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| OLG Hamm, 29.12.1999 - 4 Ws 515/99 |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Haftbeschwerde, Haftverschonung, Invollzugsetzung nach Urteil, hohe Freiheitsstrafe, letzte Haftentscheidung, dringender Tatverdacht aufgrund Verurteilung, Fluchtgefahr
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- KG, 07.03.1989 - 3 Ws 62/89
Antrag; Gerichtliche Entscheidung; Beschwerde; Beschwerdefrist
Auszug aus OLG Hamm, 29.12.1999 - 4 Ws 515/99
Hinsichtlich der Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO reicht zwar für sich allein ein nach der Haftverschonung ergangenes Urteil nicht aus, durch das die der Haftanordnung zugrundeliegende Wahrscheinlichkeit der Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe bestätigt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 24.11.1998 - 4 Ws 655/98 OLG Hamm; KG JR 1989, 260;HansOLG Bremen StV 1988, 392; OLG Düsseldorf StV 1988, 207). - OLG Düsseldorf, 29.02.1988 - 3 Ws 142/88
Auszug aus OLG Hamm, 29.12.1999 - 4 Ws 515/99
Hinsichtlich der Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO reicht zwar für sich allein ein nach der Haftverschonung ergangenes Urteil nicht aus, durch das die der Haftanordnung zugrundeliegende Wahrscheinlichkeit der Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe bestätigt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 24.11.1998 - 4 Ws 655/98 OLG Hamm; KG JR 1989, 260;HansOLG Bremen StV 1988, 392; OLG Düsseldorf StV 1988, 207). - OLG Bremen, 06.06.1988 - Ws 87/88
Auszug aus OLG Hamm, 29.12.1999 - 4 Ws 515/99
Hinsichtlich der Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO reicht zwar für sich allein ein nach der Haftverschonung ergangenes Urteil nicht aus, durch das die der Haftanordnung zugrundeliegende Wahrscheinlichkeit der Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe bestätigt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 24.11.1998 - 4 Ws 655/98 OLG Hamm; KG JR 1989, 260;HansOLG Bremen StV 1988, 392; OLG Düsseldorf StV 1988, 207).
- OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ws 235/04
Haftbeschwerde; Außervollzugsetzung; Urteil; Verhältnismäßigkeit; Gewicht der …
Allein der Umstand, dass das Gericht nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens zu der Überzeugung der Täterschaft und Schuld des Angeklagten gelangt ist, spricht für eine hohe Wahrscheinlichkeit seines strafbaren Handels in der festgestellten Weise (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 24. September 2003 in 3 Ws 368/03; Beschluss vom 08. Juli 1999 in 4 Ws 242/99; Beschluss vom 20. April 2000 in 4 Ws 150/00 und Beschluss vom 29. Dezember 1999 in 4 Ws 515/99, veröffentlicht unter www.burhoff.de, Suchbegriff "dringender Tatverdacht" lfd.Nr. 46).
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