Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermittlung eines Bebauungszusammenhangs im Hinblick auf eine beabsichtigte zivile Wohnnutzung durch eine wohnbauliche Nutzung eines früheren Kasernengeländes; Kriterien für die Abgrenzung des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich; Unterbrechung des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nutzungsaufgabe und Abriss unterbrechen den Bebauungszusammenhang!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nachprägende Wirkung beseitigter Gebäude
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nachprägende Wirkung beseitigter Gebäude
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vermittlung eines Bebauungszusammenhangs im Hinblick auf eine beabsichtigte zivile Wohnnutzung durch eine wohnbauliche Nutzung eines früheren Kasernengeländes; Kriterien für die Abgrenzung des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich; Unterbrechung des ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nutzungsaufgabe und Abriss unterbrechen den Bebauungszusammenhang! (IBR 2016, 181)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1928
- VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Papierfundstellen
- DÖV 2016, 789
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 S 2309/05
Unzulässigkeit eines Lebensmittelmarktes auf einem ehemaligen Kasernengrundstück; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Eine derartige "Freiheit" von einer Prägung durch die vorhandene Bebauung entzieht der Anwendbarkeit des § 34 BauGB den Boden (vgl. VGH BW U.v. 10.7.2006 - 3 S 2309/05 - ZfBR 2006, 784 bis 788, juris Rn. 25).Die Prägung dauert jedoch nur solange fort, wie mit der Wiederbebauung oder einer Wiederaufnahme der bisherigen Nutzung zu rechnen ist (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2006 - 3 S 2309/05 - ZfBR 2006, 784-788, juris).
Die damit funktionslos gewordene Bebauung übte deshalb bereits vor ihrem Abriss im Jahr 2005 auf ihre Umgebung keine prägende Kraft mehr aus (vgl. VGH BW v. 10.7.2006 a. a. O. juris Rn. 24).
- BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15
Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Danach ist ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - Rn. 5 m. w. N.).Der Bebauungszusammenhang endet daher regelmäßig am letzten Baukörper (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2015 a. a. O. Rn. 6 m. w. N.), wobei die Frage, wie weit der Bebauungszusammenhang im Einzelfall reicht, stets nur das Ergebnis einer Bewertung des konkreten Sachverhaltes sein kann.
- BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Zu berücksichtigen sind dabei grundsätzlich nur äußerlich erkennbare Umstände, d. h. mit dem Auge wahrnehmbare Gegebenheiten der vorhandenen Bebauung und der übrigen Geländeverhältnisse (BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138).
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72
Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Fehlt es hieran, so liegt - deshalb - Außenbereich vor (BVerwG, U.v. 14.12.1973 - 4 C 48.72 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 30 = juris Rn. 29). - BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90
Landesverteidigung; gemeindliches Einvernehmen; Kompetenzregelung, besondere …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Rn. 9 Vorliegend dienten die abgerissenen Gebäude bis Anfang der 90er Jahre als Wohnungen für die hier stationierten amerikanischen Soldaten und ihre Familien und damit der Landesverteidigung i. S.v. § 37 Abs. 2 BauGB (BVerwG, U.v. 3.12.1992 - 4 C 24/90 - BVerwGE 91, 227 - juris Rn. 17ff). - BVerwG, 18.12.1987 - 4 B 249.87
Abgrenzung des
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Lassen sich mithin im Anschluss an eine die Merkmale des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllende Bebauung keinerlei Merkmale ausmachen, die eine zum Außenbereich hin abgrenzbare Fläche markieren und diese deshalb als noch zum Bebauungszusammenhang gehörig erscheinen lassen, dann endet der Bebauungszusammenhang mit dem letzten Haus (BVerwG, B.v. 18.12.1987 - 4 B 249.87 -juris Rn. 1). - VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 5 K 09.1928
Städtebaulicher Vertrag; Planungskosten; Folgekosten; Koppelungsverbot; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 8. Dezember 2011 (Az. Au 5 K 09.1928) wird abgelehnt. - OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei aufgegebener Nutzung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Vielmehr ist das Zurverfügungstellen von Wohnraum für Soldaten und ihre Angehörigen Teil der militärischen Nutzung (…vgl. BVerwG U.v. 3.12.1992, a. a. O. juris Rn. 18; OVG Sachsen Anhalt, B.v. 27.4.2011 - 4 M 43/11 - juris Rn. 10); es änderte die militärische Zweckbestimmung des streitbefangenen Grundstücks mithin nicht. - VGH Bayern, 06.08.2002 - 1 ZB 01.2244
Auszug aus VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611
Mit ansteigender Größe der unbebauten Fläche wird die Annahme einer Baulücke immer weniger wahrscheinlich (BayVGH, B.v. 6.8.2002 - 1 ZB 01.2244 - juris Rn. 4 m. w. N.).
- VGH Bayern, 07.09.2026 - 2 NE 26.1341
Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Verkehrsbelastung, Erdrückende Wirkung, …
Es ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung erst dann ihre den Rahmen mitbestimmende prägende Kraft verliert, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit ihr nicht mehr gerechnet wird (…vgl. BVerwG, B.v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 - juris Rn. 18; BayVGH B.v. 16.11.2015 - 4 ZB 12.611 - juris Rn. 9) und auch ein Altbestand, der vernichtet worden ist, nicht automatisch die prägende Kraft verliert, von der § 34 Abs. 1 BauGB es abhängen lässt, wie weit der Bezugsrahmen reicht. - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14
Überplanung flussnaher Flächen
Damit verliert eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung jedenfalls dann ihre den Rahmen mitbestimmende prägende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsanschauung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (BayVGH, Beschl. v. 16.11.2015, 4 ZB 12.611 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14
Überplanung flussnaher Flächen
Damit verliert eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung jedenfalls dann ihre den Rahmen mitbestimmende prägende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsanschauung mit ihr nicht mehr gerechnet werden kann (BayVGH, Beschl. v. 16.11.2015, 4 ZB 12.611 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2024 - 8 S 2532/22
Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen in einem durch landwirtschaftliche Betriebe …
Daran ändert nichts, dass die vormalige gewerbliche Nutzung endgültig aufgegeben worden war (vgl. zu einer funktionslos gewordenen Bebauung eines Kasernengeländes indes BayVGH, Beschl. v. 16.11.2015 - 4 ZB 12.611 -, BayVBl 2016, 680, juris Rn. 8 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.07.2006 - 3 S 2309/05 -, VBlBW 2006, 433, juris Rn. 24). - VGH Bayern, 12.11.2025 - 2 ZB 24.638
Nachnutzung eines Teils eines früher militärisch genutzten Gebäudekomplexes als …
Rn. 10 Die Zulassungsbegründung sieht insoweit den folgenden Rechtssatz des Verwaltungsgerichts "Dabei kommt nach Auffassung der Kammer der leicht variierenden Nutzung der Bestandsgebäude zu Militärzeiten als Mannschaftsunterkunfts- und Verwaltungsgebäude in einem separaten Bereich im Verhältnis zu den "typischen" Housing Areas keine entscheidende, die organische Siedlungsstruktur ausschließende Bedeutung zu, da die Gebäude in ihrem Bestand unproblematisch (nach der beabsichtigten Sanierung) zu Wohnzwecken geeignet sind" als im Widerspruch stehend zu folgendem Rechtssatz des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 16.11.2015 - 4 ZB 12.611 - juris Rn. 10) "Die militärische Nutzung war auch nicht etwa als "Wohnnutzung" anzusehen, weil die Gebäude der wohnungsmäßigen Versorgung der US-Soldaten und ihrer Familien dienten. - VG Ansbach, 05.04.2022 - AN 17 K 21.01532
Zulässigkeit eines Wettbüros als Vergnügungsstätte in überwiegend gewerblich …
Die Gastwirtschaft prägt das Gebiet damit auch weiterhin (für eine nachprägende Wirkung sogar beseitigter Gebäude vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 4 ZB 12.611 - juris Rn. 8 f.). - VG Ansbach, 08.05.2024 - AN 17 K 23.2608
Vorbescheid für Einfamilienhaus
Eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert jedenfalls dann ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben ist und nach der Verkehrsauffassung nicht mehr mit ihr gerechnet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2015 - 4 ZB 12.611 - juris Rn. 9).
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