Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heranziehung zu Bestattungskosten i.R.d. Bestattungspflicht von Angehörigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu Bestattungskosten i.R.d. Bestattungspflicht von Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 09.06.2008 - 4 ZB 07.2815
Heranziehung eines Bestattungspflichtigen zur Erstattung der Beerdigungskosten
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029
Das Gesetz bestimmt die nahen Angehörigen zu den Bestattungspflichtigen, ohne darauf abzustellen, ob und in welchem Umfang diese nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig gewesen oder ob die Familienverhältnisse intakt gewesen sind (BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537 m.w.N.).Rn. 7 1.4 Soweit der Kläger des weiteren rügt, die Beklagte habe von ihrem Auswahlermessen keinen Gebrauch gemacht und willkürlich entschieden, verkennt er, dass es sich hier um einen Fall des intendierten Ermessens handelt, d.h. dass in der Regel nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme eines Pflichtigen ermessensfehlerfrei ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - a.a.O.).
- BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029
In Fällen dieser Art bedarf es einer Darlegung der Ermessenserwägungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände (z.B. schwere Straftaten des Verstorbenen zu Lasten des an sich Bestattungspflichtigen), die ein Absehen von der Rückforderung rechtfertigen könnten (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55). - BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029
Ausreichend ist deshalb, wenn die Wahl des Schuldners unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität geeignet und zweckmäßig erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57.91 - NJW 1993, 1667). - VGH Bayern, 16.10.2014 - 4 ZB 14.734
Bestattungspflicht; Bestattungsauftrag; vertraglicher Kostenersatzanspruch
Auszug aus VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029
Rn. 4 Aus der Pflicht, für die Durchführung der Bestattung zu sorgen, folgt zugleich die Verpflichtung, die für die notwendigen Amtshandlungen nach der jeweiligen Friedhofsgebührensatzung anfallenden Gebühren und Auslagen zu tragen, wie sie die Beklagte hier mit dem streitgegenständlichen Gebührenbescheid vom 26. November 2009 geltend gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2014 - 4 ZB 14.734 - juris Rn. 4).
- LSG Bayern, 17.03.2022 - L 8 SO 170/21
Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten nur für den zur Kostentragung …
Anders als etwa bei der Heranziehung durch die Gemeinde als Ordnungsbehörde (§ 15 Satz 2 BestV) ist in Bezug auf die Regelung der Bestattungspflicht nach dem Ordnungsrecht keine Rangfolge vorgesehen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris); dies ist nämlich so nicht geregelt. - VG Augsburg, 14.04.2020 - Au 7 K 19.1854
Bestattungsgebühren - Auswahl des Bestattungspflichtigen
Ist eine in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV genannte Person geschäftsunfähig, entfällt daher deren Bestattungsverpflichtung und damit auch die Möglichkeit, diese Person zum Kostenersatz heranzuziehen (BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 6). - VG Regensburg, 07.05.2025 - RN 3 K 19.450
Bestattungspflicht, Kostenerstattung, Auswahlermessen, Gesamtschuldnerschaft, …
Diese bußgeldbewehrte (Art. 18 Abs. 1 Nr. 10 BestG) öffentlichrechtliche Verpflichtung besteht unmittelbar kraft Gesetzes und bedarf zu ihrer Entstehung nicht erst einer behördlichen Anordnung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BestG (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 3).Sie sind insoweit Gesamtschuldner i.S.v. § 421 BGB (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - beckonline Rn. 8).
Ausreichend ist es deshalb, wenn die Wahl des Schuldners unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität geeignet und zweckmäßig erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - beckonline; BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - beckonline Rn. 8).
- OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 393/14
Grenzen des Auswahlermessens bei Gesamtschuldnerschaft von Bestattungspflichtigen
Rn. 39 In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur gesamtschuldnerischen Haftung für öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche ist geklärt, dass dem Gläubiger bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern ein lediglich durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenztes Ermessen zusteht, die Ermessensentscheidung in der Regel keiner Begründung bedarf, sowie dass Hinweise auf die gesamtschuldnerische Haftung der nicht zur Ausgleichszahlung herangezogenen weiteren Gesamtschuldner und die befreiende Wirkung der Zahlung eines Gesamtschuldners nicht zum notwendigen Inhalt des Leistungsbescheids gehören.(BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris) Es gehe um die Abgrenzung der privaten Verantwortungssphäre von derjenigen der Allgemeinheit, weswegen eine Darlegung der Ermessenserwägungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zu fordern sei.(BayVGH, Beschluss vom 14.9.2015 4 ZB 15.1029 -, juris Rdnr. 7) Die Gesamtschuldnerschaft diene nicht dem Schuldnerschutz, sondern solle den Gläubiger im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung und Effizienz des Gesetzesvollzugs in den Stand setzen, den ihm geeignet erscheinenden Gesamtschuldner kurzerhand heranzuziehen. - VG Regensburg, 08.11.2023 - RN 3 K 23.441
Öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht, Ersatzvornahme der Bestattung, …
Das Gesetz bestimmt die nahen Angehörigen zu den Bestattungspflichtigen, ohne darauf abzustellen, ob und in welchem Umfang diese nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig oder die Familienverhältnisse intakt gewesen sind (s.o.; vgl. etwa BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 3).Durch den streitgegenständlichen Bescheid hat die Beklagte die Klägerin als diejenige bestimmt, von der sie die Kostenerstattung verlangt, mithin eine Auswahlentscheidung getroffen (vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 4).
In diesem Fall wäre die Entscheidung, welchen von mehreren Gesamtschuldnern die Beklagte heranzieht, in ihren weiten Ermessensspielraum gefallen und hätte die Wahl des Schuldners (lediglich) unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität geeignet und zweckmäßig erscheinen müssen (BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 8;… vgl. zur Gesamtschuldnerschaft auch Heinemeyer in MüKo BGB, 9. Aufl. 2022, § 421 Rn. 74).
- VGH Bayern, 05.08.2021 - 4 BV 20.3110
Bestattungsrechtliche Zuständigkeit der Sterbeortgemeinde
Die dafür notwendigen außergewöhnlichen Umstände, die demgemäß auch der Erstattungspflicht entgegenstehen, setzen nach der Rechtsprechung des Senats in aller Regel eine schwere Straftat des Verstorbenen zu Lasten des bestattungspflichtigen Angehörigen voraus; die bloße Nichterfüllung der elterlichen Pflichten genügt dafür nicht (…vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 4 ZB 16.1336 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 8; B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 7;… B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris Rn. 7;… B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537 Rn. 7). - VG München, 29.10.2015 - M 24 K 14.5832
Anordnung der Ermittlung der Schallemissionen
Es kann daher dahingestellt bleiben, ob es sich mit Blick auf die Zweckrichtung des § 26 BImSchG (Interesse der Allgemeinheit schädliche Umwelteinwirkungen festzustellen) nicht sogar um einen Fall des intendierten Ermessens handelt (vgl. BayVGH, B.v. 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 28.04.2023 - 4 B 22.2078
Heranziehung zur Erstattung von Beerdigungskosten
Die dafür notwendigen außergewöhnlichen Umstände, die demgemäß auch der Erstattungspflicht entgegenstehen, setzen nach der Rechtsprechung des Senats in aller Regel eine schwere Straftat des Verstorbenen zu Lasten des bestattungspflichtigen Angehörigen voraus; die bloße Nichterfüllung der elterlichen Pflichten genügt dafür nicht (…vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2021 - 4 BV 20.3110 - BayVBl 2021, 822 Rn. 19;… B.v. 23.5.2017 - 4 ZB 16.1336 - FamRZ 2017, 1885 Rn. 8; B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029 - juris Rn. 7;… B.v. 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 - juris Rn. 7;… B.v. 9.6.2008 - 4 ZB 07.2815 - BayVBl 2009, 537 Rn. 7). - VG Ansbach, 27.08.2018 - AN 4 K 17.02431
Bestattungsrecht - Uneinheitliche Rechtsanwendung durch verschiedene Behörden …
Diese bußgeldbewehrte (Art. 18 Abs. 1 Nr. 10 BestattG) öffentlich-rechtliche Verpflichtung bestehe unmittelbar kraft Gesetzes und bedürfe zu ihrer Entstehung nicht erst einer behördlichen Anordnung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BestattG (VGH München, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 1 B 25.14
Haftung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters für Mautschulden
Maßstab der Ermessensausübung hat insoweit vor allem die Zweckmäßigkeit und die Effizienz zu sein (vgl. - zu anderen Fällen der im Interesse der Verwaltungseffizienz angeordneten gesamtschuldnerischen Haftung - BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 -, juris Rn. 20;… OVG Nordrhein-Westf., Urteil vom 23. Juli 2014 - 9 A 169/12 -, juris Rn. 50; OVG Bremen…, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 A 253/12 -, juris Rn. 36; BayVGH, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.1029 -, juris Rn. 7 f.). - VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 1129/16
- VG München, 11.03.2021 - M 12 K 20.2467
Erfolglose Klage gegen Verpflichtung zur Erstattung von Bestattungskosten
- VG Bayreuth, 13.12.2017 - B 4 K 16.152
Widmung eines Kanals als öffentliche Entwässerungseinrichtung
- VG Ansbach, 24.08.2016 - AN 4 K 16.01040
Kostentragungspflicht für die Bestattung der verstorbenen Mutter
- VG Bayreuth, 18.05.2020 - B 9 K 18.599
Heranziehung von Angehörigen zur Erstattung von Bestattungskosten
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