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| VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 45-IV-04 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 45-IV-04
Voraussetzung dafür ist, dass ein nicht von vornherein unzulässiger Rechtsbehelf nach den dafür bestehenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß eingelegt worden und nicht schon aus formellen Gründen erfolglos geblieben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - Vf. 6-IV-03; vgl. auch BVerfGE 16, 1 [2]; 54, 53 [65]). - BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62
Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 45-IV-04
Voraussetzung dafür ist, dass ein nicht von vornherein unzulässiger Rechtsbehelf nach den dafür bestehenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß eingelegt worden und nicht schon aus formellen Gründen erfolglos geblieben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - Vf. 6-IV-03; vgl. auch BVerfGE 16, 1 [2]; 54, 53 [65]). - VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 6-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 45-IV-04
Voraussetzung dafür ist, dass ein nicht von vornherein unzulässiger Rechtsbehelf nach den dafür bestehenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß eingelegt worden und nicht schon aus formellen Gründen erfolglos geblieben war (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - Vf. 6-IV-03; vgl. auch BVerfGE 16, 1 [2]; 54, 53 [65]). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2006 - L 9 SB 15/04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 45-IV-04
Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde vom 04. April 2004 verwarf das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 13. Mai 2004 (B 9 SB 15/04) als unzulässig. - VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 21-IV-04
Auszug aus VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 45-IV-04
Damit hat er es unterlassen, die vor Anrufung des Verfassungsgerichtshofes mögliche und auszuschöpfende fachgerichtliche Hilfe wahrzunehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 21-IV-04).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 80-IV-15
- VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 24-IV-12 Die Einlegung eines Rechtsmittels, das wegen Zulässigkeitsmängeln nicht zu einer Entscheidung in der Sache - hier: Überprüfung der Nichtzulassung der Revision - geführt hat, stellt aber keine ordnungsgemäße Erschöpfung des Rechtsweges dar (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf. 45-IV-04; st. Rspr.).
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