Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 17.06.1997 - 6 E 1097/97
- OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Selbst wenn die in dem angefochtenen Bescheid bezeichneten Flurstücke als jeweils eigenständige (Buch-)Grundstücke im oben genannten Sinne anzusehen wären, verstieße die Zusammenfassung beider Buchgrundstücke in einer Beitragsfestsetzung nicht gegen das gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 b) ThürKAG entsprechend anzuwendende Bestimmtheitsgebot in § 119 Abs. 1 AO, weil das Flurstück 2/2 nach den dem Senat vorliegenden Unterlagen wegen seiner geringen Größe von 65 qm nur zusammen mit dem Flurstück 1/1 baulich nutzbar wäre und somit beide Grundstücke derselben Eigentümer eine wirtschaftliche Einheit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil v. 12. Dezember 1986 - 8 C 9/86 -, in NVwZ 1987, 420 ff.) bilden und gemeinsam einen Anschluß benötigen (vgl. dazu im einzelnen: BayVGH, Urteil v. 11. Januar 1985 - 23 B 83 A.1017 -, in BayVBl. 1985, 495 ff.). - BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64
Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OVG des Saarlandes (Beschluß vom 13.3.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33 - 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.10.1988 - 10 C 30/83 - AS 22, 299 [303 ff.]) zu den als parallele Regelungen zum ThürKAG bezeichneten Vorschriften in den Kommunalabgabengesetzen des Saarlandes vom 26.4.1978 (§ 8 Abs. 6) und des Landes Rheinland-Pfalz vom 2.9.1977 (§ 8 Abs. 3 Satz 1) geben dagegen für eine Auslegung der Vorschrift im ThürKAG wenig her, denn sie befassen sich nicht mit der Auslegung des Begriffs "Abschluß der Maßnahme", sondern mit dem nach dortigem Landesrecht maßgeblichen Begriff der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung". - OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Zunächst ist es unter Zugrundelegung der von dem erkennenden Senat aufgestellten Grundsätze zum Prüfungsmaßstab im abgabenrechtlichen Eilverfahren (vgl. Beschluß vom 23.4.1998 - 4 EO 6/97 -, ThürVBl. 1998, 184 ff.) bereits zweifelhaft, ob unter Berücksichtigung des summarischen Charakters des Eilverfahrens die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides auf die Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift gestützt werden kann, deren Richtigkeit bislang nicht abschließend geklärt ist und die sowohl in der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. Oehler, ThürKAG, Kommentar, Stand: Juni 1996, Anm. 9.1 zu § 7; Ritthaler, Thür- KAG, Kommentar, Ergänzungsband, Anm. 3 zu § 7) als auch in der Rechtsprechung eines anderen Thüringer Verwaltungsgerichts (vgl. VG Gera, Beschluß vom 1.10.1997 - 5 E 888/97 GE -, zitiert nach JURIS) nicht geteilt wird.
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89
Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Dafür spricht auch die zum Begriff der "Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme" in der vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 6 des Niedersächsischen KAG a.F. ergangene Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschluß vom 23.8.1989 - 9 L 153/89 -, KStZ 1990, 239 und Urteil vom 16.12.1976 - III A 90/76 -, Die Gemeinde 1977, 188; ebenso Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Loseblatt Stand 1/98, RNr. 1050 zu § 8). - OVG Thüringen, 20.05.1998 - 4 EO 736/95
Gebühren; Gebühren; Vergleich; Widerruf; Widerrufsfrist; Prozeßbeendigung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Eine Vertretung der Stadt Weimar durch den Werkleiter des Eigenbetriebes scheidet nach der Senatsrechtsprechung aus, da die Heranziehung zu Anschlußbeiträgen und Gebühren nach der Thüringer Rechtslage nicht zu den der Werkleitung gesetzlich übertragenen Aufgaben gehört (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 -, Thür.VBl. 1998, 256 ff.). - OVG Thüringen, 12.11.1998 - 4 ZEO 1340/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Beitragspflicht; …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
An der Richtigkeit dieser für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgeblichen Rechtsauffassung und damit dem Ergebnis der Entscheidung bestehen ernstliche Zweifel, die der erkennende Senat in einem vergleichbar gelagerten Zulassungsverfahren mit Beschluß vom 12. November 1998 (- 4 ZEO 1340/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen dargelegt hat. - BVerwG, 29.11.1989 - 8 B 115.89
Wiederkehrender Beitrag für die Oberflächenentwässerung - Entstehen der …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 29.11.1989 (- 8 B 115/89 -, in Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 33) hervorgehoben, daß eine andere Auslegung des Begriffs der "endgültigen Herstellung", als sie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in der zugrundeliegenden Entscheidung getroffenen hatte, möglich und sogar naheliegend sein mag. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.04.1989 - 9 L 7/89
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 5. Juni 1998 (4 ZEO 1272/97) bereits ausgeführt hat, spricht jedoch vieles dafür, auch im Beitragsrecht der leitungsgebundenen Einrichtungen aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. nur: BayVGH, Urteil vom 25. Mai 1990 - 23 B 87.03212 -, in NVwZ 1991, 97; OVG Lüneburg, Urteil v. 26. April 1989 - 9 L 7/89 -, in NVwZ 1989, 1088 f.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1989 - 9 L 153/89
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Dafür spricht auch die zum Begriff der "Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme" in der vergleichbaren Vorschrift des § 6 Abs. 6 des Niedersächsischen KAG a.F. ergangene Rechtsprechung des OVG Lüneburg (vgl. Beschluß vom 23.8.1989 - 9 L 153/89 -, KStZ 1990, 239 und Urteil vom 16.12.1976 - III A 90/76 -, Die Gemeinde 1977, 188; ebenso Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Loseblatt Stand 1/98, RNr. 1050 zu § 8). - OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1984 - 10 C 30/83
Festsetzungen; Bebauungsplan; Privatgrundstück; Verlaufen; Ausweisung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97
Die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OVG des Saarlandes (Beschluß vom 13.3.1984 - 3 W 1673/83 -, AS 19, 33 - 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.10.1988 - 10 C 30/83 - AS 22, 299 [303 ff.]) zu den als parallele Regelungen zum ThürKAG bezeichneten Vorschriften in den Kommunalabgabengesetzen des Saarlandes vom 26.4.1978 (§ 8 Abs. 6) und des Landes Rheinland-Pfalz vom 2.9.1977 (§ 8 Abs. 3 Satz 1) geben dagegen für eine Auslegung der Vorschrift im ThürKAG wenig her, denn sie befassen sich nicht mit der Auslegung des Begriffs "Abschluß der Maßnahme", sondern mit dem nach dortigem Landesrecht maßgeblichen Begriff der "endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung". - OVG Thüringen, 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
- VG Gera, 01.10.1997 - 5 E 888/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Sachliche …
- VGH Bayern, 25.05.1990 - 23 B 87.03212
- OVG Saarland, 13.03.1984 - 3 W 1673/83
- OVG Thüringen, 30.10.2025 - 4 EO 16/25
Bestimmung eines Sammelplatzes als Übergabeort für die Erfüllung der …
Der Werkleiter des Eigenbetriebes eines Landkreises ist in Streitigkeiten über hoheitliche Maßnahmen nicht gesetzlich vertretungsbefugt (Fortführung Senatsrspr: Beschlüsse v. 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 - u. v. 20. November 1998 - 4 ZEO 881/97 - beide juris).Eine Vertretung des Landkreises durch den Werkleiter des Eigenbetriebes scheidet in vorliegender Verwaltungsstreitigkeit aus, da sich die gesetzliche Vertretungsbefugnis des Werkleiters nach § 76 Abs. 1 Satz 2 ThürKO nur auf die Führung der laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs und nicht auf hoheitliche Maßnahmen erstreckt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Mai 1998 - 4 EO 736/95 - und vom 20. November 1998 - 4 ZEO 881/97 - beide juris).
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