

    Für die Abweichung von der Regel des § 467 Abs. 1 StPO bedarf es vielmehr weiterer Umstände, die es unbillig erscheinen lassen, die Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 - OLG Köln NJW 1991, 506).

  • KG, 11.01.2008 - 1 AR 1692/07

    Vorliegen hinreichenden bzw. erheblichen Tatverdachts als Voraussetzung für eine …

    Wann die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 -).

    Für die Abweichung von der Regel des § 467 Abs. 1 StPO bedarf es vielmehr weiterer Umstände, die es unbillig erscheinen lassen, die Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 - OLG Köln NJW 1991, 506).

  • LG Neuruppin, 18.12.2020 - 11 Qs 95/20

    Bußgeldverfahren - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung wegen …

    Demgegenüber dürfte jedoch der Wortlaut der Norm deutlich dafür sprechen, ihren Anwendungsbereich überhaupt erst dann als eröffnet anzusehen, wenn eine Verurteilung ohne den Eintritt des Verfahrenshindernisses sicher gewesen wäre, was regelmäßig jedoch nur bei einer bereits im Übrigen bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Hauptverhandlung der Fall sein kann (BVerfG, Beschluss vom 12.11.1991 - 2 BvR 281/91; BVerfG, Beschluss vom 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 740/81, 2 BvR 284/85; BGH, Beschluss vom 24.05.2018 - 4 StR 51/17; BGH, Urteil vom 01.03.1995 - 2 StR 331/94; OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2009 - 311 SsBs 69/09; KG, Beschluss vom 28.07.2005 - 4 Ws 153/02; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.10.1996 - 1 Ss (OWi) 24 Z/96; KG, Beschluss vom 14.07.1993 - 4 Ws 157/93; LG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2018 - 18 Qs 23/18; LG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2019 - 61 Qs 76/09; LG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009 - 61 Qs 51/09; AG Bad Segeberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 5 OWi EH 116/09;… KK-StPO/Gieg, 8. Aufl. 2019, § 467 Rn. 10a).
  • KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07

    Pflichtverteidigung: Fortwirken der Beschwerdebefugnis des Verteidigers gegen die …

    Wann die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift gegeben sind, ist in der Rechtsprechung umstritten (vgl. dazu KG, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 4 Ws 153/02 -).
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   KG, 28.07.2005 - 3 AR 8/02 - 4 Ws 153/02   

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https://dejure.org/2005,44739
KG, 28.07.2005 - 3 AR 8/02 - 4 Ws 153/02 (https://dejure.org/2005,44739)
KG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 AR 8/02 - 4 Ws 153/02 (https://dejure.org/2005,44739)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 AR 8/02 - 4 Ws 153/02 (https://dejure.org/2005,44739)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen eine Auslagenentscheidung; Kostentragungspflicht des Angeschuldigten bei Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung; Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 15.01.2013 - I Ws 342/12

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens wegen eines …

    Der Gegenmeinung, wonach eine Versagung der Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn bei Hinwegdenken des Verfahrenshindernisses mit Sicherheit eine Verurteilung erfolgt wäre (vgl. KG NJW 1994, 600; StraFO 2005, 483; OLG Düsseldorf OLGSt Nr. 9 = NStZ-RR 1997, 288), ist nicht zu folgen, weil eine solche Auslegung den Anwendungsbereich der Vorschrift wegen der mit Blick auf die Unschuldsvermutung erforderlichen Schuldspruchreife auf Fälle beschränkt, in denen ein Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung nach dem letzten Wort eines Angeklagten zu Tage tritt (BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; OLG Hamm, VRS 100, 52, 54).
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