Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunale Abwasserleitung; Beseitigungsverlangen des Grundeigentümers; konkludent geschlossener Leihvertrag; satzungsrechtliche Duldungspflicht; Begriff der "örtlichen" Abwasserbeseitigung; Mehraufwendungen für alternative Trassenführung; (keine) Verjährung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eigentümer kann Leitungsstränge eines Abwasserzweckverbands über seinem Grundstück zu dulden haben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 08.03.2017 - W 2 K 15.78
- VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 08.02.2012 - 4 B 11.175
Entfernung einer Abwasserleitung; Verjährung; Duldungspflicht; Entfernung durch …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Ob sie einen Grundstückseigentümer auch zur Duldung einer vor Inkrafttreten des Art. 24 GO bzw. vor dem Erlass entsprechender Satzungen bereits vorhandenen Leitung verpflichte, sei bisher obergerichtlich nicht entschieden; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe sie in seinem Beschluss vom 8. Februar 2012 (Az. 4 B 11.175, juris) offengelassen.In einer Reihe nachfolgender Entscheidungen hat der erkennende Senat dementsprechend dargelegt, dass sich der Träger einer Ver- bzw. Entsorgungseinrichtung auf die satzungsrechtliche Pflicht zur unentgeltlichen Duldung einer Leitung - gleichsam einredeweise - berufen kann, wenn die Beseitigung einer ohne dingliche Sicherung in einem Privatgrundstück liegenden Leitung verlangt wird (BayVGH, B.v. 24.7.2000 - 4 B 99.2063 - BayVBl 2001, 115; U.v. 10.7.2001 - 4 B 99.1199 - BayVBl 2002, 20/21; U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - juris, Rn. 22; U.v. 29.11.2013 - 4 B 13.1166 - BayVBl 2014, 607).
Auch in dem vom Kläger angeführten Urteil vom 8. Februar 2012 wurde ausdrücklich geprüft, ob der Beseitigungsanspruch bei einem vor längerer Zeit verlegten Abwasserkanal ausgeschlossen ist, weil der Eigentümer nach dem auf der Ermächtigungsnorm des Art. 24 Abs. 2 Satz 3 GO beruhenden § 19 Abs. 1 EWS "das Anbringen und Verlegen (und damit auch den Verbleib) von Leitungen" unentgeltlich zuzulassen habe (Az. 4 B 11.175, juris Rn. 19, 22).
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05
Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten, …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Soweit das Verwaltungsgericht davon ausgehe, dass eine satzungsrechtliche Duldungspflicht nicht der Verjährung unterliege, sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2006 (Az. 2 C 10.05) zu verweisen, wonach bei Fehlen spezieller Regelungen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden seien; es gelte danach die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren.Aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2006 (Az. 2 C 10.05, BayVBl 2007, 219 Rn. 19) ergibt sich schon deshalb nichts Gegenteiliges, weil es darin nur um öffentlich-rechtliche "Ansprüche" vermögensrechtlicher Art und nicht auch um behördliche Eingriffsbefugnisse geht.
- VGH Bayern, 18.06.2015 - 4 CS 15.744
Dinglich nicht gesicherte Entwässerungsleitung in Privatgrundstück
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Rn. 4 Der Kläger wandte sich in einem in zwei Instanzen erfolglosen Eilverfahren (Az. W 2 S. 15.79; 4 CS 15.744) gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheids und erhob zugleich Klage zum Verwaltungsgericht.Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass beide Leitungsstränge im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 EWS für die "örtliche" Abwasserbeseitigung erforderlich sind, auch wenn darin teilweise Abwasser aus anderen Gemeinden desselben Verbandsgebiets mit abgeleitet wird (vgl. dazu näher BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 4 CS 15.744 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16
Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Auch die der jeweiligen Vollzugsbehörde zustehende Befugnis, die gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung (wie hier nach § 21 EWS) zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist nicht als Anspruch gemäß § 194 Abs. 1 BGB zu qualifizieren, sondern stellt eine Art Gestaltungsrecht dar, das nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 10 C 1.16 - juris Rn. 23;… BayVGH, B.v. 10.9.2014 - 22 ZB 14.1756 - NVwZ-RR 2014, 953 Rn. 7 ff.; VGH BW, B.v. 4.3.1996 - 10 S 2687/95 - NVwZ-RR 1996, 387/390;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 53 Rn. 15;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 53 Rn. 12; Martensen, NVwZ 1997, 442/443 f.). - VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166
Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs- …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
In einer Reihe nachfolgender Entscheidungen hat der erkennende Senat dementsprechend dargelegt, dass sich der Träger einer Ver- bzw. Entsorgungseinrichtung auf die satzungsrechtliche Pflicht zur unentgeltlichen Duldung einer Leitung - gleichsam einredeweise - berufen kann, wenn die Beseitigung einer ohne dingliche Sicherung in einem Privatgrundstück liegenden Leitung verlangt wird (BayVGH, B.v. 24.7.2000 - 4 B 99.2063 - BayVBl 2001, 115; U.v. 10.7.2001 - 4 B 99.1199 - BayVBl 2002, 20/21;… U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - juris, Rn. 22; U.v. 29.11.2013 - 4 B 13.1166 - BayVBl 2014, 607). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/516 m.w.N.). - BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10
Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 10.09.2014 - 22 ZB 14.1756
Mit Mineralöl kontaminierte Grundstücke
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Auch die der jeweiligen Vollzugsbehörde zustehende Befugnis, die gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung (wie hier nach § 21 EWS) zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist nicht als Anspruch gemäß § 194 Abs. 1 BGB zu qualifizieren, sondern stellt eine Art Gestaltungsrecht dar, das nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (…vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 10 C 1.16 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 10.9.2014 - 22 ZB 14.1756 - NVwZ-RR 2014, 953 Rn. 7 ff.; VGH BW, B.v. 4.3.1996 - 10 S 2687/95 - NVwZ-RR 1996, 387/390;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 53 Rn. 15;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 53 Rn. 12; Martensen, NVwZ 1997, 442/443 f.). - VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95
Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Auch die der jeweiligen Vollzugsbehörde zustehende Befugnis, die gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung (wie hier nach § 21 EWS) zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist nicht als Anspruch gemäß § 194 Abs. 1 BGB zu qualifizieren, sondern stellt eine Art Gestaltungsrecht dar, das nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (…vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2017 - 10 C 1.16 - juris Rn. 23;… BayVGH, B.v. 10.9.2014 - 22 ZB 14.1756 - NVwZ-RR 2014, 953 Rn. 7 ff.; VGH BW, B.v. 4.3.1996 - 10 S 2687/95 - NVwZ-RR 1996, 387/390;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 53 Rn. 15;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 53 Rn. 12; Martensen, NVwZ 1997, 442/443 f.). - BVerwG, 26.06.2017 - 10 B 22.16
Revisionszulassung; Verjährung des verwaltungsverfahrensrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Dieses über den Wortlaut hinausgehende Normverständnis, dem das Schrifttum ebenfalls folgt (Wegmann, KommPr BY 1993, 290/291; Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke, Kommunalrecht in Bayern, Stand 9/2016, Art. 24 GO Anm. 23), ergibt sich aus der Überlegung, dass es dem auch im öffentlichen Recht anwendbaren dolo petit-Grundsatz (dazu BVerwG, B.v. 26.6.2017 - 10 B 22.16 - juris Rn. 8 m.w.N.) widersprechen würde, wenn eine (Alt-)Leitung auf Verlangen des Grundeigentümers entfernt werden müsste, obwohl dieser anschließend die Neuverlegung einer gleichartigen Leitung an derselben Stelle nach § 19 Abs. 1 EWS hinzunehmen hätte (…vgl. Wegmann, a.a.O., m.w.N.). - VGH Bayern, 24.07.2000 - 4 B 99.2063
- VGH Bayern, 11.08.2005 - 4 B 03.1278
- VGH Bayern, 10.07.2001 - 4 B 99.1199
- VGH Bayern, 15.07.1994 - 22 B 88.646
- VGH Bayern, 23.03.1999 - 4 B 97.720
- VG München, 30.11.2023 - M 10 K 19.2030
Duldung einer Abwasserleitung, Alternativverlegungsmöglichkeit der …
In rechtlicher Hinsicht werde im Übrigen auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. September 2017 (B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris) verwiesen.Die Erforderlichkeit entfällt insbesondere dann, wenn eine andere, alternative Leitungsführung im öffentlichen Grund ohne unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand realisiert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 17;… U.v. 8.2.2012 - 4 B 11.175 - juris Rn. 22).
Wenn eine über mehrere Privatgrundstücke verlaufende Abwasserleitung nicht auf Verlangen eines Grundstückseigentümers um dessen Grundstück herumgeführt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 18), dann muss dies erst Recht gelten, wenn durch derartige Verlegungsvorstellungen andere Privatgrundstücke noch mehr als durch den aktuell bestehenden Leitungszustand in Anspruch genommen werden (…vgl. dazu BayVGH, B.v. 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656 - juris Rn. 9).
Entgegen der Rechtsansicht der Kläger trifft es auch nicht zu, dass der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. September 2017 (4 ZB 17.836 - juris) "nicht schlichtweg übertragen werden" könne.
- VGH Bayern, 18.12.2025 - 8 B 22.2017
Wasserrechtliche Duldungsanordnung für eine vorhandene Abwasserleitung, …
Allerdings kann allein aus dem Umstand, dass ein Eigentümer der Verlegung einer öffentlichen Leitung nicht ausdrücklich widersprochen und die damit verbundene Einwirkung auf sein Grundstück über längere Zeit hinweg geduldet hat, keine konkludente Zustimmung abgeleitet werden (…vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2005 - 4 B 03.1278 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 15).25 eindeutig ersichtlich ist (vgl. Lageplan, eGA S. 56), mitgewirkt (vgl. Sitzungsniederschrift des Gemeinderats, eGA S. 86; vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 15).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2024 - 3 LZ 160/23
Verjährung der Befugnis zur Festsetzung eines Zwangsgeldes
Eingriffsbefugnisse sind keine Ansprüche in diesem Sinne (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 67.17 -, juris Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 18. September 2017 - 4 ZB 17.836 -, juris Rn. 19; OVG Münster…, Urteil vom 30. Mai 1996 - 20 A 2640/94 -, juris Rn. 39).Die Befugnis, eine gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist eine Art Gestaltungsrecht, das nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (VGH München, Beschluss vom 18. September 2017 - 4 ZB 17.836 - juris, Rn. 19).
- VGH Bayern, 02.07.2026 - 2 ZB 25.1136
Erstreckung der Abstandsfläche auf eine öffentliche Grünanlage, …
Zwar kann allein aus dem Umstand, dass ein Eigentümer der Nutzung seines Grundstückes durch die Gemeinde nicht ausdrücklich widersprochen und die damit verbundene Einwirkung auf sein Grundstück über längere Zeit hinweg geduldet hat, keine konkludente Zustimmung abgeleitet werden (…vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2005 - 4 B 03.1278 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 18.08.2025 - 10 LA 4/25
Verjährung der Wiederaufforstungsanordnung; Konkretisierung einer gesetzlichen …
Die Befugnis, eine gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist eine Art Gestaltungsrecht, welches nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (explizit zur Wiederaufforstungsanordnung nach dem BWaldG: Bayerischer VGH…, Urteil vom 6.6.2024 - 19 B 23.1149 -, juris Rn. 55; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19.7.2018 - OVG 10 S 67.17 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 4.3.1996 - 10 S 2687/95 -, juris Rn. 15). - VGH Bayern, 06.06.2024 - 19 B 23.1149
Illegale Rodung eines Schutzwaldes und Wiederaufforstungsverpflichtung
Die Befugnis, eine gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist eine Art Gestaltungsrecht, das nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 19). - VG München, 25.03.2025 - M 1 S 25.446
Eilantrag einer Standortgemeinde, Errichtung einer Asylunterkunft, Befristete …
Eine künftige Berechtigung hierzu oder das Entgegenstehen von Duldungspflichten (vgl. BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 16; ggf. auch flankiert mit einer Duldungsverfügung, vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 4 CS 15.744 - juris) kann bei Bedarf vorab verwaltungsgerichtlich geklärt werden.
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