Bundes-Immissionsschutzgesetz
| Zweiter Teil - Errichtung und Betrieb von Anlagen (§§ 4 - 31l) |
| Dritter Abschnitt - Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen (§§ 26 - 31) |
1Die zuständige Behörde kann anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder, soweit § 22 Anwendung findet, einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Art und Ausmaß der von der Anlage ausgehenden Emissionen sowie die Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage durch eine der von der zuständigen Behörde eines Landes bekannt gegebenen Stellen ermitteln lässt, wenn zu befürchten ist, dass durch die Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. 2Die zuständige Behörde ist befugt, Einzelheiten über Art und Umfang der Ermittlungen sowie über die Vorlage des Ermittlungsergebnisses vorzuschreiben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 02.05.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen | 08.04.2013 | |
| 13.04.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen | 08.04.2013 | |
| 18.08.2010 | Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften | 11.08.2010 |
bedürftigen Anlagen § 29Kontinuierliche Messungen § 29aAnordnung sicherheits-
technischer Prüfungen § 29bBekanntgabe von Stellen und Sachverständigen § 30Kosten der Messungen und sicherheits-
technischen Prüfungen § 31Auskunftspflichten des Betreibers
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Rechtsprechung zu § 26 BImSchG
364 Entscheidungen zu § 26 BImSchG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 7.17
Abstellgleis; Anlage; Anlagenbetreiber; Bahnhof; Betriebsführungsgleis; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976
Anordnung zur Ermittlung von durch abgestellten Zug verursachte Schallemissionen ...
- VG München, 29.10.2015 - M 24 K 14.5832
Anordnung der Ermittlung der Schallemissionen
- VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 B 16.976
- VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 B 21.1473
Lärmbelastung des Nachbarn durch ein Feuerwehrgerätehaus
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529
Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung
- VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529
- VG Potsdam, 06.02.2025 - 16 K 1407/24
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2024 - 8 B 329/24
Fallen der Einhaltung der Emissionswerte in die Verantwortungssphäre des ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2006 - 8 A 11360/05
BASF darf Emissionen messen
- VG Stuttgart, 25.01.2022 - 2 K 2277/19
Präklusion nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz; Wahrung der Klagebegründungsfrist ...
Querverweise
Auf § 26 BImSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
- Gemeinsame Vorschriften
- § 62 (Ordnungswidrigkeiten)
- Landesumweltinformationsgesetz (LUIG)
- § 5 (Gebühren und Auslagen)