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   LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 2-29 T 76/19, 45 XVII 3126/18   

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LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 2-29 T 76/19, 45 XVII 3126/18 (https://dejure.org/2019,47428)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.06.2019 - 2-29 T 76/19, 45 XVII 3126/18 (https://dejure.org/2019,47428)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Juni 2019 - 2-29 T 76/19, 45 XVII 3126/18 (https://dejure.org/2019,47428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Vergütungshöhe, Hochschulausbildung vergleichbar, Heilpädagoge, Erzieher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Bei ihrer Prüfung hat die Kammer berücksichtigt, dass die Frage, ob ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung nach§ 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG erfüllt, einer wertenden Betrachtungsweise des Tatrichters unterliegt und bei dieser Prüfung der Vergleichbarkeit vom Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen sind(vgl. BGH, Beschluss vom 18.1.2012 - XII ZB 409/10, FGPrax 2012, 108 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 18.1.2012 - XII ZB 409/10 ist eine Ausbildung einer Hochschulausbildung vergleichbar, die in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht und einen formalen Abschluss aufweist.

    Dem vorausgehend hatte der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 18.1.2012 - XII ZB 409/10, FGPrax 2012, 107 bei einer 3jährigen Ausbildung zur Sozialwirtin mit insgesamt 900 Unterrichtseinheiten während der Ausbildung eine Vergleichbarkeit mit einem für einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss erforderlichen Zeitaufwand abgelehnt.

    Insoweit hat der BGH in seinem Beschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 -(Rn. 13, juris) klargestellt, dass § 4 VBVG ausschließlich an den typisierten Ausbildungsgang anknüpfe.

  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Soweit vom OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 20 W 241/02 -, (Rn. 5, juris) sowie der von Herrn ... vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 16.12.2004 (Az. 5 T 440/03; Bl. 136-140 R d. A.) und des OLG Zweibrücken vom 04.03.2004 (Az. 3 W 19/04Bl. 174 ff d. A.) aus diesen Zugangsvoraussetzungen ableitet, dass die Heilpädagogikausbildung in Hessen aufgrund der vorausgehenden besonderen Fachschulausbildung (zum staatlich anerkannten Erzieher auf Fachschulniveau) sowie der vorausgesetzten mindestens zweijährigen Berufserfahrung gegenüber der früheren Ausbildung auf einem höheren Niveau liege und deshalb eine Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium maßgeblich begründet sei, kann dem nach der neueren BGH-Rechtsprechung nicht (mehr) gefolgt werden.

    Die weitere Beschwerde wird zugelassen, da vor dem Hintergrund der sich gegenüberstehenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 241/02 , BeckRS 2002, 30273751) /des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 24.01.2001, Az. 3 W 19/04, Bl. 174 ff d.A) und der aktuelleren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere im Beschluss vom 11.12.2013, Az. XII ZB 355/12, BeckRS 2014, 2362) eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung stand und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 355/12

    Berufbetreuervergütung: Stundensatzerhöhung wegen berufsbegleitend

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Eine entsprechend vertretene Ablehnung des Vertrauensschutzes ergibt sich auch aus dem Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 355/12, BeckRS 2014, 2362, indem dort ausgeführt wird:.

    Die weitere Beschwerde wird zugelassen, da vor dem Hintergrund der sich gegenüberstehenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 241/02 , BeckRS 2002, 30273751) /des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 24.01.2001, Az. 3 W 19/04, Bl. 174 ff d.A) und der aktuelleren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere im Beschluss vom 11.12.2013, Az. XII ZB 355/12, BeckRS 2014, 2362) eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung stand und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung für staatlich anerkannte

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Mit Vermerk vom 08.11.2018 (Bl. 142 d. A.) lehnte die Bezirksrevisorin unter Verweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2013 Az. XII ZB 151/13 einen Stundensatz von 44, 00 Euro mit der Begründung, dass die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule vergleichbar sei, gegenüber der Rechtspflegerin ab.

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 151/13 (NJW-RR 2014, 391) entschieden, dass der mit der Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an der Fachschule für Heilpädagogik der Rheinischen Sozialpflegerischen Fachschulen des Landschaftsverbandes Rheinland in Düsseldorf verbundene Zeitaufwand nicht an den eines Vollzeitstudiums an einer Fachhochschule heranreiche und deshalb auch der vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang nicht dem eines Hochschulstudiums entspreche.

  • OVG Saarland, 24.09.2004 - 3 W 19/04
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Die weitere Beschwerde wird zugelassen, da vor dem Hintergrund der sich gegenüberstehenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 241/02 , BeckRS 2002, 30273751) /des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 24.01.2001, Az. 3 W 19/04, Bl. 174 ff d.A) und der aktuelleren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere im Beschluss vom 11.12.2013, Az. XII ZB 355/12, BeckRS 2014, 2362) eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur Entscheidung stand und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Bei ihrer Prüfung hat die Kammer berücksichtigt, dass die Frage, ob ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen für eine erhöhte Vergütung nach§ 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG erfüllt, einer wertenden Betrachtungsweise des Tatrichters unterliegt und bei dieser Prüfung der Vergleichbarkeit vom Tatrichter strenge Maßstäbe anzulegen sind(vgl. BGH, Beschluss vom 18.1.2012 - XII ZB 409/10, FGPrax 2012, 108 mwN).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 23/13

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer berufsbegleitend abgeschlossenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    "Schließlich hat der Senat bereits entschieden, dass sich ein Betreuer im Rahmen eines neu gestellten Vergütungsantrags nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes wegen vorangegangener Bewilligungen einer höheren Vergütung berufen kann (Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013 - XII ZB 23/13 - juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    herabgesetzt wird (NJW-RR 2012, 1475 Rn. 22 und Beschl. v. 8.2.2012 - XII ZB 231/11, BeckRS 2012, 05317 Rn. 14 ff.).".
  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19
    Daneben hatte auch das OLG Frankfurt (Beschluss vom 01. September 2008 - 20 W 176/08 -, Rn. 15 f, juris) den von einem Betreuer nach vier Semestern berufsgleitenden Studiums erreichten fachspezifischen Studienabschlusses eines Gesundheits- und Sozial-Ökonoms nach Umfang und der inhaltlichen Wertigkeit der Ausbildung als nicht vergleichbar mit einem Fachhochschulabschluss im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 VBVG eingeordnet.
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   AG Frankfurt/Main, 18.03.2019 - 45 XVII 3126/18 MAX   

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AG Frankfurt/Main, 18.03.2019 - 45 XVII 3126/18 MAX (https://dejure.org/2019,47419)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.03.2019 - 45 XVII 3126/18 MAX (https://dejure.org/2019,47419)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. März 2019 - 45 XVII 3126/18 MAX (https://dejure.org/2019,47419)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung für staatlich anerkannte

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 18.03.2019 - 45 XVII 3126/18
    Die von der Erinnerung für die dort vertretene abweichende Rechtsansicht heran gezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2013 (XII ZB 151/13) betrifft nicht die Ausbildungssituation in Hessen.
  • OVG Saarland, 24.09.2004 - 3 W 19/04
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 18.03.2019 - 45 XVII 3126/18
    Im Ergebnis ist daher in Übereinstimmung mit der von der Rechtspflegerin in dem angegriffenen Beschluss zu Grunde gelegten Einschätzung und der vorgenannten Entscheidung des LG Darmstadt von einer Vergleichbarkeit der vom Betreuer durchlaufenen Ausbildung mit etwa einem Fachhochschulabschluss auszugehen (ebenso im Ergebnis OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.03.2004, Az. 3 W 19/04, Bl. 174 d. A.).
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