Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.05.2011 - 4 ZB 10.1673 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erforderlicher Kausalzusammenhang zwischen Ertragsminderung und den neben den Vermietungsbemühungen verfolgten Verkaufsabsichten (Gewerbeimmobilie)Grundsteuererlass; Vertretenmüssen der Rohertragsminderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07
Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2011 - 4 ZB 10.1673
Rn. 7 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, hat ein Grundsteuerpflichtiger eine Ertragsminderung im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG dann zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die er entweder durch ein ihm zurechenbares Verhalten selbst herbeigeführt hat oder deren Eintritt er durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können (vgl. BVerwG vom 25.6.2008 Az. 9 C 8.07 ‹juris› RdNr. 20 m.w.N.).Die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Vertretenmüssen eines Eigentümers im Sinne von § 33 GrStG sind durch die Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 25.6.2008 Az. 9 C 8/07 ‹juris› RdNr. 18) als auch des Senats (vgl. BayVGH vom 18.1.2010 Az. 4 ZB 09.1962 ‹juris› RdNr. 10) im oben dargelegten Sinne geklärt.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2011 - 4 ZB 10.1673
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164). - VGH Baden-Württemberg, 16.03.2006 - 2 S 1002/05
Grundsteuererlass bei nicht vermietetem, spezifisch ausgestattetem Gewerbeobjekt …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2011 - 4 ZB 10.1673
Auch der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 16. März 2006 (Az. 2 S 1002/05 ) entschiedene Fall eignet sich insofern nicht für einen Vergleich mit dem hier streitgegenständlichen, da dort - anders als hier - die Anmietung der gewerblichen Immobilie nur für einen stark begrenzten Interessentenkreis in Frage kam. - VGH Bayern, 18.01.2010 - 4 ZB 09.1962
Grundsteuererlass; zumutbare Anforderungen an Vermietungsbemühungen; Verzicht auf …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2011 - 4 ZB 10.1673
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Vertretenmüssen eines Eigentümers im Sinne von § 33 GrStG sind durch die Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 25.6.2008 Az. 9 C 8/07 ‹juris› RdNr. 18) als auch des Senats (vgl. BayVGH vom 18.1.2010 Az. 4 ZB 09.1962 ‹juris› RdNr. 10) im oben dargelegten Sinne geklärt.
- VGH Bayern, 29.07.2011 - 4 B 11.10
Grundsteuererlass; leerstehendes Fabrikgelände; Rohertragsminderung; übliche …
Ob in solchen Fällen eine Rohertragsminderung zu vertreten ist, hängt vom Nachweis ernsthafter und ausreichender Vermietungsbemühungen ab (vgl. BFH vom 24.10.2007 ZKF 2008, 19; BayVGH vom 11.05.2011 Az. 4 ZB 10.1673 ; OVG NRW vom 11.7.2011 Az. 14 A 918/10 ; OVG Berlin-Bbg vom 27.06.2011 Az. OVG 9 B 16.10 ).
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