Rechtsprechung
| AG München, 29.04.2015 - 415 C 3152/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Kündigung des Mietvertrages wegen Überbelegung nach Geburt eines Kindes; §§ 546, 573 BGB
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einzimmerwohnung ist keine Familienunterkunft!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Mietrecht: Überbelegung der Wohnung ist Kündigungsgrund
- lawblog.de (Kurzinformation)
Auch Familien dürfen Wohnung nicht überbelegen
- lto.de (Kurzinformation)
Kündigung durch Vermieter: Familie darf nicht in Ein-Zimmer-Wohnung leben
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Überbelegung durch Kinder als Kündigungsgrund?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zu kleine Wohnung für Kinder
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vierköpfige Familie muss aus Einzimmerwohnung ausziehen
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Überbelegung von Mietwohnungen
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Überbelegung: Familie darf nicht in Ein-Zimmer-Wohnung leben
- haerlein.de (Kurzinformation)
Kann Vermieter ein Mietverhältnis wegen Überbelegung der Wohnung kündigen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Überbelegung einer Wohnung als Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einzimmerwohnung zu klein - vierköpfige Familie muss ausziehen
- haufe.de (Kurzinformation)
Überbelegung durch Kinder rechtfertigt Kündigung
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Überbelegung der Mietwohnung durch Kinder
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Familie zu groß: Kündigung wegen Überbelegung der Wohnung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Überbelegung einer Wohnung berechtigt Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses - Ein-Zimmer-Wohnung mit 25 Quadratmetern zu klein für zwei Erwachsene und zwei Kinder
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einzimmerwohnung ist keine Familienunterkunft! (IMR 2016, 1107)
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 636
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1993 - VIII ARZ 1/93
Kein vertragswidriger Gebrauch bei bloßer Überbelegung
Auszug aus AG München, 29.04.2015 - 415 C 3152/15
Eine Überbelegung liegt auch dann vor, wenn eine ursprünglich vertragsgemäß belegte Wohnung durch die Geburt von Kindern überbelegt wird, denn das Recht des Mieters, nahe Familienangehörige in seine Wohnung aufzunehmen, gilt nur innerhalb der Grenzen einer vertragsgemäßen Nutzung (vgl. BGH v. 14.07.1993, Az. VIII ARZ 1/93) Der Beklagte hatte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits ein Kind, welches in die Wohnung mit einzog.Soweit der Beklagtenvertreter die Auffassung vertritt, dass neben der Überbelegung als solcher eine konkrete und erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters bestehen müsse, ist folgendes auszuführen: Die vom Beklagtenvertreter zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG v. 18.10.1993, Az. 1 BvR 1335/93) und des Bundesgerichtshofes (BGH v. 14.07.1993, Az. VIII ARZ 1/93) betreffen die Anforderungen an die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung wegen Überbelegung.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass es nicht möglich sei, einen bestimmten Grad der Überbelegung zu definieren, von dem ab die Annahme zwingend ist, die Abnutzung führe ohne weiteres zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Vermieterinteressen und erfordere die sofortige Auflösung des Mietverhältnisses (vgl. BGH v. 14.07.1993, a. a. O.).
- BVerfG, 18.10.1993 - 1 BvR 1335/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine fristlose Kündigung wegen …
Auszug aus AG München, 29.04.2015 - 415 C 3152/15
Soweit der Beklagtenvertreter die Auffassung vertritt, dass neben der Überbelegung als solcher eine konkrete und erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters bestehen müsse, ist folgendes auszuführen: Die vom Beklagtenvertreter zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG v. 18.10.1993, Az. 1 BvR 1335/93) und des Bundesgerichtshofes (BGH v. 14.07.1993, Az. VIII ARZ 1/93) betreffen die Anforderungen an die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung wegen Überbelegung.
- AG München, 24.11.2022 - 419 C 6699/22
Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte: Wer ist dieser "Dritte"?
Als Faustregel kann insoweit gelten, dass keine Überbelegung vorliegt, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils ca. 12 m2 entfällt (…Schmidt-Futterer/Flatow, 15. Aufl. 2021, BGB § 540 Rn. 28 Blank/Börstinghaus § 540 BGB Rn. 33) oder bei der Unterbringung von Familien durchschnittlich 10 qm pro Person gegeben sind (Schmidt-Futterer § 535 BGB Rn. 581, AG München Endurteil v. 20.5.2015 - 415 C 3152/15, BeckRS 2016, 7507, beck-online).
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