Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.05.1987 - 4 Ws 271/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,20003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89
Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines …
Rn. 8 Zwar haben früher der hiesige 3. Strafsenat (Beschlüsse vom 9. Mai 1985 - 3 Ws 277/85 - = NStZ 1985, 518 und vom 2. März 1987 - 3 Ws 100/87 -) sowie bislang noch ihm folgend der 4. Strafsenat (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 1987 - 4 Ws 271/87 und vom 10. Juni 1987 - 4 Ws 288/87 - = NStZ 1987, 476) die Auffassung vertreten, daß die vom Vorsitzenden des erkennenden Gerichts außerhalb der Hauptverhandlung getroffene Entscheidung im Zusammenhang mit der Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers gemäß § 305 Satz 1 StPO nicht der Beschwerde unterliegt.
dejure.org
Übersicht OLG Hamm
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.