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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2365
VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506 (https://dejure.org/2016,2365)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506 (https://dejure.org/2016,2365)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 4 ZB 15.2506 (https://dejure.org/2016,2365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subjektivöffentlicher Anspruch des Gemeindebürgers auf Einhaltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen; Darlegung von Anhaltspunkten für eine willkürliche Sachbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Subjektivöffentlicher Anspruch des Gemeindebürgers auf Einhaltung des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen; Darlegung von Anhaltspunkten für eine willkürliche Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00667
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Rn. 4 1.1 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht festgestellt, dass der hier zu beurteilenden Feststellungsklage des Klägers vom 10. Januar 2014 die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16. März 2010 in dem Verfahren AN 4 K 09.00667 entgegensteht.

    Rn. 9 1.2 Entgegen der Auffassung des Klägers ist das Verwaltungsgericht auch zu Recht davon ausgegangen, der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens sei mit dem des Verfahrens AN 4 K 09.00667 identisch, das mit dem - mangels Klagebefugnis - klageabweisenden (Prozess-) Urteil vom 16. März 2010 seinen Abschluss gefunden hatte.

    Gemessen an diesen Voraussetzungen ist der ursprünglich angekündigte Antrag auf Feststellung, "dass ein zukünftiger Ausschluss der Öffentlichkeit bei Stadtratssitzungen wie in der Situation der Klage Az: 4 K 09.00667 rechtswidrig ist", offensichtlich zu unbestimmt.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Rn. 3 Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 9 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Rn. 3 Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 9 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Soweit der Kläger insoweit auf die wachsenden Bedeutung der Informationsfreiheit hinweist, verkennt er, dass allein die Bedeutung eines objektivrechtlichen Grundsatzes diesem keine subjektivrechtliche Qualität verleiht (vgl. VGH RhPf, U.v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506
    Das Gericht kann grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (BVerwG, B.v. 6.7.2001 - 4 B 50.01 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2020 - 10 S 1229/19

    Anspruch des Gemeindeeinwohners auf Einsicht in das Protokoll über die …

    Offenlassen, da nicht (mehr) entscheidungserheblich, kann der Senat die - vom Verwaltungsgericht wohl verneinte - Frage, ob aus dem Öffentlichkeitsgrundsatz in § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO ein gerichtlich einklagbares subjektives Recht Interessierter auf Zutritt zu Sitzungen der Gemeindevertretung, von denen die Öffentlichkeit nicht rechtmäßig ausgeschlossen worden ist, folgt (…bejahend z. B. Gern/Brüning, Deutsches Kommunalrecht, 4. Aufl., Rn. 626;… Lange, Kommunalrecht, 2. Aufl., Kap. 7 Rn. 90; verneinend z. B. BayVGH, Beschluss vom 04.02.2016 - 4 ZB 15.2506 - juris; Hornfischer/Schubert, VBlBW 2020, 51, 53).
  • VGH Bayern, 07.04.2021 - 4 CE 21.601

    Zur Anordnungsbefugnis des Ratsvorsitzenden

    Der vom Verwaltungsgericht als Beleg für seine gegenteilige Meinung zitierte Beschluss des Senats vom 4. Februar 2016 (Az. 4 ZB 15.2506) betraf eine andere Fallkonstellation, nämlich die von dem Zugangsanspruch zu unterscheidende Frage, ob einzelne Gemeindebürger ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und damit auf gerichtliche Überprüfung einer gemäß Art. 52 Abs. 2 Satz 2 GO getroffenen Ausschlussentscheidung haben (…dazu Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, a.a.O., Anm. 6.5 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 23.10.2024 - RN 3 K 21.1667

    Kommunalrecht, Informationszugang, Auskunftsanspruch, nichtöffentliche Sitzung …

    Subjektive Ansprüche vermittelt der kommunale Öffentlichkeitsgrundsatz daher, soweit sich nicht für einzelne Elemente durch spezielle gesetzliche Regelungen (z.B. Art. 52 Abs. 2, 4 GO hinsichtlich des Zugangs zu öffentlichen Sitzungen oder Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO hinsichtlich der Einsichtnahme in Niederschriften öffentlicher Sitzungen) etwas anders ergibt, grundsätzlich nicht, weil der kommunale Öffentlichkeitsgrundsatz darauf gerichtet ist, dem allgemeinen Informationsbedürfnis zu dienen, nicht aber dem Einzelnen selbst (BayVGH, B.v. 4.2.2016 - 4 ZB 15.2506 - BeckRS 2016, 42642 Rn. 5;… VG Ansbach, B.v. 9.2.2021 - AN 4 E 21.00186 - BeckRS 2021, 2141 Rn. 34;… BeckOK KommunalR Bayern/Jung, 23. Ed. 1.8.2024, GO Art. 52 Rn. 34 f. m.w.N.).

    Auch allein die hohe Bedeutung eines objektiv-rechtlichen Grundsatzes verleiht diesem keine subjektiv-rechtliche Qualität (BayVGH, B.v. 4.2.2016 - 4 ZB 15.2506 - BeckRS 2016, 42642 Rn. 5).

    Ein subjektiver Anspruch des Einzelnen auf die Wahrung bzw. Herstellung der Sitzungsöffentlichkeit oder die nachträgliche Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen besteht vor dem oben dargelegten Hintergrund zum objektiv-rechtlichen Charakter des kommunalen Öffentlichkeitsgrundsatzes jedoch nicht (…BayVGH, B.v. 7.4.2021 - 4 CE 21.601 - BeckRS 2021, 7359 Rn. 13; BayVGH, B.v. 4.2.2016 - 4 ZB 15.2506 - BeckRS 2016, 42642 Rn. 5;… VG Ansbach, B.v. 9.2.2021 - AN 4 E 21.00186 - BeckRS 2021, 2141 Rn. 34;… BeckOK KommunalR Bayern/Jung, 23. Ed. 1.8.2024, GO Art. 52 Rn. 35 m.w.N.).

  • VG München, 17.02.2016 - M 18 K 14.5345

    Untersagung der Verwendung des EU-Biosiegels für Fruchtsaft

    Eine solche vorbeugende Feststellungsklage ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, da die Feststellungsklage keine allgemeine Auskunftsklage über die (künftige) Rechtslage ist (BayVGH, Beschluss vom 04. Februar 2016 - 4 ZB 15.2506).
  • VG Neustadt, 23.05.2022 - 3 K 649/21

    Corona-Pandemie - einschränkende Regelungen für die Sitzung des Kreistages

    Denn der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit dient nicht dem Schutz einzelner Gemeinderatsmitglieder oder Fraktionen, sondern nur dem Interesse der Allgemeinheit (vgl. OVG RP, Beschluss vom 17.1.1990 - 7 B 83/89.OVG; BayVGH, Beschluss vom 4.2.2016 - 4 ZB 15.2506; VGH Mannheim, Urteil vom 24.2.1992 - 1 S 2242/91;… Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 42 Rn. 80).
  • VG Augsburg, 30.05.2018 - Au 6 K 17.1359

    Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsfeststellung wegen Rechtskraftbindung

    Rn. 28 bb) Die engen Voraussetzungen, unter denen nach herrschender Ansicht ausnahmsweise eine Ausnahme vom Eintritt der Rechtskraft oder eine Rechtskraftdurchbrechung in Betracht kommt (…vgl. Rennert in VwGO, § 121 Rn. 50 ff.;… Lindner in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 121 Rn. 57; BayVGH B.v. 4.2.2016 - 4 ZB 15.2506 - juris) liegen hier ersichtlich ebenso wenig vor, wie die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahmeklage nach § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff ZPO; Letztere wurde mit Urteil des Gerichts vom 14. März 2018 im Verfahren Au 6 K 17.1038 als unzulässig abgewiesen.
  • VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186

    Maskenpflicht beim Besuch öffentlicher Sitzungen des Stadtrats bzw. der …

    Art. 52 Abs. 2 Satz 1 weist dem Bürger kein auf Herstellung der Öffentlichkeit geartetes Mitwirkungsrecht oder eine in Bezug auf die Verwirklichung von Öffentlichkeit gerichtete Funktion zu (VG Ansbach, U.v. 27.10.2015, AN 4 K 14.00091 nachfolgend BayVGH, B. v. 4.2.2016, 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 7 ZB 18.1670

    Zur Unzumutbarkeit eines Schulwechsels als Voraussetzung für die Übernahme von …

    Das Gericht war nicht verpflichtet, die durch einen Rechtsanwalt vertretene Klägerin in alle denkbaren materiell-rechtlichen Richtungen zu beraten und ihr damit das Risiko abzunehmen, die Tatbestandsvoraussetzungen ihrer anspruchsbegründenden Norm ausreichend darzulegen und nachzuweisen (…Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 85 f.) Es darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (BayVGH, B.v. 4.2.3016 - 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 3 ZB 21.2189

    Klageumstellung bei Übernahme einer Lehrerin in das Beamtenverhältnis auf Probe …

    Je konkreter der von einem qualifizierten Bevollmächtigten - hier einem Rechtsanwalt - gestellte Antrag ist, desto eher ist davon auszugehen, dass er das Gewollte zutreffend und punktgenau wiedergibt (BayVGH, B.v. 4.2.2016 - 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 20).
  • OVG Thüringen, 30.04.2021 - 3 SO 378/19

    Wirksamkeit eines die Revisionszulassungsbeschwerde zurückweisender Beschlusses; …

    Das Ausgangsgericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 20).
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