Rechtsprechung
LG Dresden, 03.08.2007 - 41 O 1313/07 EV |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Falsche Energieetikettierung bei Haushaltswaschmaschinen wettbewerbswidrig -Demjenigen Anbieter, der kennzeichnungspflichtige Geräte vertreibt (hier: in einem Internet-Shop),ist die Prüfung der Richtigkeit der vorgeschriebenen Angaben zuzumuten.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3; 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 4 Nr. 11; 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG
Eine Werbung für Waschmaschinen mit Energieeffizienzklasse A+ ist wettbewerbswidrig - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Werbung mit einer nicht geregelten Energieeffizienzklasse unlauter
- info-it-recht.de
Zur Bewerbung einer Waschmaschine mit einer nicht gesetzlich geregelten Energieeffizienzklasse (hier: Energie-Effizienzklasse A Plus)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Werbung für Waschmaschinen mit einer Elektroeffiziensklasse A plus ist wettbewerbswidrig
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Händler von kennzeichnungspflichtigen Haushaltsgeräten sind im Internet verpflichtet, den Interessenten vor Vertragsschluss u.a. die Energieeffizienzklasse der Waschmaschine zur Kenntnis zu bringen
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Händler von kennzeichnungspflichtigen Haushaltsgeräten sind im Internet verpflichtet, den Interessenten vor Vertragsschluss u.a. die Energieeffizienzklasse der Waschmaschine zur Kenntnis zu bringen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Energie-Effizienzklasse "A Plus" bei Waschmaschinen ist wettbewerbswidrig
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Falsche Energieetikettierungen bei Haushaltswaschmaschinen sind abmahnfähig
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 338
Wird zitiert von ...
- LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
Wettbewerbsverstoß: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung; irreführende …
Denn neben einem einheitlichen Auftrag (der hier den beiden Schreiben vom 30.04.2007 vermutlich vorausging und der möglicherweise auch noch das Vorgehen gegen einen dritten Wettbewerber umfasste, vgl. die parallel gelagerte einstweilige Verfügung des LG Dresden vom 14.05.07, Az. 41 O 1313/07, Anlage B6) ist auch das Vorliegen eines einheitlichen Lebensvorgangs zu fordern (…siehe Hartmann, Kostengesetze, 34. Auflage, 2004, Rdnr. 14 zu § 15 RVG).