Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.07.2017 - 4 Wx 9/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 27 Abs. 2 ; BGB § 164
Zulässigkeit der Vertretung des Sonderrechtsnachfolgers in einen Kommanditanteil bei der Abgabe der Erklärung, dass er für die Aufgabe seiner Rechte keine Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen erhalten oder versprochen erhalten habe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertretung des Sonderrechtsnachfolgers in einen Kommanditanteil bei der Abgabe der Erklärung bzgl. Erhalts von Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen für die Aufgabe seiner Rechte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 169
- NZG 2017, 1314
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.09.2005 - II ZB 11/04
Anforderungen an den Nachweis der Sonderrechtsnachfolge in einen Kommanditanteil
Auszug aus OLG Köln, 21.07.2017 - 4 Wx 9/17
Rn. 7 1. Es entspricht seit der Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1944 gefestigter Rechtsprechung und ist inzwischen als "Richterrecht" anerkannt, dass die Übertragung eines Kommanditanteils im Wege der Sonderrechtsnachfolge einer entsprechenden Erklärung bedarf, damit erkennbar wird, dass der neu hinzutretende Kommanditist kein zusätzlicher Haftungsschuldner ist, sondern haftungsrechtlich an die Stelle des ausgeschiedenen Kommanditisten tritt (BGH, Beschluss vom 19.09.2005 - II ZB 11/04 -, NJW-RR 2006, 107 Rn 10).
- OLG Karlsruhe, 26.04.2022 - 1 W 19/22
Anforderungen an eine negative Abfindungsversicherung beim Kommanditistenwechsel
Denn das Erfordernis einer persönlichen Versicherung entspricht nicht nur jahrzehntelanger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.08.1990 - 5 W 72/90, NJW-RR 1991, 292; OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.08.1990 - 5 W 72/90, DB 1990, 1909; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss v. 14.06.2000 - 3 W 92/00, FGPrax 2000, 208; KG, Beschluss v. 28.04.2009 - 1 W 389/08, NZG 2009, 905; OLG Köln, Beschluss v. 21.07.2017 - 4 Wx 9/17, NJW-RR 2018, 169;… vgl. auch Jacoby in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl. 2022, § 27 FamFG, Rn. 12; Lennert, NJW 2015, 1616, 1618 - Anm. zu OLG München, Beschluss v. 10.03.2015 - 31 Wx 60/15).Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil diese Erklärung keiner besonderen Form bedarf, sodass sie durch den Kommanditisten auch privatschriftlich unschwer abgegeben werden kann (…so zutreffend das OLG Köln, a.a.O. wie auch das KG a.a.O.), weswegen gerade nicht von einer Unverhältnismäßigkeit ausgegangen werden kann (so aber Wachter in seiner Anmerkung zur Entscheidung des OLG Köln, EWiR 2018, 235, 236).
Rn. 9 Dass im hier zu entscheidenden Fall ausnahmsweise die ausscheidenden Kommanditisten und/oder die persönlich haftende Gesellschafterin aus eigenem Wissen zu der Frage der Abfindung keine Angaben machen können sollten (vgl. zu dieser Konstellation OLG Köln, a.a.O., NJW-RR 2018, 169 Rn. 6), wird von der Beschwerde nicht behauptet und entbehrt auch sonst jeden Anhaltspunkts.
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