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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24175
VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516 (https://dejure.org/2012,24175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516 (https://dejure.org/2012,24175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 4 ZB 11.1516 (https://dejure.org/2012,24175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erlass der Zweitwohnungsteuer; geringe Einkünfte eines Studenten; persönliche und sachliche Unbilligkeit; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Darlegungs- und Beweislast des Steuerpflichtigen; keine Hinweis- und Belehrungspflicht zur Steuerpflicht; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Im einschlägigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Zweitwohnungsteuerpflicht von Studenten wird ausdrücklich festgestellt, dass diese an die Einkommensverwendung anknüpfende Aufwandsteuer nicht praktikabel wäre, wenn in jedem Fall die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen festgestellt werden müsste; ob der typischerweise als Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anzusehende Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreite, sei für die Steuerpflicht unerheblich (BVerfG vom 17.2.2010 NVwZ 2010, 1022 m.w.N.).

    Der vom Kläger angeführte Beschluss vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 246) befasst sich, wie schon erwähnt (1.b.dd), mit der Verschonung des Existenzminimums bei der Erhebung der Einkommensteuer; die hierfür entwickelten Grundsätze werden in der Verfassungsrechtsprechung zu örtlichen Aufwandsteuern und insbesondere zur Zweitwohnungsteuer nicht aufgegriffen (vgl. BVerfG vom 17.2.2010, NVwZ 2010, 1022 ff.; vom 17.2.2010 NVwZ-RR 2010, 457 ff.; BayVerfGH vom 19.6.2009 BayVBl 2009, 688 ff.).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Der vom Kläger zitierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 246) betrifft allein die Frage des einkommensteuerlichen Existenzminimums und ist daher auf die Zweitwohnungsteuer als örtliche Aufwandsteuer schon im Ansatz nicht übertragbar.

    Der vom Kläger angeführte Beschluss vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 246) befasst sich, wie schon erwähnt (1.b.dd), mit der Verschonung des Existenzminimums bei der Erhebung der Einkommensteuer; die hierfür entwickelten Grundsätze werden in der Verfassungsrechtsprechung zu örtlichen Aufwandsteuern und insbesondere zur Zweitwohnungsteuer nicht aufgegriffen (vgl. BVerfG vom 17.2.2010, NVwZ 2010, 1022 ff.; vom 17.2.2010 NVwZ-RR 2010, 457 ff.; BayVerfGH vom 19.6.2009 BayVBl 2009, 688 ff.).

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Der vom Kläger angeführte Beschluss vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 246) befasst sich, wie schon erwähnt (1.b.dd), mit der Verschonung des Existenzminimums bei der Erhebung der Einkommensteuer; die hierfür entwickelten Grundsätze werden in der Verfassungsrechtsprechung zu örtlichen Aufwandsteuern und insbesondere zur Zweitwohnungsteuer nicht aufgegriffen (vgl. BVerfG vom 17.2.2010, NVwZ 2010, 1022 ff.; vom 17.2.2010 NVwZ-RR 2010, 457 ff.; BayVerfGH vom 19.6.2009 BayVBl 2009, 688 ff.).
  • VG Halle, 11.01.2006 - 5 A 99/04
    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des VG Halle vom 11.1.2006 (Az. 5 A 99/04 ), bei der das Gericht von deutlich unterhalb des Existenzminimums liegenden Einkünften der Steuerpflichtigen ausging, lässt sich schon aus diesem Grund auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragen.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Dies begründet aber noch keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, da es sich insoweit nur um ein ergänzendes Begründungselement handelt, auf dem das Entscheidungsergebnis nicht beruht (vgl. BVerwG vom 10.3.2004 NVwZ-RR 2004, 542/543).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Erlassbedürftigkeit liegt vor, wenn die Erhebung der Steuer den Steuerpflichtigen wirtschaftlich existenzgefährdend oder existenzvernichtend treffen würde (BVerwG vom 23.8.1990 DVBl 1990, 1405/1407).
  • BFH, 21.10.2009 - I R 112/08

    Abweichende Festsetzung von Erstattungszinsen - Unbilligkeit aus sachlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Der Hinweis auf eine verzögerte Bearbeitung des Steuerfalls ist generell nicht geeignet, einen Erlass aus Billigkeitsgründen zu begründen (vgl. BFH vom 21.10.2009 Az. I R 112/08 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.01.2011 - 4 ZB 10.1366

    Zweitwohnungsteuer bei öffentlich geförderter Wohnung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Dass er dies übersehen und deshalb eine steuersparende Art der Lebensgestaltung nicht in Betracht gezogen hat, liegt nicht im Verantwortungsbereich der Beklagten und vermag daher eine sachliche Unbilligkeit der Steuererhebung nicht zu begründen (vgl. BayVGH vom 17.1.2011 BayVBl 2011, 536).
  • BFH, 23.12.1993 - X B 91/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
    Angesichts dieser bereits im Verwaltungsverfahren vorgebrachten Ablehnungsgründe war das Verwaltungsgericht zu keinem weiteren Hinweis auf die unzureichende Substantiierung des Erlassantrags verpflichtet; es oblag vielmehr dem Kläger im Rahmen seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht (Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 a KAG i. V. m. § 90 Abs. 1 AO), die in seiner persönlichen Sphäre liegenden Umstände vollständig darzulegen und geeignete Beweismittel vorzulegen bzw. anzugeben (BFH vom 23.12.1993 X B 91/93; FG Baden-Württemberg vom 22.6.1990 ZKF 1991, 184 f.).
  • VGH Bayern, 02.04.2004 - 4 C 03.2425
  • VG München, 14.07.2016 - M 10 K 16.984

    Erlass der Gewerbesteuer wegen sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit

    Dabei sind auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten zu berücksichtigen (…vgl. ausführlich BVerwG, U. v. 23.8.1990 - 8 C 42/88 - juris Rn. 31 m. w. N.; BayVGH, B. v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 12).

    Ebenso wenig maßgeblich ist der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (hier: 20.1.2016), weil die Widerspruchsbehörde in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden gem. Art. 119 Nr. 1 GO nur zur Rechtmäßigkeits- und nicht auch zur Zweckmäßigkeitsprüfung befugt ist (…BVerwG, U. v. 23.8.1990 - 8 C 42/88 - juris Rn. 34 m. w. N.; BayVGH, B. v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14 f.).

    Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen solcher individueller Umstände ist der Steuerpflichtige (BayVGH, B. v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 juris Rn. 13 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028

    Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung; …

    Rn. 25 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist dabei im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34;… BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 17;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.2322 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14).

    Er setzt voraus, dass der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung im Mai 2009 erlassbedürftig und erlasswürdig war (vgl. BayVGH, B. v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 19.12.2014 - 11 ZB 13.909

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Versagungsgegenklage bei Ermessensverwaltungsakten

    Rn. 33 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung ist im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34;… BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 17;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.2322 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 10.06.2024 - W 8 K 23.591

    Kein Erlass von auf Erben übergegangene Gewerbesteuerschulden mangels …

    Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung der Regierung von Unterfranken, weil es sich bei der Entscheidung über einen Erlassantrag um eine Ermessensentscheidung handelt und die Widerspruchsbehörde in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden gem. Art. 119 Nr. 1 GO nur zur Rechtmäßigkeits- und nicht auch zur Zweckmäßigkeitsprüfung befugt ist (so BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 15 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42/88 - juris Rn. 34;… ebenso VG München, U.v. 14.7.2016 - M 10 K 16.984 - juris Rn. 55; vgl. auch VG Würzburg, B.v. 6.5.2022 - W 7 K 20.1881 - juris 26 "letzte Behördenentscheidung";… BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 25 "letzte Behördenentscheidung";… a.A. VG Dresden, U.v. 24.1.2017 - 2 K 804/16 - juris Rn. 20 "Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids").
  • VG Würzburg, 27.10.2023 - W 7 K 22.488

    Zum ruhen der Approbation bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung

    Rn. 66 Zum anderen setzte der Erlass wegen Unbilligkeit die Erlassbedürftigkeit und -würdigkeit des Betroffenen voraus (…BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 35; B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 06.05.2022 - W 7 K 20.1881

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage gegen Ablehnung des Erlasses von …

    Ein Erlass wegen Unbilligkeit setzt voraus, dass der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung erlassbedürftig und -würdig war (…BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 35; B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 13, sog. persönliche Unbilligkeit) oder sachliche Unbilligkeit vorliegt, d.h., dass die Einziehung der Forderung im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck ihrer gesetzlichen Grundlage nicht vereinbar ist, also den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (…BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 40;… U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 25).
  • VG München, 08.10.2015 - M 10 K 14.3975

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass von steuerlichen Nebenforderungen

    Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (…vgl. BFH, U. v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24 m. w. N.; BayVGH, B. v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 Rn. 13).
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