Rechtsprechung
| LG Kiel, 20.03.2009 - 46 Qs 17/09 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Gießen, 08.06.2015 - 2 Qs 3/15
Formelle Anforderungen an einen außerhalb der Hauptverhandlung gefassten …
Dabei wird den gesetzlichen Anforderungen einer außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffenen richterlichen Entscheidung gemäß § 33 StPO nicht dadurch Genüge getan, dass der Richter in ein Formular oder ein von ihm gefertigtes unvollständiges Schriftstück Blattzahlen, Klammern und Kreuzzeichen einsetzt, mit denen er auf in den Akten befindliche Textpassagen Bezug nimmt (ebenso LG Limburg, Beschluss vom 11.03.2015, 1 Qs 27/15 und 1 Qs 34/15, bezüglich der Durchsuchungsbeschlüsse in der vorliegenden Sache; LG Siegen, Beschluss vom 25.10.2010, 10 Qs 104/09, insbesondere Rn 13, zitiert nach juris; LG Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2009, 2 Qs 84/09, beck online, mit zustimmender Anmerkung Peglau, jurisPR-StrafR 3/2010 Anm. 4, zitiert nach juris; im Ergebnis ebenso, aber auf eine fehlende Begründung bei der Sachprüfung abstellend, LG Kiel, Beschluss vom 20.03.2009, 46 Qs 17/09, zitiert nach juris; wie hier auch für den Fall eines Haftbefehls Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2012, 2 Ws 13/12, Rn 6, zitiert nach juris; im Ergebnis wohl auch für den Fall eines Beschlusses OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.2013, III-1 Vollz (Ws) 517/13, Rn 4, zitiert nach juris; ferner auch für den Fall des Rubrums eines verfahrensbeendenden Beschlusses im OWi-Verfahren OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.12.2014, 2 Ss-OWi 1041/14, Rn 6 ff., zitiert nach juris; weiterhin Beck-OK/Larcher, StPO, 2014, § 33 Rn 3, beck online ).Die notwendige eigenverantwortliche Prüfung des Richters kommt aber bei reinen Blattverweisen in Klammern nicht formwirksam zum Ausdruck (im Ergebnis ebenso, aber insoweit auf eine insofern fehlende Begründung abstellend LG Kiel, Beschluss vom 20.03.2009, 46 Qs 17/09, Rn 5 f., zitiert nach juris).
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