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| VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567 |
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- BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97
Grundsteuererlaß; Denkmalschutz; Unrentabilität; Kausalitätserfordernis zwischen …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Das Erfordernis, dass die Unwirtschaftlichkeit "in der Regel" gegeben sein muss, lässt es - wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (U.v. 21.9.1984 - 8 C 62.82 - BVerwGE 70, 162/168) - nicht bei einem rechnerischen Minus im jeweiligen Erlasszeitraum bewenden, sondern stellt auf einen zeitlich andauernden Zustand, d.h. auf die Erwartung einer dauernden Unrentierlichkeit, ab (vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 - 8 C 23.97 - BVerwGE 107, 133-142).Diese Vorschrift gewährt nicht bereits deswegen einen Grundsteuererlassanspruch, weil die Sanierung eines denkmalgeschützten Anwesens in der Regel kostenaufwändiger sein wird als bei einem nicht denkmalgeschützten Anwesen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sich auf der Grundlage einer prognostizierenden Beurteilung eine dauerhafte Unwirtschaftlichkeit aus Gründen des öffentlichen Erhaltungsinteresses feststellen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 a.a.O.;… VG Greifswald, U.v. 19.2.2003 - 3 A 2650/00 - juris Rn. 21 ff).
Rn. 14 2.6 Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 1992 (4 B 89.1870) behauptet, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht einen Kausalitätszusammenhang zwischen Unrentabilität des Grundbesitzes und seiner Denkmaleigenschaft verlangt habe, übersieht er, dass diese Entscheidung aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1998 (8 C 23/97, a.a.O.) überholt ist (…vgl. dazu HessVGH, B.v. 15.5.2012 - 5 A 705/12.Z - juris Rn. 7).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Der Kläger hat weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642). - BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07
Grundsteuererlass; Ertragsminderung; normaler Rohertrag; Jahresrohmiete; übliche …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Rn. 18 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung hat ein Steuerpflichtiger eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, das heißt, wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeiführt noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbaren Maßnahmen hat verhindern können (BVerwG, U.v. 25.6.2008 - 9 C 8.07 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 4 ZB 09.1962 - juris).
- BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 62.82
Grundsteuer - Änderungsbescheid - Heraufsetzung der Grundsteuer - Erlaßzeitraum - …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Das Erfordernis, dass die Unwirtschaftlichkeit "in der Regel" gegeben sein muss, lässt es - wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (U.v. 21.9.1984 - 8 C 62.82 - BVerwGE 70, 162/168) - nicht bei einem rechnerischen Minus im jeweiligen Erlasszeitraum bewenden, sondern stellt auf einen zeitlich andauernden Zustand, d.h. auf die Erwartung einer dauernden Unrentierlichkeit, ab (vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 - 8 C 23.97 - BVerwGE 107, 133-142). - BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG, B.v. 2.3.1998 - 6 B 24.78 - Buchholz 310, § 132 VwGO Nr. 164;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage 2013, § 124 Rn. 13). - VGH Hessen, 15.05.2012 - 5 A 705/12
Grundsteuererlass
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Rn. 14 2.6 Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 1992 (4 B 89.1870) behauptet, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht einen Kausalitätszusammenhang zwischen Unrentabilität des Grundbesitzes und seiner Denkmaleigenschaft verlangt habe, übersieht er, dass diese Entscheidung aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1998 (…8 C 23/97, a.a.O.) überholt ist (vgl. dazu HessVGH, B.v. 15.5.2012 - 5 A 705/12.Z - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 18.01.2010 - 4 ZB 09.1962
Grundsteuererlass; zumutbare Anforderungen an Vermietungsbemühungen; Verzicht auf …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Rn. 18 Nach obergerichtlicher Rechtsprechung hat ein Steuerpflichtiger eine Ertragsminderung dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, das heißt, wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeiführt noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbaren Maßnahmen hat verhindern können (…BVerwG, U.v. 25.6.2008 - 9 C 8.07 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.1.2010 - 4 ZB 09.1962 - juris). - VGH Bayern, 21.10.1992 - 4 B 89.1870
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Rn. 14 2.6 Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 1992 (4 B 89.1870) behauptet, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht einen Kausalitätszusammenhang zwischen Unrentabilität des Grundbesitzes und seiner Denkmaleigenschaft verlangt habe, übersieht er, dass diese Entscheidung aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1998 (…8 C 23/97, a.a.O.) überholt ist (…vgl. dazu HessVGH, B.v. 15.5.2012 - 5 A 705/12.Z - juris Rn. 7). - VG Greifswald, 19.02.2003 - 3 A 2650/00
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2014 - 4 ZB 13.1567
Diese Vorschrift gewährt nicht bereits deswegen einen Grundsteuererlassanspruch, weil die Sanierung eines denkmalgeschützten Anwesens in der Regel kostenaufwändiger sein wird als bei einem nicht denkmalgeschützten Anwesen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sich auf der Grundlage einer prognostizierenden Beurteilung eine dauerhafte Unwirtschaftlichkeit aus Gründen des öffentlichen Erhaltungsinteresses feststellen lässt (…vgl. BVerwG, U.v. 8.7.1998 a.a.O.; VG Greifswald, U.v. 19.2.2003 - 3 A 2650/00 - juris Rn. 21 ff).
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2021 - 5 K 1767/20
Grundsteuererlass für denkmalgeschützten Grundbesitz
Rn. 38 Vgl. VG Greifswald, Urteil vom 19. Februar 2003 - 3 A 2650/00 -, Rn. 21, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH München), Beschluss vom 7. Juli 2014 - 4 ZB 13.1567 -, Rn. 7, juris. - VG Augsburg, 18.04.2018 - Au 6 K 17.292
Erfolglose Klage auf Teilerlass der Grundsteuer
Dies hätte eine Gegenüberstellung des vom Kläger erzielten Ertrages und des an Ertrag "Üblichen" erfordert (BayVGH, B.v. 7.7.2014 - 4 ZB 13.1567 - juris Rn. 17). - VG Neustadt, 13.07.2020 - 3 K 209/20
Grundsteuererlass für Kulturdenkmal wegen Unrentabilität
Das erkennende Gericht ist in einem Streit wegen Erlasses von Grundsteuerforderungen indessen nicht verpflichtet, die denkmalschutzrechtlichen Bindungen oder die baulichen Möglichkeiten ohne derartige Bindungen von sich aus gemäß § 86 Abs. 1 VwGO weiter aufzuklären; dies im Einzelnen vorzutragen ist Sache des Eigentümers (BVerwG…, Urteil vom 5.5.2015, a.a.O.;… Urteil vom 8.7.1989, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 30.10.2015 - 3 B 277/15 - VGH Bayern, Beschluss vom 7.7.2014 - 4 ZB 13.1567 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2025 - 3 LB 143/19
Grundsteuererlass hinsichtlich eines denkmalgeschützten Objekts
§ 32 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG gewährt nicht bereits deswegen einen Grundsteuererlassanspruch, weil die Sanierung eines denkmalgeschützten Anwesens in der Regel kostenaufwändiger sein wird als bei einem nicht denkmalgeschützten Anwesen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sich auf der Grundlage einer prognostizierenden Beurteilung eine dauerhafte Unwirtschaftlichkeit aus Gründen des öffentlichen Erhaltungsinteresses feststellen lässt (VGH München, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 4 ZB 13.1567 -, juris Rn. 7).
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