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| VerfGH Sachsen, 26.08.2011 - 43-IV-11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 09.12.2010 - BSHR 200/10
- VerfGH Sachsen, 26.08.2011 - 43-IV-11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2011 - 43-IV-11
Hierzu muss er unter anderem aufzeigen, gegen welche verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme verstoßen soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09). - OLG Dresden, 21.02.2011 - 1 Reha Ws 36/11
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2011 - 43-IV-11
Mit seiner am 12. April 2011 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Landgerichts Dresden vom 9. Dezember 2010 (BSHR 200/10), mit dem ein Antrag nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) zurückgewiesen wurde, sowie gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. Februar 2011 (1 Reha Ws 36/11), mit dem eine dagegen erhobene Beschwerde als unbegründet verworfen wurde.
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 168-IV-17 Die Beschwerdeführerin rügt unter anderem eine Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf. Daher hätte sie zur Erschöpfung des Rechtsweges (§ 27 Abs. 2 SächsVerfGHG) eine Anhörungsrüge nach § 15 StrRehaG i.V.m. § 33a StPO gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes erheben und hierüber dem Verfassungsgerichtshof berichten müssen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2011 - Vf. 43-IV-11; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 42-IV-17).
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