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Rechtsprechung
   KG, 23.11.2000 - 4 Ws 202/00, 2 AR 72/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,48243
KG, 23.11.2000 - 4 Ws 202/00, 2 AR 72/95 (https://dejure.org/2000,48243)
KG, Entscheidung vom 23.11.2000 - 4 Ws 202/00, 2 AR 72/95 (https://dejure.org/2000,48243)
KG, Entscheidung vom 23. November 2000 - 4 Ws 202/00, 2 AR 72/95 (https://dejure.org/2000,48243)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 23.11.2000 - 4 Ws 202/00
    Denn es hat in jedem Stadium des Verfahrens gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Haftbefehls noch vorliegen und diesen gegebenenfalls bei Wegfall einer Haftvoraussetzung aufzuheben (vgl. BGH StV 1991, 525; KG StV 1993, 252).
  • KG, 22.02.1993 - 3 Ws 74/93

    Hauptverhandlung; Haftentscheidung; Würdigung; Dringender Tatverdacht; …

    Auszug aus KG, 23.11.2000 - 4 Ws 202/00
    Denn es hat in jedem Stadium des Verfahrens gemäß § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Haftbefehls noch vorliegen und diesen gegebenenfalls bei Wegfall einer Haftvoraussetzung aufzuheben (vgl. BGH StV 1991, 525; KG StV 1993, 252).
  • KG, 21.07.1999 - 4 Ws 189/99
    Auszug aus KG, 23.11.2000 - 4 Ws 202/00
    Dabei ist im vorliegenden Fall auch zu berücksichtigen, daß das vorliegende Verfahren - gerade auch in der Beweisführung - äußerst kompliziert und umfangreich ist, wie der Senat bereits in mehreren seiner Haftentscheidungen (Beschlüsse vom 9. Juli und 6. November 1997; jeweils aa0; Beschluß vom 21. Juli 1999,- 4 Ws 189/99 -) hervorgehoben hat.
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 4 Ws 4/99

    Gegenstandslos, Rechtskraft, Sicherungshaftbefehl, Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus KG, 23.11.2000 - 4 Ws 202/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - 4 Ws 4/99 -, 10. Dezember 1998 - 4 Ws 286/98 - und 7. Dezember 1994 - 4 Ws 321/94 ) Bei Aufhebung eines Haftbefehls durch das erkennende Gericht während der Hauptverhandlung hat sich dieses allerdings mit den bisher gewonnenen Beweisergebnissen auseinanderzusetzen und darzulegen, warum diese nach seiner gegenwärtigen Überzeugung die Annahme eines dringenden Tatverdachts nicht mehr rechtfertigen.
  • KG, 06.11.2014 - 4 Ws 112/14

    Beschwerde gegen die Wiederinvollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls durch …

    Die Anforderungen an die Darlegungspflicht des erkennenden Gerichts dürfen im Rahmen von Haftentscheidungen nicht überspannt werden (vgl. Senat OLGSt StPO § 112 Nr. 17; Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - und 23. November 2000 - 4 Ws 202/00 - juris).
  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der …

    Die Anforderungen an die Darlegungspflicht des erkennenden Gerichts dürfen im Rahmen von Haftentscheidungen nicht überspannt werden (vgl. Senat OLGSt StPO § 112 Nr. 17; Beschlüsse vom 24. September 2014 - 4 Ws 93/14 -, 8. Februar 2011 - 4 Ws 10/11 - und 23. November 2000 - 4 Ws 202/00 - juris).
  • KG, 24.01.2001 - 4 Ws 12/01
    Diese Rechtsauffassung über die Bindung des Beschwerdegerichts an die entsprechenden tatrichterlichen Wertungen während einer laufenden Hauptverhandlung ist unmittelbar einleuchtend und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 18. Dezember 2000 - 4 Ws 236/00 - und 23. November 2000 - 4 Ws 202/00 - m.w.N.).
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