Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 05.12.2000 - I 45/1999 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Teilwertabschreibung auf eine Organbeteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1026
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.07.1982 - IV R 49/78
Buchmacher - Gewerbliches Unternehmen - Geschäftswert
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.10.1972 - IV R 37/68
Bilanzstichtag - Verluste einer Kapitalgesellschaft - Organverhältnis mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.09.1969 - I 170/65
Kapitalgesellschaft - Buchwert einer Beteiligung - GmbH - Substanzwert - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 2737/06
Teilwertabschreibung von Gesellschaftsanteilen bei Dauerverlusten
Auch das Finanzgericht Nürnberg führe in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2000 (I 45/99, EFG 2001, 1026) aus, dass im Falle eines Organschaftsverhältnisses Verluste der Organgesellschaft während der Dauer des Ergebnisabführungsvertrages nicht zu einer Substanzminderung führten, weil sie durch den Anspruch auf Verlustübernahme durch den Organträger ausgeglichen würden und folglich der Substanzwert erstarre.Das Finanzgericht Nürnberg hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2000 ausgeführt (I 45/1999, EFG 2001, 1026), dass die Ertraglosigkeit einer Beteiligung für sich allein kein hinreichender Grund ist, eine Teilwertabschreibung zu rechtfertigen, zumal Verluste einer Organgesellschaft während der Dauer eines Ergebnisabführungsvertrages nicht zu einer Substanzminderung führen, weil sie durch den Anspruch auf Verlustübernahme durch den Organträger ausgeglichen werden.
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Rechtsprechung
| RG, 08.04.1899 - Rep. I. 45/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Gattungskauf
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 43, 182
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 09.09.1992 - 21 U 69/91 Bei der Lieferverpflichtung der Bekl. handelte es sich zwar ursprünglich um eine begrenzte Gattungsschuld im Sinne einer Vorratsschuld; denn die Bekl. schuldete in erster Linie die Lieferung einer bestimmten Werkzeugmaschinenpresse aus ihrer eigenen Produktion des Typs OKN 320. Jedoch können auch Objekte, die, wie standardisierte Industrieerzeugnisse, vertretbare Sachen sind und daher vorzugsweise als Objekte von Gattungsschulden in Frage kommen, durch Parteivereinbarung in eine Stückschuld umgewandelt werden (vgl. RGZ 43, 182ff.;… Emmerich, in: MünchKomm, 2. Aufl., § 243 Rdnr. 24).
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