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| KG, 12.12.1997 - 4 Ws 271/97, 1 AR 1527/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 52; StPO § 318
Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Schuldspruch bezüglich tateinheitlich begangener Straftaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.10.1997 - 5 Op Js 7/97
- KG, 12.12.1997 - 4 Ws 271/97, 1 AR 1527/97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- KG, 03.06.1997 - 5 Ws 328/97
Rechtsmittelerfolg bei Herabsetzung der Geldstrafe
Auszug aus KG, 12.12.1997 - 4 Ws 271/97
Nur in diesem Fall liegt eine "Unbilligkeit" bei uneingeschränkter Anwendung des Grundsatzes des § 473 Abs. 1 Satz l StPO vor (st. Rechtsprechung des Kammergerichts; vgl. etwa Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 5 Ws 328/97 -, 6. September 1978 - 4 Ws 266/78 - und 8. Januar 1975 - 1 Ws 6/75 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 473 Rdn. 26 m.w.N.). - OLG Bremen, 28.09.1978 - Ws 266/78
Auszug aus KG, 12.12.1997 - 4 Ws 271/97
Nur in diesem Fall liegt eine "Unbilligkeit" bei uneingeschränkter Anwendung des Grundsatzes des § 473 Abs. 1 Satz l StPO vor (st. Rechtsprechung des Kammergerichts; vgl. etwa Beschlüsse vom 3. Juni 1997 - 5 Ws 328/97 -, 6. September 1978 - 4 Ws 266/78 - und 8. Januar 1975 - 1 Ws 6/75 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 473 Rdn. 26 m.w.N.).
- KG, 28.01.2002 - 4 Ws 9/02 Denn ein Rechtsmittel hat vollen Erfolg, wenn es das erstrebte, wenn auch möglicherweise beschränkte Ziel im wesentlichen erreicht, wobei bei der Prüfung dieser Frage entscheidend ist, welches Ziel von vornherein ersichtlich mit dem Rechtsmittel verfolgt wurde, und es hingegen auf den in der Rechtsmittelinstanz gestellten Schlußantrag nicht ankommt (vgl. Senat, Beschluß vom 12. Dezember 1997 - 4 Ws 271/97 — m.w.N.).
- KG, 08.08.2005 - 3 Ws 372/05
Kostentragung: Voller Erfolg des Rechtsmittels; wirksame Beschränkung der …
3 In den Fällen, in denen - wie vorliegend - eine wirksame Beschränkung der Anfechtung auf einem bestimmten Beschwerdepunkt verfahrensrechtlich nicht möglich ist, liegt ein voller Erfolg des Rechtsmittels vor, wenn der Beschwerdeführer das von ihm erklärtermaßen angestrebte beschränkte Ziel im Ergebnis erreicht hat (…vgl. Hilger in LR aaO, § 473 StPO Rdn. 36 m.N.;… Meyer-Goßner aaO, § 473 Rdn. 22 m.N.;… Franke in KK aaO, § 473 Rdn. 6 m.N.; KG, Beschlüsse vom 8. Juni 1998 - 4 Ws 112/98 - [bei Kotz NStZ-RR 1999, 168] und vom 12. Dezember 1997 - 4 Ws 271/97 -). - KG, 30.03.1999 - 4 Ws 82/99
Begriff des Teilerfolgs im Sinne von § 473 Abs. 4 StPO
Nur in diesem Fall liegt eine "Unbilligkeit" bei uneingeschränkter Anwendung des Grundsatzes des § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO vor (st. Rechtsprechung des Kammergerichts; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Dezember 1997 - 4 Ws 271/97 -, 3. Juni 1997 - 5 Ws 328/97 - und 8. Januar 1975 - 1 Ws 6/75 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl., Rdn. 26 m.w.N.).
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