Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 1 ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
Verpflichtung eines ehemaligen Gemeinderatsmitglieds zur Unterlassung unwahrer Behauptungen; Behauptung einer nachträglichen Änderung des Gemeinderatsprotokolls - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.242
- VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
- VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
- VGH Bayern, 24.04.2018 - 4 ZB 17.1488
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 25.10.1995 - 4 B 94.4010
Anspruch auf Widerruf der Erklärung des Bürgermeisters in einer …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Rn. 26 Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Oktober 1994 (Az. 4 B 94.4010 - BeckRS 1995, 14114) ausgeführt, dass es für die Frage des persönlichen Betroffenseins durch eine ehrverletzende Behauptung nicht auf die subjektive Vorstellung des Erklärenden ankommt, sondern der objektive Erklärungsinhalt aus der Sicht dessen, an dem die Erklärung gerichtet ist, maßgeblich ist; jedoch hat das Verwaltungsgericht hier keinen gegenteiligen Rechtssatz aufgestellt; vielmehr hat es ausdrücklich ausgeführt (…UA Seite 9 f., Rn. 46, 49), dass allein die Möglichkeit, dass sich die streitgegenständliche Behauptung gegen den Kläger richtet, dazu führe, dass diesem ein Anspruch auf Widerruf und Unterlassung zustehen könnte.Denn hierzu hat sich der Senat in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1994 (a.a.O.) nicht geäußert.
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Ein berechtigtes ideelles Interesse an einer Rehabilitierung besteht nur, wenn sich aus der angegriffenen Maßnahme eine für Außenstehende erkennbare und fortdauernde Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 25 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - BayVBl 2017, 380 Rn. 17). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Solche Zweifel sind nur gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642).
- BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12
Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - NVwZ 2013, 1550). - BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16
Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Dass in der angegriffenen Entscheidung ein in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellter Grundsatz lediglich übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewendet wurde, ist nicht ausreichend (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 6 B 35.16 - juris Rn. 12 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Vielmehr ist bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage, die der Vorbereitung eines zivilgerichtlichen Amtshaftungsverfahrens dienen soll, das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nur zu bejahen, wenn ein solcher Prozess bereits anhängig, mit Sicherheit zu erwarten oder ernsthaft beabsichtigt, die begehrte Feststellung in diesem Verfahren erheblich und die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist (…BayVGH, B.v. 20.12.2017 - 14 ZB 16.118 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 23.1.2003 - 13 A 4859/00 - NVwZ-RR 2003, 696/697 m.w.N.); dabei muss der Kläger sein berechtigtes Fortsetzungsfeststellungsinteresse substantiiert darlegen (OVG NW, B.v. 23.1.2003 a.a.O. m.w.N.). - VGH Bayern, 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610
Vertretung eines Bürgerbegehrens bei mehreren benannten Vertretern; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Ein berechtigtes ideelles Interesse an einer Rehabilitierung besteht nur, wenn sich aus der angegriffenen Maßnahme eine für Außenstehende erkennbare und fortdauernde Stigmatisierung des Betroffenen ergibt, die geeignet ist, sein Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld herabzusetzen (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 25 m.w.N.; BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 4 ZB 16.1610 - BayVBl 2017, 380 Rn. 17). - VGH Bayern, 29.09.2017 - 15 ZB 17.848
Baugenehmigung für eine Spielhalle
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Rn. 21 cc) Das Feststellungsinteresse wegen der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ist zwar nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht vorgetragen hat, dass er ein derartiges Verfahren anstreben wird (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2017 - 15 ZB 17.848 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 20.12.2017 - 14 ZB 16.118
Zwingende Umstellung des Klageantrags nach Erledigung des Verwaltungsakts
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 4 ZB 17.1490
Vielmehr ist bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage, die der Vorbereitung eines zivilgerichtlichen Amtshaftungsverfahrens dienen soll, das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nur zu bejahen, wenn ein solcher Prozess bereits anhängig, mit Sicherheit zu erwarten oder ernsthaft beabsichtigt, die begehrte Feststellung in diesem Verfahren erheblich und die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist (BayVGH, B.v. 20.12.2017 - 14 ZB 16.118 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 23.1.2003 - 13 A 4859/00 - NVwZ-RR 2003, 696/697 m.w.N.); dabei muss der Kläger sein berechtigtes Fortsetzungsfeststellungsinteresse substantiiert darlegen (…OVG NW, B.v. 23.1.2003 a.a.O. m.w.N.).
- VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 1 K 18.957
Anordnung einer Sicherheitschlorung - Erfolgloser Eilantrag
Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 4 ZB 17.1490 - juris Rn. 13 m.w.N.).Hierzu gehört auch eine zumindest annähernde Angabe der Schadenshöhe (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 13.7.2015 - 1 WB 49/14 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 4 ZB 17.1490 - juris Rn. 21;… B.v. 13.6.2014 - 15 ZB 14.510 - juris Rn. 10;… OVG NRW, U.v. 25.3.2014 - 2 A 2679/12 - juris Rn. 47 m.w.N.).
- VG München, 28.08.2019 - M 9 K 19.50
Erledigung einer Nutzungsuntersagung durch Räumung der Wohneinheit
Hier sind zwingend bspw. konkrete Angaben zum Verschulden und zum angeblichen Schaden zu verlangen (vgl. nur BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 4 ZB 17.1490 - juris; B.v. 20.12.2017 - 14 ZB 16.118 - juris; OVG NW, NVwZ-RR 2003, 696;… Eyermann, § 113 Rn. 116;… Schoch u. a., § 113 Rn. 129); es fehlt aber an jeglichen substantiierten Angaben für einen beabsichtigten Schadenersatzprozess. - VG Augsburg, 11.02.2020 - Au 1 K 19.49
Amtliche Feststellung einer Salmonelleninfektion rechtmäßig
Hierzu gehört auch eine zumindest annähernde Angabe der Schadenshöhe (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 13.7.2015 - 1 WB 49/14 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 4 ZB 17.1490 - juris Rn. 21;… B.v. 13.6.2014 - 15 ZB 14.510 - juris Rn. 10;… OVG NRW, U.v. 25.3.2014 - 2 A 2679/12 - juris Rn. 47 m.w.N.).
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