Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 30.06.1977 - 4-VII-76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 N 09.2974
Schutzanordnungen in Wasserschutzgebietsverordnung
Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof geht davon aus, dass der Normgeber beim Erlass von Wasserschutzgebietsverordnungen einen "Gestaltungsspielraum" besitzt bzw. ihm ein "Planungsermessen" zusteht (E.v. 30.6.1977 - Vf. 4-VII-76 - VerfGH 30, 99/105).Rn. 30 1.1 § 19 Abs. 1 und 2 WHG a.F. erfordert eine umfassende wertende Gegenüberstellung der berührten Interessen des Gewässerschutzes auf der einen und sonstiger Nutzungswünsche auf der anderen Seite, d.h. eine Güterabwägung, die die widerstreitenden Belange in Betracht zu ziehen hat (…OVG NW, U.v. 1.10.2001 - 20 A 1945/99 - juris Rn. 58;… Gößl in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand September 2006, § 19 Rn. 5 m.w.N.;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, § 19 Rn. 9; vgl. zur gebotenen Abwägung der Bedürfnisse des öffentlichen Wohls mit den Interessen der einzelnen Betroffenen auch BayVerfGH, E.v. 30.6.1977 - Vf. 4-VII-76 - VerfGH 30, 99/105).
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