Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 24.09.1991 - 4 Ws 212/91, 4 Ws 214/91 |
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Kurzfassungen/Presse
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Erledigung der Hauptsache; Erklärung des Betroffenen; Feststellung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Rechtsbeschwerde; Nachholung des rechtlichen Gehörs; Subsidiärer Rechtsbehelf
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 104
Wird zitiert von ... (6)
- BayObLG, 27.01.2021 - 204 StObWs 378/20
Corona: Besuchsbeschränkungen im Vollzug der Sicherungsverwahrung
Einigkeit besteht darin, dass im Strafvollzugsverfahren die Strafvollstreckungskammer, für die der Untersuchungsgrundsatz gilt, den Eintritt eines erledigenden Ereignisses in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. nur KG…, Beschluss vom 25.7.2017 - 5 Ws 157/17 Vollz, juris Rn. 23 und 28; OLG Hamm…, Beschluss vom 11.6.2015 - 1 Vollz (Ws) 163/15, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, NStZ 1992, 104;… Arloth/Krä, a.a.O., § 115 Rn. 9 und § 121 Rn. 3) bzw. - wie es überwiegend formuliert wird - festzustellen hat (…vgl. OLG Hamm, ZfStrVo 2002, 243, juris Rn. 6; OLG München…, Beschluss vom 31.7.2012 - 4 Ws 133/12, juris Rn. 13;… Bachmann, in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. P Rn. 78;… Arloth/Krä, a.a.O., § 115 Rn. 1;… BeckOK Strafvollzugsrecht Bund/Euler, 18. Ed. 1.8.2020, § 115 Rn. 14).Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache setze nämlich nach den hier Anwendung findenden verwaltungsprozessualen Grundsätzen regelmäßig eine ausdrückliche Erklärung des Betroffenen voraus, dass die Hauptsache erledigt sei; bloßes Schweigen genüge in der Regel nicht (OLG Stuttgart, NStZ 1992, 104).
Rn. 27 Habe das Gericht - entsprechend der ihm obliegenden Prüfung von Amts wegen - den Eintritt der Erledigung festgestellt, der Betroffene aber eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben, so dürfe es nicht die Erledigung der Hauptsache feststellen, sondern habe den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig zu verwerfen (vgl. KG…, Beschluss vom 25.7.2017 - 5 Ws 157/17 Vollz, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 11.6.2015 - 1 Vollz (Ws) 163/15, juris Rn. 11; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104).
- KG, 25.07.2017 - 5 Ws 157/17
Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde …
Die Rechtsbeschwerde ist aber grundsätzlich statthaft, soweit die Strafvollstreckungskammer ausdrücklich oder konkludent die Erledigung der Hauptsache festgestellt und somit eine Hauptsacheentscheidung in Form einer Prozessentscheidung getroffen hat (vgl. OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 326; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104; KG NStZ-RR 2002, 62).Rn. 23 Des Weiteren ist obergerichtlich geklärt, dass das Gericht von Amts wegen zu prüfen hat, ob tatsächlich Erledigung eingetreten ist (…vgl. OLG Nürnberg a.a.O. - juris Rdn. 34 ff.; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104;… OLG Hamm ZfStrVo 2002, 243 - juris Rdn. 6;… Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 Vollz [Ws] 163/15 - juris Rdn. 11).
Hat das Gericht - entsprechend der ihm obliegenden Prüfung von Amts wegen - den Eintritt der Erledigung festgestellt, der Betroffene aber eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben, so darf es nicht - wie geschehen - die Erledigung der Hauptsache feststellen, sondern hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 Vollz [Ws] 163/15 - juris Rdn. 11; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104).
- KG, 21.09.2020 - 5 Ws 115/19
Rechtsbeschwerde im Strafvollzugsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde …
Die Rechtsbeschwerde ist aber grundsätzlich statthaft, soweit die Strafvollstreckungskammer ausdrücklich oder konkludent die Erledigung der Hauptsache festgestellt und somit eine Hauptsacheentscheidung in Form einer Prozessentscheidung getroffen hat (vgl. OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 326; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104; KG NStZ-RR 2002, 62; Senat…, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 Ws 157/17 Vollz - juris Rn. 18 ).Rn. 31 Es ist gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, dass das Gericht von Amts wegen zu prüfen hat, ob tatsächlich Erledigung eingetreten ist (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 19. August 2014 - 1 Ws 213/14 - juris Rn. 38; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 Vollz (Ws) 183/2001 - juris Rn. 6;… Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 Vollz [Ws] 163/15 - juris Rn. 11; Senat…, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 Ws 157/17 Vollz - juris Rn. 23 ).
- KG, 24.06.2021 - 5 Ws 140/21
Antrag auf Prozesskostenhilfe für Rechtsschutz gegen wiederholte Verlegungen …
Nachdem der Betroffene trotz einer entsprechenden Anregung seitens der Strafvollstreckungskammer eine Erledigungserklärung ausdrücklich nicht abgegeben hat, hätte die Kammer den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zwar nicht, wie geschehen, als unbegründet, sondern bereits als unzulässig verwerfen müssen (st. Rspr., vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 Vollz [Ws] 163/15 -, juris Rn. 11; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104;… Senat, a.a.O. …und Beschluss vom 21. September 2020 - 5 Ws 115/19 Vollz -, juris Rn. 36 ).Obwohl es an einer ausdrücklichen Erledigungserklärung des Beschwerdeführers fehlte und die Strafvollstreckungskammer somit den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig hätte verwerfen müssen (st. Rspr., vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 Vollz [Ws] 163/15 -, juris Rn. 11; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104;… Senat, a.a.O. …und Beschluss vom 21. September 2020 - 5 Ws 115/19 Vollz -, juris Rn. 36 ), statt eine Erledigung in der Hauptsache festzustellen, wäre eine hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde gleichwohl unzulässig, weil der Beschwerdeführer hierdurch - wie bereits ausgeführt - unter keinem denkbaren Gesichtspunkt beschwert ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. September 2016, - a.a.O. - und 25. Juli 2017 - 5 Ws 157/17 Vollz -, juris Rn. 28 ), zumal diesbezüglich eine ihn nicht beschwerende Kosten- und Auslagenentscheidung ergangen ist.
- BayObLG, 18.02.2025 - 204 StObWs 557/24
Disziplinarmaßnahme, Strafvollstreckungskammer, Kosten des …
Rn. 14 1. Der Eintritt eines erledigenden Ereignisses ist im Strafvollzugsverfahren von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens, also sowohl von der Strafvollstreckungskammer, für die der Untersuchungsgrundsatz gilt, als auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 04.10.2001 - 1 Vollz (Ws) 201/01 -, ZfStrVo 2002, 243, juris Rn. 6) zu prüfen (vgl. nur KG…, Beschluss vom 25.07.2017 - 5 Ws 157/17 Vollz -, juris Rn. 23 und 28; OLG Hamm, Beschluss vom 11.06.2015 - 1 Vollz (Ws) 163/15 -, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.09.1991 - 4 Ws 212/91 -, NStZ 1992, 104; Arloth/Krä/Arloth, StVollzG, 5. Aufl. 2021, § 115 Rn. 9 und § 121 Rn. 3) und im Falle der Bejahung festzustellen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2001 - 1 Vollz (Ws) 201/01 -, ZfStrVo 2002, 243, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 31.07.2012 - 4 Ws 133/12 -, juris Rn. 13; Bachmann, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/ Verrel/Baier, StVollzG, 13. Aufl. 2024, Kap. P Rn. 78; Arloth/Krä/Arloth, a.a.O., § 115 Rn. 1; BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, 26. Ed. 01.08.2024, § 115 Rn. 14). - OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ws 429/15
Strafvollzug: Erledigung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch ein …
Insbesondere steht die Annahme der Erledigung des Verfahrens durch die Strafvollstreckungskammer ohne entsprechenden Antrag eines Beteiligten einer mit der Rechtsbeschwerde anfechtbaren Hauptentscheidung gleich (OLG Stuttgart, NStZ 1992, 104;… Schwindt/Böhm/Jehle/Laubenthal a. a. O., § 121, Rn. 4).
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