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VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 41-IV-16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bautzen, 08.04.2016 - 22 C 1153/11
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 41-IV-16
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06
Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 41-IV-16
Damit ist es dem Verfassungsgerichtshof nicht möglich, den Beschluss des Amtsgerichts daraufhin zu überprüfen, ob seine Begründung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 41-IV-16
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 41-IV-16
Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10).
- VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17 Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 41-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.04.2017 - 162-IV-16 Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 41-IV-16; Beschluss vom 19. Januar 2017 - Vf. 166-IV-16 [HS]/Vf. 167-IV-16 [e.A.]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 149-IV-16 Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 41-IV-16; Beschluss vom 27. Oktober 2016 - Vf. 110-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 166-IV-16 ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 41-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 23-IV-18
Begründen der Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist; Darlegen der Möglichkeit einer …
Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 41-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 89-IV-16 Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 41-IV-16; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 110-IV-16 Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 41-IV-16; st. Rspr.).