Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 111 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde; Aktenübersendung; Statthaftigkeit; KFZ-Führungsbefugnis; Neue Tatsachen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart - 17 Qs 8/01
- OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 377 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94
Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/01
Das Beschwerdegericht (dasselbe gilt für das Berufungsgericht) hätte bis zum Erlass des Berufungsurteils den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht - wie geschehen - anders als der Strafrichter würdigen und im Gegensatz zum angefochtenen Urteil nach Aktenlage die Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen bejahen dürfen (…LR-Schäfer, a.a.O. Rdnr. 19;… Nack in KK-StPO, 4. Auflage, § 111 a Rdnr. 8; BVerfG NJW 1995, 124; OLG Karlsruhe NJW 1960, 2113). - OLG Stuttgart, 21.11.1989 - 6 Ws 220/89
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.04.2001 - 4 Ws 80/01
Denn der durch Vorlage der Akten gemäß § 321 StPO bewirkte Zuständigkeitswechsel ist erst nach Erlass der nunmehr angefochtenen Entscheidung eingetreten (…vgl. LR-Schäfer, 24. Aufl., § 111 a Rdnr. 90;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 111a Rdnr. 7; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 1990, 141).
- KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis trotz des Zeitablaufs von 11 Monaten seit …
Es ist ohne Bedeutung, wie das Landgericht selbst seine Entscheidung verfahrensmäßig einordnet (vgl. OLG Stuttgart DAR 2002, 279; VRS 101, 40; OLG Düsseldorf NZV 1992, 202; VRS 99, 203;… vgl. auch König, in: Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 111a StPO Rn. 8 m.w.H.). - OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Bindung des Berufungsgerichts an …
Insoweit wird überwiegend eine Bindung angenommen mit der Folge, dass das Berufungsgericht bis zu seinem Urteil den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht anders würdigen darf als das erstinstanzliche Gericht (BVerfG NJW 1995, 124; OLG Stuttgart VRS 101, 40, 41). - LG Hechingen, 06.03.2024 - 3 Qs 13/24
Verkehrsunfallflucht - Wegfall des Grundes für eine vorläufige …
Da die Akten noch nicht dem Berufungsgericht vorgelegt wurden, § 321 Satz 2 StPO, war die Beschwerde auch nicht als Antrag auf Aufhebung der Eilmaßnahme umzudeuten (OLG Stuttgart 10. April 2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01 - juris).Bis zum Erlass des Berufungsurteils darf die Frage der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur bei neu bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln anders als im erstinstanzlichen Urteil gewertet werden (…Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, 66. Auflage 2023, § 111a Rn. 19; OLG Stuttgart 10. April 2001 - 4 Ws 80/2001, 4 Ws 80/01 - juris).
- OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an …
Insoweit wird überwiegend eine Bindung angenommen mit der Folge, dass das Berufungsgericht bis zu seinem Urteil den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt nicht anders würdigen darf als das erstinstanzliche Gericht (BVerfG in NJW 1995, 124; OLG Stuttgart in VRS 101, 40, 41).
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Rechtsprechung
| KG, 05.06.2001 - 4 Ws 80/01, 2 AR 125/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 07.04.2020 - 5 Ws 20/20
Strafverfahren: Unterbrechung einer bereits lang andauernden Hauptverhandlung im …
Überprüfbar ist im Rahmen einer Terminsverfügung aber nur die Frage, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt und dadurch eine selbständige Beschwer für Prozessbeteiligte bewirkt hat, dagegen nicht die Zweckmäßigkeit einer Terminsbestimmung (…vgl. OLG Braunschweig aaO; KG Berlin, Beschlüsse vom 5. Juni 2001 - 4 Ws 80/01 - und 9.12.2016 - 4 Ws 191/16 - , jeweils m.w.N.).Insbesondere hat er den im Strafverfahren im Allgemeinen, nicht nur in Untersuchungshaftfällen, geltenden Beschleunigungsgrundsatz (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) zu beachten, der nicht nur dem Schutz des Angeklagten dient, sondern auch im öffentlichen Interesse liegt (…vgl. dazu näher OLG Braunschweig aaO; KG Berlin, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 4 Ws 80/01 -, jeweils m.w.N.).
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