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| KG, 04.10.2000 - 4 Ws 189/00, 3 AR 12/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15
Notwendige Verteidigung: Anwesenheitspflicht sämtlicher Pflichtverteidiger; …
Vorliegend wird die überwiegende Zahl der Hauptverhandlungstermine (ggfs. im Rahmen eines Wechsels während laufender Sitzung) nur durch einen von ihnen wahrgenommen, was eine unzulässige gegenseitige Vertretung in der Sitzung nahelegt (vgl. hierzu BGH NJW 1972, 1964; KG Berlin, Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 3 AR 12/00 - 4 Ws 189/00 -, zitiert nach juris). - KG, 28.09.2001 - 4 Ws 154/01 Die Beschwerde ist nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen, denn die Entscheidung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers steht in keinem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (st. Rspr. des Senats; vgl. etwa Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 4 Ws 110/01 - und 4. Oktober 2000 - 4 Ws 189/00 -).
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