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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 11.11.2019 - 46-III-19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39661
VerfGH Bayern, 11.11.2019 - 46-III-19 (https://dejure.org/2019,39661)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2019 - 46-III-19 (https://dejure.org/2019,39661)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2019 - 46-III-19 (https://dejure.org/2019,39661)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Bayern, 23.10.2014 - 20-III-14

    Kandidatenaufstellung für Landtagswahl

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2019 - 46-III-19
    Zum anderen erstreckt sich die Kontrolle darauf, ob die der Wahl zugrunde liegenden einfachrechtlichen Vorschriften mit der Verfassung vereinbar sind, da die verfassungsmäßige Rechtsgrundlage Voraussetzung für eine gültige Wahl ist (VerfGH vom 8.12.2009 VerfGHE 62, 229/231 f.; vom 23.10.2014 VerfGHE 67, 263 Rn. 27 ff. m. w. N.).

    Der Antragsteller hat bereits in seinen früheren Anträgen zur Überprüfung der Landtagswahlen 2008 und 2013 vergleichbare Rügen erhoben, die Gegenstand der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs vom 8. Dezember 2009 (VerfGHE 62, 229/232 ff.) und 23. Oktober 2014 (VerfGHE 67, 263 Rn. 40 ff.) waren.

    Mit dieser Thematik hat sich der Verfassungsgerichtshof auf eine vergleichbare Rüge des Antragstellers zur Landtagswahl 2013 hin in seiner bereits erwähnten Entscheidung vom 23. Oktober 2014 (VerfGHE 67, 263 Rn. 37 ff.) befasst.

    Auch die Anzahl der Delegierten bei der Versammlung der GRÜNEN zur Aufstellung der Wahlkreisliste im Bezirk Oberbayern war - hinsichtlich der Landtagswahl 2013 - auf Rüge des Antragstellers hin bereits Gegenstand der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 23. Oktober 2014 (VerfGHE 67, 263 Rn. 31 ff.) über die damalige Wahlprüfung.

    50 4. Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass Beanstandungen, die den weiteren, schon als unzulässig erachteten Rügen entsprechen (vgl. oben V. zur Medienpräsenz der Parteien, zur Parteienfinanzierung und zur 5%-Klausel), ebenfalls bereits Gegenstand früherer Wahlprüfungsentscheidungen des Verfassungsgerichtshofs waren und erfolglos geblieben sind (vgl. VerfGH vom 10. Mai 2010 VerfGHE 63, 51/58 ff. zur 5%-Klausel sowie VerfGH vom 23. Oktober 2014 VerfGHE 67, 263 Rn. 45 f. zur Wahlkampfkostenerstattung, Rn. 47 ff. zur Präsenz der Parteien in den Medien und Rn. 50 ff. zur 5%-Klausel).

  • VerfGH Bayern, 08.12.2009 - 47-III-09

    Wahlprüfung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2019 - 46-III-19
    Zum anderen erstreckt sich die Kontrolle darauf, ob die der Wahl zugrunde liegenden einfachrechtlichen Vorschriften mit der Verfassung vereinbar sind, da die verfassungsmäßige Rechtsgrundlage Voraussetzung für eine gültige Wahl ist (VerfGH vom 8.12.2009 VerfGHE 62, 229/231 f.;… vom 23.10.2014 VerfGHE 67, 263 Rn. 27 ff. m. w. N.).

    Der Antragsteller hat bereits in seinen früheren Anträgen zur Überprüfung der Landtagswahlen 2008 und 2013 vergleichbare Rügen erhoben, die Gegenstand der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs vom 8. Dezember 2009 (VerfGHE 62, 229/232 ff.) und 23. Oktober 2014 (…VerfGHE 67, 263 Rn. 40 ff.) waren.

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2019 - 46-III-19
    Die dortigen Ausführungen, in denen sich der Verfassungsgerichtshof auch mit dem vom Antragsteller zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 (BVerfGE 123, 39 ff.) auseinandergesetzt hat, gelten gleichermaßen für die im Hinblick auf die Landtagswahl 2018 vom Antragsteller erneut erhobenen Einwände.
  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2019 - 46-III-19
    Zur 5%-Klausel bei der Bundestagswahl hat auch das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich ausdrücklich entschieden, dass die Einführung einer Eventualstimme für den Fall, dass eine Partei nicht die erforderliche Mindeststimmenzahl erhält, verfassungsrechtlich nicht geboten ist (BVerfG vom 19.9.2017 BVerfGE 146, 327 Rn. 80 ff.).
  • BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvC 4/04

    Umfang der Wahlprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2019 - 46-III-19
    Der Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren geht nicht über das Vorbringen beim Landtag gemäß Art. 53 LWG hinaus (vgl. BVerfG vom 19.9.2005 - 2 BvC 4/04 - juris Rn. 2;… vom 26.2.2009 -2 BvC 1/04 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 10.05.2010 - 49-III-09

    Entscheidung über die Gültigkeit der Landtagswahl 2008

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2019 - 46-III-19
    50 4. Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass Beanstandungen, die den weiteren, schon als unzulässig erachteten Rügen entsprechen (vgl. oben V. zur Medienpräsenz der Parteien, zur Parteienfinanzierung und zur 5%-Klausel), ebenfalls bereits Gegenstand früherer Wahlprüfungsentscheidungen des Verfassungsgerichtshofs waren und erfolglos geblieben sind (vgl. VerfGH vom 10. Mai 2010 VerfGHE 63, 51/58 ff. zur 5%-Klausel sowie VerfGH vom 23. Oktober 2014 VerfGHE 67, 263 Rn. 45 f. zur Wahlkampfkostenerstattung, Rn. 47 ff. zur Präsenz der Parteien in den Medien und Rn. 50 ff. zur 5%-Klausel).
  • BVerfG, 26.02.2009 - 2 BvC 1/04

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Verfassungsmäßigkeit der …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 11.11.2019 - 46-III-19
    Der Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren geht nicht über das Vorbringen beim Landtag gemäß Art. 53 LWG hinaus (…vgl. BVerfG vom 19.9.2005 - 2 BvC 4/04 - juris Rn. 2; vom 26.2.2009 -2 BvC 1/04 - juris Rn. 18).
  • VerfGH Bayern, 03.07.2020 - 53-III-19

    Die demokratische Grundlage einer Wahl

    Der Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren geht nicht über das Vorbringen beim Landtag hinaus (VerfGH vom 11.11.2019 - Vf. 46-III-19 - juris Rn. 33).

    Zum anderen erstreckt sich die Kontrolle darauf, ob die der Wahl zugrunde liegenden einfachrechtlichen Vorschriften mit der Verfassung vereinbar sind, da die verfassungsmäßige Rechtsgrundlage Voraussetzung für eine gültige Wahl ist (…VerfGH vom 23.10.2014 VerfGHE 67, 263 Rn. 27 ff. m. w. N.;… vom 28.10.2019 BayVBl 2020, 86 Rn. 27 f.; vom 11.11.2019 - Vf. 46-III-19 - juris Rn. 40 ff.).

  • VerfGH Saarland, 04.07.2023 - Lv 7/22

    Wahlprüfungsbeschwerde; Normenkontrolle; Wahlrechtsgleichheit; …

    Angesichts der ambivalenten Wirkungen einer Verbesserung der Integrationsfunktion der Wahl einerseits und einer erhöhten Komplexität und Fehleranfälligkeit des Wahlvorgangs sowie der Herbeiführung neuer Eingriffe in die Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl andererseits kann das Eventualstimmrecht nicht als zweifelsfrei "gleich geeignetes, milderes Mittel" zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Parlaments angesehen werden (vgl. LVerfG Schleswig-Holstein vom 13.9.2013 - LVerfG 9/12 -, LVerfGE 24, 467; siehe zum Vorstehenden BVerfGE 146, 327 ; ferner BayVerfGH vom 11.11.2019 - Vf. 46-III-19 -, DÖV 2020, 286; LVerfG Schleswig-Holstein vom 13.9.2013 - LVerfG 7/12 -, NVwZ 2013, 1546 und vom 13.9.2013 - LVerfG 9/12 -, LVerfGE 24, 467;… ferner Burghart in Leibholz/Rinck, GG, Art. 38 Rz. 185).
  • VerfGH Bayern, 01.02.2021 - 14-VII-19

    Erfolglose Popularklage gegen Regelungen zur Vergabe von Überhang- und …

    Dem Begehren der Antragsteller kommt jedoch entgegen der Auffassung der Staatsregierung nicht die Qualität eines Antrags auf Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die Gültigkeit der Landtagswahl nach Art. 33 Satz 2, Art. 63 BV, Art. 48 VfGHG zu, dem zunächst eine von diesen initiierte Wahlprüfung durch den Landtag gemäß Art. 33 Satz 1 BV, Art. 51 ff. LWG hätte vorausgehen müssen (vgl. VerfGH vom 11.11.2019 - Vf. 46-III-19 - juris Rn. 32 f.).
  • VerfG Hamburg, 12.04.2021 - HVerfG 10/20

    Verwerfung einer offensichtlich unzulässigen Wahlprüfungsbeschwerde gegen die …

    Auch im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren, das dem Einspruchsverfahren gegenüber der Bürgerschaft nachfolgt, ist eine hinreichend substantiierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts erforderlich, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (…zur wortgleichen Regelung zur Begründung verfahrenseinleitender Anträge beim Bundesverfassungsgericht in § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 15.12.2020, 2 BvC 46/19, juris Rn. 36;… Beschl. v. 19.9.2017, 2 BvC 46/14, juris Rn. 37;… s. auch StGH Niedersachsen, Beschl. v. 26.4.2019, 3/19, juris Rn. 9;… VerfGH Sachsen, Beschl. v. 5.11.2010, Vf. 62-V-10, juris Rn. 5 f.;… LVerfG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.10.2018, 7/17, juris Rn. 34 ff.;… StGH Hessen, Beschl. v. 26.6.2009, P.St. 2223, juris Rn. 31 f.; VerfGH Bayern, Entscheidung v. 11.11.2019, Vf. 46-III-19, juris Rn. 38).
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