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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 07.02.2007 - 46 C 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33326
AG Hamburg, 07.02.2007 - 46 C 109/06 (https://dejure.org/2007,33326)
AG Hamburg, Entscheidung vom 07.02.2007 - 46 C 109/06 (https://dejure.org/2007,33326)
AG Hamburg, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 46 C 109/06 (https://dejure.org/2007,33326)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 127/05

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei Zulassung der Revision; …

    Auszug aus AG Hamburg, 07.02.2007 - 46 C 109/06
    Aus der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 05.10.2005, WuM 2005, 779, 781 ergibt sich nicht, dass auch die Kündigung zum Zwecke anschließender gewerblicher Nutzung auf diese Vorschrift gestützt werden kann.
  • OLG Hamburg, 25.03.1981 - 4 U 201/80
    Auszug aus AG Hamburg, 07.02.2007 - 46 C 109/06
    Voraussetzung der sog. Verwertungskündigung ist in Fällen, in denen der vermietete Wohnraum dem Zweckentfremdungsverbot unterliegt, dass die für die gewerbliche Nutzung erforderliche Zweckentfremdungsgenehmigung bei Ausspruch der Kündigung erteilt ist und dies im Kündigungsschreiben zumindest mitgeteilt wird, ohne dass die Genehmigung beiliegen muss (OLG Hamburg RE 25.03.1981, WuM 1981, 155 [OLG Hamburg 25.03.1981 - 4 U 201/80] ;… Schmidt/Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, § 573 BGB Rz. 235 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 330/11

    Benötigung der Mietwohnung für berufliche Zwecke als Kündigungsgrund des …

    Rn. 15 a) Zwar wird in Rechtsprechung und Schrifttum teilweise die Ansicht vertreten, dass ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung nicht vorliege, wenn die zu kündigende Wohnung ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden solle (AG Hamburg, WuM 2007, 710;… Staudinger/Rolfs, aaO Rn. 95;… Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 573 BGB Rn. 54).
  • BGH, 10.04.2024 - VIII ZR 286/22

    Eigenbedarfskündigung für beabsichtigte "Mischnutzung" zur Ausübung einer …

    Rn. 37 aa) Ob die Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses davon abhängt, dass eine nach den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Landesvorschriften erforderliche Zweckentfremdungsgenehmigung (spätestens) im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beim Mieter vorliegt, ist insbesondere für Verwertungskündigungen nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB umstritten (dafür etwa AG Hamburg, Urteil vom 7. Februar 2007 - 46 C 109/06, juris Rn. 31; AG Köln, Urteil vom 27. Februar 2018 - 201 C 202/17, juris Rn. 21, 40 f.; AG München, Urteil vom 15. Mai 2020 - 473 C 4290/19, BeckRS 2020, 10247 Rn. 23 ff.; AG Stuttgart, Urteil vom 19. Februar 2021 - 35 C 3587/20, juris Rn. 24 ff.; Siegmund in Blank/Börstinghaus/Siegmund, Miete, 7. Aufl., § 573 BGB Rn. 76; MünchKommBGB/Häublein, 9. Aufl., § 573 Rn. 128; ders. NZM 2011, 668, 669 ff.; Staudinger/Rolfs, BGB, Neubearb.
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