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| LG Hamburg, 22.06.2007 - 406 O 8/07 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02
Atemtest
Auszug aus LG Hamburg, 22.06.2007 - 406 O 8/07
Die in dieser Norm geregelte Ausnahme von der Zulassungspflicht setzt voraus, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte hinsichtlich des betreffenden Arzneimittels in der Apotheke erfolgen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 2005, NJW 2005 S. 2705 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11
BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf
- OLG München, 21.12.2010 - 2 Ws 1090/10
Arzneimittelrecht: Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Zulassung
Demnach führt die Staatsanwaltschaft zu Recht aus, dass nach zutreffender Auffassung bei der Zubereitung der fertigen Infusionslösung aus dem Fertigarzneimittel G, also der bloßen Rekonstitution, kein Herstellen im Sinne von § 4 Abs. 14 AMG vorliegt (ebenso: LG Hamburg, Urteil vom 22.06.2007, Az.: 406 O 8/07). - VG Berlin, 23.04.2008 - 14 A 116.04
Untersagung der Herstellung und des Inverkehrbringens des Zytostatikums …
Die Arzneimitteleigenschaft eines Stoffes ist somit nicht vom Erreichen einer bestimmten Produktionsstufe abhängig; vielmehr ist die Grenze zum Arzneimittel bereits dann überschritten, wenn die Konkretisierung auf einen Anwendungszweck im Sinne von § 2 Abs. 1 AMG stattgefunden hat; in einem solchen Fall sind Zwischenprodukte bereits als Arzneimittel im Sinne des AMG anzusehen (ebenso BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997, BGHSt 43, 336, und Beschluss vom 6. November 2007, PharmR 2008, 209;… Kloesel/Cyran, AMG, 3. Auflage, Stand Oktober 2007, § 2 Rz. 27; a. A. ohne nähere Begründung LG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2007, PharmR 2007, 466).
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