Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GG Art. 105 Abs. 2a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 4 S. 3; ; VwGO § 80 Abs. 4 S. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kommunale Steuern - Vergnügungssteuer, einstweiliger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab, Stückzahlmaßstab, Spielapparate, manipulationssichere Zählwerke, Selbstbeschränkungsvereinbarung, Gleichheitssatz, Grundsatz der Steuergerechtigkeit, Verwaltungspraktikabilität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prüfungsmaßstab in abgabenrechtlichen Eilverfahren; Verfassungsmäßigkeit der pauschalen Erhebung der Vergnügungssteuer; Satzungsmängel einer kommunalen Abgabensatzung; Kontrolle einer Satzung im Hauptsacheverfahren; Anwendung des Stückzahlmaßstabes aus ...
Verfahrensgang
- VG Weimar, 08.11.1999 - 6 E 2618/99
- VG Weimar, 08.11.1999 - 6 E 618/99
- OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Papierfundstellen
- DÖV 2004, 263
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
"Die hiermit verbundene Typisierung und Pauschalierung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nach wie vor durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt (Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).Diese Kontrollen würden die kommunalen Verwaltungen mangels entsprechend geschulten Personals überfordern (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 -11 CN 1/99-, NVwZ 2000, 936 [937]).
All dies ist mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).".
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.12.1999 (- 11 CN 1/99-, NVwZ 2000, 936) unter Aufhebung der gegenteiligen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (…Urteil vom 22.04.1998 - 2 K 3/95 -, a. a. O.), auf die sich die Antragstellerin stützt, ausführlich begründet, dass - bezogen auf das Jahr 1998 - Praktikabilitätserwägungen unverändert die Anwendung des Stückzahlmaßstabes rechtfertigen.
- OVG Niedersachsen, 14.11.2001 - 13 LA 3425/01
Besteuerung; Pauschale; pauschalierte Besteuerung; Pauschalierung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Im Einzelnen wird nicht nur ausgewiesen, welche Kasseninhalte für bestimmte Zeiträume vorhanden gewesen sind, sondern auch, wie viele Spiele getätigt wurden, welche Art von Münzen und in welcher Anzahl eingeworfen wurden, wie oft das Gerät geöffnet wurde, wie viele Minuten es in Betrieb gewesen ist etc. (Nds. OVG, Beschluss vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 88 [89]).Eine effiziente Kontrolle ist in diesen Fällen dann gar nicht möglich, weil die nur kurze Zeit aufgestellten Geräte im Zeitpunkt der Betriebsprüfung möglicherweise schon wieder abgebaut sind (Nds. OVG, Beschluss vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 88 [89]).
Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage gerade nicht festgelegt, und nicht zuletzt deswegen ist auch in der genannten Entscheidung kein Grund zu sehen, die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für ernstlich zweifelhaft zu halten (vgl. BFH…, Beschluss vom 06.11.2001 - II B 85/01 -, BFH/NV2002, 508, zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.11.2001 - 13 LA 3425/01 -, NVwZ-RR 2002, 887).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 K 3/95
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Das Verwaltungsgericht konnte danach im summarischen Eilverfahren insbesondere die Frage offen lassen, ob der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 22.04.1998 (-2 K 3/95-, NVwZ 1999, 1371 = KStZ 1999, 55) zu folgen und im Hinblick auf neuere technische Gegebenheiten die pauschale Erhebung der Vergnügungssteuer gem. § 15 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Erfurt - VgnSTEft - (in der Fassung vom 06.01.1995, Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 28.07.1995) seit dem 01.01.1997 nicht mehr den rechtlichen Anforderungen genügt.Die Antragstellerin meint in Anknüpfung an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 22.04.1998 (-2 K 3/95-, NVwZ 1999, 1371 = KStZ 1999, 55), dass wegen der inzwischen bestehenden technischen Möglichkeiten der Erfassung des konkreten Spielumsatzes durch Zählwerke in den Geräten die von der Antragsgegnerin vorgenommene Bemessung der Steuer nach der Anzahl der Spielapparate ("Stückzahlprinzip") seit dem 01.01.1997 nicht mehr rechtmäßig sei (so auch: Kronisch/Eschenbach, Pauschsteuer auf Spielautomaten? KStZ 1991, 87 [89]; vgl. hierzu auch: HessVGH, Beschluss vom 12.10.1993 - 5 TH 1869/93 -, KStZ 1997, 55).
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.12.1999 (- 11 CN 1/99-, NVwZ 2000, 936) unter Aufhebung der gegenteiligen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Urteil vom 22.04.1998 - 2 K 3/95 -, a. a. O.), auf die sich die Antragstellerin stützt, ausführlich begründet, dass - bezogen auf das Jahr 1998 - Praktikabilitätserwägungen unverändert die Anwendung des Stückzahlmaßstabes rechtfertigen.
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Im übrigen sind die von der Antragstellerin aufgeworfenen Fragen zum Stückzahlmaßstab, soweit sie einer Klärung im Eilverfahren zugänglich sind, durch die Rechtsprechung des Senats inzwischen entschieden (vgl. Beschluss vom 19.12.2002 - 4 EO 489/02 -, Umdruck S. 10 ff.).Erhoben wird sie beim Geräteaufsteller und sodann auf den Konsumenten als Steuerträger abgewälzt (vgl. Senatsbeschluss vom 19.12.2002 - 4 EO 489/02-, Umdruck S. 6 f. und S. 9f, m. w. N.).
Im Beschluss vom 19.12.2002 (-4 EO 489/02-, Umdruck S. 10 ff.) hat der Senat jedoch sowohl die generelle Tauglichkeit des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung bei der Vergnügungssteuer als auch dessen Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) bejaht und mit Blick auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit hierzu grundlegend wie folgt ausgeführt:.
- BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00
Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dann zu der erwähnten Problematik in ihrem Beschluss vom 03.05.2001 (- 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264) bezogen auf einen Bescheid aus dem Jahr 1991 ausgeführt:."Soweit sich die Antragstellerin unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 - darauf beruft, die Spielgerätesteuer verstoße wegen Anwendung eines Pauschalmaßstabes (Steuer pro Spielgerät) anstelle eines von Verfassungs wegen gebotenen, an den individuellen Einnahmen anknüpfenden Maßstabes (Wirklichkeitsmaßstab) gegen Art. 3 GG, vermag dies ebenfalls nicht zur Aussetzung der Vollziehung des Bescheides ... zu führen.
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
"Die Verfassungsbeschwerde bietet keinen Anlass zur Prüfung der Frage, ob die unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes aus Praktikabilitätsgründen bislang für zulässig gehaltene pauschale Besteuerung von Spielautomaten nach der Anzahl der Geräte noch gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 31, 8 [25 f.]) oder ob sie an dem individuellen wirklichen Vergnügungsaufwand als sachgerechtem Maßstab ausgerichtet werden muss, der sich wiederum in dem mit dem jeweiligen Gerät konkret erzielten Umsatz widerspiegelt.Insbesondere gibt es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Gründe, die die bisherige pauschale Besteuerung von Spielautomaten unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 GG rechtfertigten, nämlich Praktikabilität sowie sichere und gleichmäßige Steuererhebung (vgl. hierzu auch Beschluss des BVerfG vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8, 25 f.), nunmehr entfallen sind.
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Im Veranlagungsverfahren bedarf das Deklarationsprinzip der Ergänzung durch das Verifikationsprinzip (BVerfG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, BVerfGE 84, 239). - BFH, 06.11.2001 - II B 85/01
AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage gerade nicht festgelegt, und nicht zuletzt deswegen ist auch in der genannten Entscheidung kein Grund zu sehen, die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für ernstlich zweifelhaft zu halten (vgl. BFH, Beschluss vom 06.11.2001 - II B 85/01 -, BFH/NV2002, 508, zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.11.2001 - 13 LA 3425/01 -, NVwZ-RR 2002, 887). - BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Denn das Verwaltungsgericht hat mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.01.1999 (-8 B 104/98-, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 33) und die dort zitierten finanzgerichtlichen Entscheidungen (BFH, Urteil vom 26.06.1996 - II R 47/95 -, NVwZ-RR 1997, 312; FG Hamburg, Urteil vom 19.05.1998 -VII 164/95-, EFG 1998, 1433) solche offensichtlichen und eindeutigen Satzungsmängel nicht zu erkennen vermocht. - OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
In der Regel wird daher im Rahmen des Eilverfahrens von der Gültigkeit der einem Abgabenbescheid zugrunde liegenden Abgabensatzung auszugehen sein (vgl. den Beschluss des Senats vom 23.04.1998 -4 EO 6/97-, ThürVBl. 1998, 184, m. w. N.). - OVG Thüringen, 22.01.1998 - 1 ZEO 73/98
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Zulassung; Beschwerde; …
- BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 104.98
- VGH Hessen, 12.10.1993 - 5 TH 1869/93
Spielapparatesteuer - Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab - Differenzierung …
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen…, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50 % für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781). - VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20
Sanierungsanordnung
Aufgabe und Ziel eines auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahrens - wie hier - ist nicht die Klärung fallübergreifender Probleme und Rechtsfragen, sondern in einem bestimmten Einzelfall eine Regelung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu treffen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2019 - 2 S 3145/19 -, juris; ThürOVG, Beschluss vom 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99 -, juris). - OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02
Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
An dieser Rechtsprechung hat der Senat in der Folge festgehalten (zur Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs vgl. die Senatsbeschlüsse vom 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99 -, Umdruck S. 4 ff.; und vom 22.12.2003 - 4 EO 811/97 -, Umdruck S. 12 ff.).Den vorstehenden Erwägungen folgt der beschließende Senat auch zu § 80 Abs. 4 Sätze 3 und 4 und Abs. 5 Satz 1 VwGO (vgl. Senatsbeschluss vom 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, 284 ff.).
- OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit, …
Dass sie daneben weitere Informationen geben - z. B. über die vom Aufsteller in das Gerät eingelegten und aus ihm entnommenen Geldbeträge und über die Zeitpunkte der Öffnung und Schließung des Geräts -, beeinträchtigt ihre Funktionstauglichkeit als Belege über die Einspielergebnisse nicht (so aber NdsOVG, Beschl. v. 14.11.2001, NVwZ-RR 2002, 887; ThürOVG, Beschl. v. 31.7.2003, LKV 2004, 284 [285]), denn letztere sind trotz Aufführung verschiedener anderer Daten auf den Zählwerkausdrucken leicht auffindbar. - VG Arnsberg, 03.03.2005 - 5 L 1637/04
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vergnügungssteuerbescheides; Ausgestaltung der …
Rn. 19 vgl. etwa: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 (937); Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933 (935); Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 6. November 2001 - II B 85/01 - (juris S. 4); OVG Saarland, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 - Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG Thüringen), Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 - (juris); Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 4 EO 489/02 -, Kommunale Steuer-Zeitschrift (KStZ) 2004, 71 (73 f.); OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 2002 - 14 B 1403/00 - Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG Lüneburg), Beschluss vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 -, NVwZ-RR 2002, 887 (887); Finanzgericht (FG) Bremen, Urteil vom 9. Juli 2003 - 2 K 105/03 (1), ZKF 2004, 51 (51 f.); Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2004 - 25 K 7334/03 - Urteil vom 9. April 2003 - 25 K 6438/01 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 16 L 2333/03 - VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002 - 1 A 3772/00 -, ZKF 2002, 275 (275); VG Leipzig, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 6 K 325/00 - (juris S. 2 ff.); a. A.: Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95 (95 ff.); Urteil vom 22. April 1998 - 2 K 3/96 -, KStZ 1999, 55 (55 ff.); Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 7. April 2003 - 4 A 191/99 - VG Leipzig, Urteil vom 11. Juni 2001 - 6 K 1222/97 -,.Rn. 28 Vgl. zu einer entsprechenden Bewertung der Entscheidung des BVerfG etwa: OVG Saarland, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 - OVG Thüringen, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 - (juris S. 3); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 16 L 2333/03 -.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität; …
Der vom Beklagten gewählte Stückzahlmaßstab ist auch nach der herrschenden Auffassung in der übrigen Rechtsprechung ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab (OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 -, NVwZ-RR 2004, 781; OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, 284; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2004 - 25 K 7334/03 -, ZKF 2004, 162; OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 2 L 439/00 -, JURIS). - VG Düsseldorf, 08.12.2004 - 25 K 5699/04
Anfechtung der Heranziehung zu Vergnügungssteuern für den Betrieb von …
Rn. 48 vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, in juris veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 -, in juris veröffentlicht; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, S. 284-286. - VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 25 L 909/05
Zahlung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Erhebung von …
Rn. 20 Auch in der neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte wird die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Spielautomatensteuer wegen festgestellter erheblicher Unterschiede in den Einspielergebnissen mittlerweile zunehmend für unzulässig gehalten (so, neben dem hier angefochtenen Urteil, OVG Bautzen…, Urteil vom 23. Juni 2004, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 12. August 2004, a.a.O.; das OVG Koblenz…, Urteil vom 4. Dezember 2001, a.a.O., hält eine Schwankungsbreite von 50% für nicht mehr hinnehmbar; a.A. OVG Weimar, Beschluss vom 31. Juli 2003 - OVG 4 ZEO 937/99 - LKV 2004, 284; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 13 LA 397/03 - NVwZ-RR 2004, 781). - VG Düsseldorf, 03.12.2003 - 25 K 5622/03 Rn. 44 vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, in juris veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 -, in juris veröffentlicht; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, S. 284-286;.
- VG Düsseldorf, 03.12.2004 - 25 K 8401/03
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Automaten ohne …
Rn. 44 vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, in juris veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 -, in juris veröffentlicht; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, S. 284-286;. - VG Münster, 05.08.2005 - 9 L 544/05
Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer
- VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen …
- VG Münster, 05.07.2005 - 9 L 493/05
Rechtmäßigkeit einer im Wege der Pauschsteuer oder Kartensteuer erhobenen …
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