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   AG München, 22.11.2019 - 411 C 19436/18   

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https://dejure.org/2019,39644
AG München, 22.11.2019 - 411 C 19436/18 (https://dejure.org/2019,39644)
AG München, Entscheidung vom 22.11.2019 - 411 C 19436/18 (https://dejure.org/2019,39644)
AG München, Entscheidung vom 22. November 2019 - 411 C 19436/18 (https://dejure.org/2019,39644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Unbegründete Räumungsklage wegen nicht zu rechtfertigender Härte

  • mietrechtsiegen.de

    Eigenbedarfskündigung - Räumungspflicht selbstmordgefährdeter Mieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Suizidgefahr sticht Eigenbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Mieter K. darf bleiben - Einer Kündigung wegen Eigenbedarfs steht hier eine für den Fall einer Räumungspflicht positiv festgestellte Selbstmordgefahr entgegen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung bei Selbstmordgefahr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung bei Suizidgefahr des 89-jährigen Mieters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs: Keine Räumung bei Selbstmordgefahr des Mieters

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Suizidgefahr als Härtegrund (hier: 90-jähriger Mieter)

  • datev.de (Kurzinformation)

    Suizidgefahr vor Eigenbedarf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Eigenbedarf wegen Suizidgefahr unwirksam?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Suizidgefahr sticht Eigenbedarf (IMR 2020, 56)

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Aachen, 20.05.2021 - 121 C 109/19

    Räumungsfrist bis ins Jahr 2022 u.a. wegen Coronavirus-Pandemielage

    Bei ernsthafter Suizidgefahr wegen Räumung haben verschiedenste Gerichte eine entsprechende Härte bejaht, sofern diese nicht beherrschbar ist und nicht durch ärztliche Hilfe begegnet werden kann (vgl. bejahend AG München, Urteil vom 22.11.2019 - 411 C 19436/18; LG Berlin, Urteil vom 7.5.2015 - 67 S 117/14; LG Oldenburg WuM 1991, 346; verneinend LG Bonn, Urteil vom 16.8.1999 - 6 S 150/98 bei beherrschbarer Suizidgefahr; hierzu auch Walker/Gruß: Räumungsschutz bei Suizidgefahr und altersbedingter Gebrechlichkeit, NJW 1996, 352).
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