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RG, 08.03.1905 - Rep. V. 406/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat bei der Verteilung des Zwangsversteigerungserlöses auf den zur Hebung kommenden Betrag einer Grundschuld, der vom Grundschuldgläubiger mit der Erklärung, daß er Valuta auf ihn nicht gezahlt habe, nicht liquidiert wird, der Eigentümer des Grundstücks (bzw. der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsversteigerung.; Nicht valutierte Grundschuld.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 60, 251
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.06.1957 - V ZR 191/55
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat es daher zutreffend dahingestellt sein lassen, ob im Falle des Verzichts der davon betroffene Teil des Versteigerungserlöses den nachfolgenden Grundpfandrechtsgläubigern zugefallen (RGZ 55, 260 [264]; 60, 251 [253]; in seinen späteren Entscheidungen RGZ 78, 60 [70]; 88, 300 [306] und JW 1931, 2733 hat das Reichsgericht diese Frage offen gelassen;… BGB RGRK a.a.O. § 1168 Anm. 1 b und § 1192 Anm. 1) oder auf den Grundstückseigentümer übergegangen wäre (…Palandt a.a.O. § 1168 BGB Anm. 4 c und § 1191 BGB Anm. 3 d;… Jaeckel-Güthe a.a.O. § 92 Bem. 8; vgl. auch Lind-Möhr Nr. 2 zu § 3 a LASG hinsichtlich des Verzichts auf Umstellungsgrundschulden).