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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20539
VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707 (https://dejure.org/2007,20539)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2007 - 4 ZB 06.707 (https://dejure.org/2007,20539)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.707 (https://dejure.org/2007,20539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 3; ; FAG Art. 13 Abs. 1 Satz 4; ; BayVwVfG Art. 48; ; AGBGB Art. 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunaler Finanzausgleich: Gemeindliche Abwasseranlage; Wasserwirtschaftliche Vorhaben; Staatliche Förderung; Zuwendung; Verwaltungsvorschrift (RZWas 1991), (Nicht-)Förderfähigkeit; 16-Jahres-Zeitraum; Rücknahme; Rückforderung; Jahresfrist; Ermessen; Richterliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung für eine kommunale Abwasseranlage; Rechtfertigung der Zulassung der Berufung im Beschwerdeverfahren; Rechtliche Bedeutung ermessenslenkender Verwaltungsvorschriften; Beginn der Jahresfrist des Art. 48 Abs. 4 Bayerisches ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Das Gericht kann grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (BVerwG, B.v. 6.7.2001 - 4 B 50.01 ).

    Die Pflicht zur Erörterung der Streitsache läuft nicht auf die Verpflichtung des Gerichts hinaus, bereits in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung bekannt zu geben; denn die der Schlussberatung vorbehaltene Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens ist einer Voraberörterung mit den Beteiligten entzogen (BVerwG, B.v. 6.7.2001 - 4 B 50.01 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Die Kammer hat zutreffend auf die Auslegung dieser Vorschrift durch das Bundesverwaltungsgericht abgestellt, derzufolge die Jahresfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, U.v. 24.1.2001 - 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 mit Hinweis auf B.v. 19.12.1984 - Gr.Sen. 1 und 2.84, BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Das Verwaltungsgericht hat auf der Grundlage der Rechtsprechung zum intendierten Rücknahmeermessen (BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22.96, DVBl. 1998, 145) keinen atypischen Ausnahmefall gesehen.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG , …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift auslegungsbedürftig erscheint (BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5.95, DVBl. 1996, 814 m.w.N.; BayVGH, U.v. 21.8.2002 - 4 B 00.1936, BayVBl. 2003, 154; ständ. Rspr.).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Die Kammer hat zutreffend auf die Auslegung dieser Vorschrift durch das Bundesverwaltungsgericht abgestellt, derzufolge die Jahresfrist erst zu laufen beginnt, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, U.v. 24.1.2001 - 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 mit Hinweis auf B.v. 19.12.1984 - Gr.Sen. 1 und 2.84, BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Diese Variante des Art. 48 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG, in der der Begünstigte den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, stellt gerade nicht auf ein Verschulden des Betroffenen ab, sondern nur auf die objektive Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit seiner Angaben (BVerwG, U.v. 14.8.1986 - 3 C 9.85, BVerwGE 74, 357/363 f.).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Die sich von dieser Entscheidung abgrenzende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X (U.v. 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87, NVwZ 1990, 697) ist für die Rücknahme staatlicher Subventionen gemäß Art. 48 BayVwVfG ohne Bedeutung.
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 B 01.2536
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680).
  • VGH Bayern, 29.12.1999 - 4 B 99.526
    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
    Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680).
  • VGH Bayern, 21.08.2002 - 4 B 00.1936
  • VGH Bayern, 17.08.2006 - 4 ZB 05.2771
  • VG München, 13.05.2004 - M 4 K 03.2680
  • VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00194

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für Baumaßnahmen an öffentlicher …

    Rn. 20 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach mit Beschlüssen vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.707 (BA 12) und vom 17. September 2007 - 4 ZB 06.686 (BA 10) ab.

    Rn. 21 Im Beschluss vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.707 (BA 12) bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der Ausübung des Rücknahmeermessens.

    Dies sei mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Januar 2006 (Auslegung als Rücknahmebescheid) und mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.707 bestätigt worden.

    Insofern werde umfassend auf den Vortrag in den beiden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach zu den Aktenzeichen AN 1 K 03.02361 (Bauabschnitt 12) und AN 1 K 05.00327 (Bauabschnitt 10) und vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu den Aktenzeichen 4 ZB 06.707 (Bauabschnitt 12) und 4 ZB 06.686 (Bauabschnitt 10) verwiesen.

  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung; …

    Insoweit hat er auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften (…vgl. BVerwG vom 23.4.2003 a.a.O.), so dass es allein darauf ankommt, wie die administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt wurde und in welchem Umfang der Beklagte infolge dessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden ist (vgl. BVerwG vom 17.1.1996 Az. 11 C5/95 ‹juris› RdNr. 21 m.w.N.; BayVGH vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.707 ‹juris› RdNr. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2025 - 22 D 223/24

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für eine beabsichtigte Klage auf …

    Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2019 - 7 B 26.18 -, juris Rn. 11, vom 23. Oktober 2008 - 4 B 30.08 -, BauR 2009, 233 = juris Rn. 14, und vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. März 2024 - 10 A 299/24 -, juris Rn. 13, und vom 23. Oktober 2007 - 13 A 3296/06 -, juris Rn. 4 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 30. November 2021 - 3 ZB 21.2189 -, juris Rn. 16, vom 19. August 2019 - 8 ZB 19.377 -, juris Rn. 35, und vom 27. Februar 2007 - 4 ZB 06.707 -, juris Rn. 24.
  • VG München, 10.04.2019 - M 31 K 17.5785

    Bayerisches 10.000-Häuser-Programm

    Insoweit hat er auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2003 - 3 C 25/02 - juris), sodass es allein darauf ankommt, wie die administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt wurde und in welchem Umfang der Beklagte infolge dessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) gebunden ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.707 - juris Rn. 14).
  • VG München, 17.05.2021 - M 17 K 18.3627

    Rücknahme von Beihilfebescheiden sowie Rückforderung von Beihilfezahlungen wegen …

    Rn. 37 Ob der Kläger insoweit vorsätzlich oder (grob) fahrlässig handelte, kann dabei dahingestellt bleiben, da der Ausschluss des Vertrauensschutzes in Art. 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BayVwVfG verschuldensunabhängig ist (vgl. BayVGH, U.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.707 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 4 ZB 11.282

    Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung von Zuwendungen; …

    Der Beklagte hat insoweit zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats (vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.707 ) hingewiesen, wonach die Interpretation einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift keine Subsumtion unter ein Gesetz darstellt.
  • VG München, 17.05.2019 - M 31 K 18.1677

    Vergabeermessen bei zu fördernden Sportveranstaltungen der Landeshauptstadt …

    Insoweit hat sie auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2003 - 3 C 25/02 - juris), sodass es allein darauf ankommt, wie die administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt wurde und in welchem Umfang die Beklagte infolge dessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV) gebunden ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2007 - 4 ZB 06.707 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 4 ZB 11.281

    Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung von Zuwendungen; …

    Der Beklagte hat insoweit zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats (vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.707 ) hingewiesen, wonach die Interpretation einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift keine Subsumtion unter ein Gesetz darstellt.
  • VGH Bayern, 25.10.2013 - 4 ZB 11.2558

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids; Vorzeitiger Baubeginn

    Insoweit hat er auch die Interpretationshoheit über die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften (…vgl. BVerwG vom 23.4.2003 a.a.O.), so dass es allein darauf ankommt, wie die administrative Binnenvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt wurde und in welchem Umfang der Beklagte infolge dessen durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden ist (vgl. BVerwG vom 17.1.1996 Az. 11 C5/95 ‹juris› RdNr. 21 m.w.N.; BayVGH vom 27.2.2007 Az. 4 ZB 06.707 ‹juris› RdNr. 14).
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