Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.04.2010 - 4 ZB 10.136 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Frist für Rechtsbehelf; Zustellung per Einschreiben mit Rückschein; Ersatzempfänger; Beweiskraft des Rückscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R
Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige …
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2010 - 4 ZB 10.136
Nach überwiegender Meinung stellt der Rückschein anders als die Zustellungsurkunde keine öffentliche Urkunde im Sinn von § 418 ZPO dar (…so Wolst in Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, Rd.Nr. 2 zu § 175;… Häublein in Münchener Kommentar ZPO, 3. Aufl. 2008, Rd.Nr. 6 zu § 175;… Stöber in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, Rd.Nr. 4 zu § 175;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl. 2009, Rd.Nr. 6 zu § 175; BSG vom 7.10.2004 Az. B 3 KR 14/04 R, juris Rd.Nr. 11; Harrer/Kugele/Kugele/Thum/Tegethoff, Verwaltungsrecht in Bayern, Kennziffer 20.04 Erl. 2 zu Art. 4 VwZVG;… a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl. 2010, Rd.Nr. 4 zu § 175).Dieses Vorbringen verkennt indes, dass § 178 ZPO nicht einschlägig ist, da er selbst im gerichtlichen Verfahren, auf das sich die Vorschrift (allein) bezieht, nicht für die Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein gilt (BSG vom 7.10.2004, a.a.O., Rd.Nr. 7;… Häublein, a.a.O., Rd.Nr. 2 zu § 175).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2010 - 4 ZB 10.136
Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851; vom 26.3.2000 NVwZ 2000, 1136/1164).
- VGH Bayern, 28.02.2012 - 12 ZB 10.1817
Sozialrecht nach Landesrecht
Mangels eines Vermerks "eigenhändig" konnte die Sendung hier einer anderen Person als dem Zustellungsadressaten im Sinne von Art. Art. 7 Abs. 2 VwZVG übergeben werden (vgl. BayVGH vom 17.3.2008 Az. 11 C 08.273 u.a. m.w.N. und vom 13.4.2010 Az. 4 ZB 10.136 ).
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