Rechtsprechung
| LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 7 UWG
Handelsrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04
- OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 24/05
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 6 W 55/03
Auszug aus LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04
Er erwirkte gegen die Beklagte im Verfahren 6 W 55/03 eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 13.08.2003, zu deren Einzelheiten auf Bl. 5 bis 12 d. A. verwiesen wird.Angesichts der Wertung des Bundesgerichtshofes vermag das Gericht auch nicht der Auffassung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe im Verfahren 6 W 55/03 zu folgen, dass sich eine Geschäftsbeziehung durch einen Antrag auf unentgeltliche Registrierung nicht begründen lasse.
- BGH, 05.02.2004 - I ZR 87/02
Telefonwerbung für Zusatzeintrag
Auszug aus LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04
Die Kammer teilt aber die Auffassung des Bundesgerichtshofes (05.02.2004 - I ZR 87/02 - WRP 2004, 603) sowie von Köhler (…in Baumbach/Hefermehl a. a. O. § 7 Rn. 63) sowie Ubber (…in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a. a. O. § 7 Rn. 142), dass der Werbeanrufer bei einem gewerblich tätigen Unternehmen von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen kann, wenn seine Werbung in einem sachlichen Zusammenhang zu einer bestehenden oder angebahnten Geschäftsbeziehung steht. - BGH, 20.12.2001 - I ZR 227/99
Werbefinanzierte Telefongespräche
Auszug aus LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04
An einer Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG fehlt es nämlich schon dann, wenn das Einverständnis mit der Telefonwerbung zum Zeitpunkt des Beginns des Telefonates noch nicht vorlag (vgl.: BGH, 20.12.2001 I ZR 227/99 - NJW 2002, 2038;… Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 23. Auflage § 7 Rn. 60;… Ubber in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, Kommentar zum UWG § 7 Rn. 142). - BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus LG Essen, 24.11.2004 - 44 O 32/04
Der Unterlassungsanspruch ist auf die Zukunft gerichtet und daher nach Maßgabe des im Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung geltenden Rechts zu beurteilen (vgl.: BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00 - NJW 2002, 3396).
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