Rechtsprechung
| KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16 - 161 AR 190/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Notwendige Verteidigung, Gesamtfreiheitsstrafe, Gesamtstrafübel
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei möglicher Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2
Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwere der Tat bei mehreren gesamtstrafenfähigen Parallelverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Keine fiskalischen Erwägungen bei der Pflichtverteidigerbestellung
- pflichtverteidiger.hamburg (Kurzinformation)
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwere der Tat bei mehreren gesamtstrafenfähigen Parallelverfahren
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.11.2016 - 272 AR 172 16 Ns (124/16
- LG Berlin, 25.11.2016 - 272 AR 172/16
- KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16 - 161 AR 190/16
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Dazu gehört auch, dass ein Beschuldigter, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen und auf Staatskosten einen rechtskundigen Beistand erhält (vgl. BVerfGE 46, 202, 210; OLG Stuttgart NStZ-RR 2012, 214 = OLGSt StPO § 140 Nr. 31). - OLG Naumburg, 22.05.2013 - 2 Ss 65/13
Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr …
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Rn. 10 Der Senat teilt deshalb die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Auffassung, dass der Gerichtsvorsitzende bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO weitere gegen den Beschuldigten anhängige Verfahren, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, zu berücksichtigen hat (…vgl. OLG Hamm aaO; OLG Naumburg StV 2014, 11;… OLG Stuttgart aaO; KG…, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - [3] 161 Ss 162/16 [88/16] - Laufhütte aaO;… Lüderssen/Jahn aaO mwN). - OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12
Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei voraussichtlicher …
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Dazu gehört auch, dass ein Beschuldigter, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen und auf Staatskosten einen rechtskundigen Beistand erhält (vgl. BVerfGE 46, 202, 210; OLG Stuttgart NStZ-RR 2012, 214 = OLGSt StPO § 140 Nr. 31).
- OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 279/03
Beurteilung der Schwere der Tat im Sinn des § 140 Strafprozessordnung (StPO); …
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Rn. 8 Neben der dem Angeklagten hier drohenden Strafe sind wegen der bei § 140 Abs. 2 StPO stets erforderlichen Gesamtbewertung aber auch sonstige schwerwiegenden Nachteile zu berücksichtigen, die er infolge der drohenden Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Hamm StV 2004, 586). - KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12
Keine Pflichtverteidigerbestellung wegen Auskunftsrechts des unverteidigten …
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (vgl. OLG Naumburg StV 2013, 433; KG StV 1982, 412; Senat NStZ-RR 2013, 116 ;… Laufhütte in KK-StPO, 7. Auflage, § 140 Rn. 21;… Lüderssen/Jahn in LR-StPO 26. Aufl., § 140 Rn. 57;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 140 Rn. 23, jeweils mwN). - OLG Naumburg, 29.06.2012 - 1 Ws 246/12
Notwendige Verteidigung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr …
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (vgl. OLG Naumburg StV 2013, 433; KG StV 1982, 412; Senat NStZ-RR 2013, 116 ;… Laufhütte in KK-StPO, 7. Auflage, § 140 Rn. 21;… Lüderssen/Jahn in LR-StPO 26. Aufl., § 140 Rn. 57;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 140 Rn. 23, jeweils mwN). - BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Rn. 19 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (…vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14). - LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14
Pflichtverteidiger, Geldstrafe, drohender Widerruf
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Rn. 18 b) Diese Voraussetzungen sind im Übrigen auch dann zu bejahen, wenn man einschränkend davon ausgeht, dass ein geringfügiges Delikt nicht allein deshalb zur schweren Tat im Sinn von § 140 Abs. 2 StPO wird, weil die Strafe später voraussichtlich in einem anderen Verfahren in eine Gesamtstrafenbildung von (mehr als) einem Jahr einzubeziehen sein wird (…in diesem Sinne OLG Stuttgart aaO; LG Frankfurt NStZ-RR 2011, 183;LG Kleve NStZ-RR 2015, 51); denn der hiesige Verfahrensgegenstand besitzt angesichts des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe von acht Monaten eine Geringfügigkeit im Sinne dieser Rechtsprechung nicht. - KG, 09.12.2016 - 4 Ws 191/16
Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen richterliche …
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Ebenso wenig, wie das Institut der notwendigen Verteidigung der finanziellen Versorgung von Rechtsanwälten dient, darf sich das Strafgericht bei der Anwendung der entsprechenden Vorschriften der Strafprozessordnung in erster Linie von fiskalischen Erwägungen leiten lassen (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 4 Ws 191/16 - [betreffend eine Entscheidung desselben Kammervorsitzenden]). - KG, 26.10.2016 - 161 Ss 162/16
Pflichtverteidigerbeiordnung: Schwere der Tat bei Straferwartung von einem Jahr …
Auszug aus KG, 06.01.2017 - 4 Ws 212/16
Rn. 10 Der Senat teilt deshalb die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Auffassung, dass der Gerichtsvorsitzende bei der Beurteilung der Schwere der Tat im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO weitere gegen den Beschuldigten anhängige Verfahren, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, zu berücksichtigen hat (…vgl. OLG Hamm aaO; OLG Naumburg StV 2014, 11;… OLG Stuttgart aaO; KG, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - [3] 161 Ss 162/16 [88/16] - Laufhütte aaO;… Lüderssen/Jahn aaO mwN). - OLG Hamburg, 22.06.2000 - 2 Ws 160/00
Voraussetzung für die Beiordnung einer beantragten zweiten Verteidigerin; …
- BVerfG, 27.03.2025 - 2 BvR 829/24
Strafrechtliche Verurteilung in der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit des …
Dabei geht die inzwischen verfestigte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung seit einiger Zeit davon aus, dass in der Regel - auch im Falle einer Gesamtstrafenbildung - ab der Erwartung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 20. November 2003 - 2 Ws 279/03 -, juris, Rn. 5 ff. und 9; OLG Naumburg…, Urteil vom 22. Mai 2013 - 2 Ss 65/13 -, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 6. Januar 2017 - 4 Ws 212/16 -, juris, Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 2 Ws 139/23 -, juris, Rn. 14).Ein starrer Schematismus soll damit aber nicht verbunden sein, sodass es einer Prüfung im Einzelfall bedürfe, ob andere Verfahren und die Erwartung späterer Gesamtstrafenbildung das Gewicht des abzuurteilenden Falles tatsächlich so erhöhen, dass die Mitwirkung eines Verteidigers geboten sei (vgl. KG, Beschluss vom 6. Januar 2017 - 4 Ws 212/16 -, juris, Rn. 14; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. März 2012 - 2 Ws 37/12 -, juris, Rn. 7).
- LG Halle, 23.11.2018 - 10a Qs 132/18
Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Anhängigkeit mehrerer …
Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten, wenn dem Angeklagten die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe droht, die mindestens im Bereich von einem Jahr liegt (KG Berlin, Beschluss vom 06.01.2017 - 4 Ws 212/16, m.w.N.).(KG Berlin, Beschluss vom 06.01.2017 - 4 Ws 212/16, m.w.N.) - eine notwendige Verteidigung gegeben.
- LG Köln, 06.04.2021 - 323 Qs 19/21 Denn insofern sind bei der Beurteilung der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen weitere gegen den Beschuldigten anhängige Verfahren, hinsichtlich derer eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt, zu berücksichtigen (KG Berlin, Beschluss vom 06.01.2017 - 4 Ws 212/16 -, juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 15.05.2020 - 21 Qs 47/20-, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, StPO, 63. A., 2020, § 140 Rn. 23a).
- OLG Nürnberg, 24.04.2025 - Ws 325/25
Notwendige Verteidigung, Sofortige Beschwerde, Gesamtstrafenbildung, …
Eine Aufklärungspflicht besteht insoweit nicht (vgl. KG, Beschluss vom 06.01.2017, 4 Ws 212/16, 161 AR 1960/16, BeckRS 2017, 106064). - OLG Zweibrücken, 11.09.2024 - 1 Ws 208/24
Rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Erwartung einer späteren …
Rn. 12 Zudem lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch eine im vorliegenden Verfahren gegebenenfalls zu verhängende Strafe im Rahmen einer späteren Gesamtstrafenbildung eine sonst mögliche Strafaussetzung zur Bewährung gefährdet werden könnte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.01.2017, 4 Ws 212/16). - LG Magdeburg, 15.05.2020 - 21 Qs 47/20
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in Parallelverfahren bei …
Anderenfalls hinge es von bloßen Zufälligkeiten, nämlich der Frage, ob die Verfahren verbunden werden oder nicht, ab, ob dem Angeschuldigten ein Verteidiger beizuordnen ist ( OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2013, Az. 2 Ss 65/13 ; vgl. auch KG, Beschluss vom 06.01.2017, Az. 4 Ws 212/16 m.w.N. ). - KG, 12.12.2023 - 2 Ws 139/23
Heilung eines Zustellungsmangels
Rn. 14 Die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers wird in der Regel bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bejaht (vgl. KG, Beschluss vom 6. Januar 2017 - 4 Ws 212/16 -, juris). - KG, 13.12.2018 - 3 Ws 290/18
Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere der Tat
Die Grenze der Straferwartung um ein Jahr Freiheitsstrafe ist deshalb auch dann zu beachten, wenn ihr Erreichen erst infolge einer zu erwartenden Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - (3) 161 Ss 162/16 (88/16) - juris m.w.N.; KG, Beschluss vom 6. Januar 2017 - 4 Ws 212/16 - juris). - LG Koblenz, 01.10.2021 - 6 Qs 49/21
Pflichtverteidiger, Beiordnungsgrund, Schwere der Rechtsfolge
Insbesondere liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch eine im vorliegenden Verfahren gegebenenfalls zu verhängende Strafe im Rahmen einer späteren Gesamtstrafenbildung eine sonst mögliche Strafaussetzung zur Bewährung gefährdet würde (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.01.2017, 4 Ws 212/16, juris Rdnr. 15). - LG Schwerin, 24.06.2021 - 33 Qs 47/21
Terminsverlegung, Ablehung, Ermessensabwägung
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus §§ 467, 473 Abs. 1 und 2 StPO analog (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.09.1999, 1 Ws 701/99, KG Berlin, Beschluss v. 06.01.2017, 4 Ws 212/16, juris). - LG Bonn, 23.12.2024 - 63 Qs 61/24
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, unverzügliche Bestellung, Frist, …
- LG Braunschweig, 07.12.2017 - 4 Qs 206/17
Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafe
- LG Magdeburg, 21.11.2024 - 21 Qs 80/24
Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei gesamtstrafenfähigen Entscheidungen in …
- LG Nürnberg-Fürth, 14.06.2024 - JK II Qs 11/24
Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Beiordnungsantrag, Jugendrichter, Sofortige …
- LG Magdeburg, 01.06.2022 - 21 Qs 23/22
Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung in verschiedenen Verfahren …
- LG Arnsberg, 07.05.2024 - 6 Qs 26/24
Pflichtverteidiger, schwierige Sach- und Rechtslage, schwere Rechtsfolge, …
- LG Bad Kreuznach, 31.08.2023 - 5 Qs 9/23
Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, mehrere Verfahren, Gesamtstrafübel
- LG Stralsund, 02.02.2021 - 26 Qs 4/21
Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Strafhöhe, Gesamtstrafe
- KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig …
- LG Frankfurt/Main, 16.08.2024 - 30 Qs 41/24
Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolge, Straferwartung, Gesamtsstrafe
- LG Magdeburg, 15.05.2020 - 3 Ds 60/20
- LG Siegen, 14.07.2020 - 10 Qs 68/20
Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafe
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