Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.11.2005 - 4 ZB 05.2737 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Karlsruhe, 15.11.2011 - 4 K 1090/10
Hundesteuer; Verdoppelung des Hundesteuersatzes; erdrosselnde Wirkung verneint
Aufwandsteuern beziehen sich nicht notwendigerweise auf "Luxusgegenstände" (BVerwG, Beschl. v. 28.11.1997 - 8 B 224/97 -, u. BVerwG, Beschl. v. 31.10.1990 - 8 B 72.90 -, ;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.06.2010 - 4 K 252/08 -, ; BayVGH, Beschl. v. 25.11.2005 - 4 ZB 05.2737 -, m.w.N.; Kasper, Die Hundesteuer, KStZ 2007, 1 ff.; BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325 ff., 354; Beschl. v. 15.01.2008 - 1 BvL 2/04 -, BVerfGE 120, 1 ff., 29).Die Steuer als Abgabe ist bereits ihrem Begriff nach auf Einnahmeerzielung beschränkt, auch wenn andere Zwecke mit verfolgt werden dürfen (vgl. § 3 Abs. 1 AO; BayVGH, Beschl. v. 25.11.2005 - 4 ZB 05.2737 -, ).
Sie bewegt sich innerhalb ihres Gestaltungsspielraumes, wenn sie durch Gestaltung ihres Steuerrechts die Zahl der Hunde im Stadtgebiet und damit die Zahl möglicher Nutzungskonflikte und die Beeinträchtigungen für Nicht-Hundehalter klein halten will (…OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.06.2010, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 25.11.2005 - 4 ZB 05.2737 -, m.w.N.).
Dies liegt angesichts der sonstigen mit der Hundehaltung verbundenen Kosten für die tierärztliche Betreuung, Futter und Unterbringung eher fern (vgl. BayVGH v. 25.11.2005, a.a.O., Rn. 7 bei einem Hundesteuersatz von 120.00 EUR).
- OVG Sachsen, 12.06.2012 - 4 A 520/10
Hundesteuer, Zwingersteuer, Neuveranlagung, erschwerte Voraussetzungen für …
Rn. 29 Die Steuer als Abgabe ist bereits ihrem Begriff nach auf Einnahmeerzielung beschränkt, auch wenn andere Zwecke mit verfolgt werden dürfen (vgl. § 3 Abs. 1 AO; BayVGH, Beschl. v. 25. November 2005 - 4 ZB 05.2737 -, juris Rn. 5). - VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.5141
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes; Progression des Steuersatzes; …
Die Annahme einer erdrosselnden Wirkung dieses Steuersatzes liegt zudem angesichts der sonstigen mit der Hundehaltung verbundenen Kosten eher fern (vgl. BayVGH v. 25.11.2005 Az. 4 ZB 05.2737 RdNr. 7 bei einem Hundesteuersatz von 120 Euro für jeden Hund; BVerwG v. 19.1.2000 BVerwGE 110, 265 bei einem Steuersatz von 720 DM für Kampfhunde). - VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.2770
Hundesteuer; Verdoppelung des Steuersatzes; erdrosselnde Wirkung (verneint)
Die Annahme einer erdrosselnden Wirkung dieses Steuersatzes liegt zudem angesichts der sonstigen mit der Hundehaltung verbundenen Kosten eher fern (vgl. BayVGH v. 25.11.2005 Az. 4 ZB 05.2737 RdNr. 7 bei einem Hundesteuersatz von 120 Euro). - VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.2536
Hundesteuer; Verdoppelung des Steuersatzes; erdrosselnde Wirkung (verneint)
Die Annahme einer erdrosselnden Wirkung dieses Steuersatzes liegt zudem angesichts der sonstigen mit der Hundehaltung verbundenen Kosten eher fern (vgl. BayVGH v. 25.11.2005 Az. 4 ZB 05.2737 RdNr. 7 bei einem Hundesteuersatz von 120 Euro).
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